Sebastian Striegel (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lizureck, Sie haben hier Deutsche mit Migrationshintergrund als Passdeutsche verunglimpft. Sie haben diese Gruppe und Ausländer pauschal als kriminell abgestempelt.
Das ist das, was man Volksverhetzung nennt, wenn man es öffentlich tut. Ich bitte deshalb um eine Prüfung - das würde ich mir schon wünschen , ob das hier in diesem Plenarsaal gerügt werden muss.
(Thomas Korell, AfD: Zeig ihn doch an! Den Höcke hast du auch angezeigt!)
Statistiken lassen vermeintlich erkennen, dass die Zahl der Ladendiebstähle im letzten Jahr enorm angestiegen ist. Es ist eine weitere Jahresstatistik, die wir durch das Außenvorlassen der Coronajahre mit verstehen können.
Der Kollege Erben hat schon darauf verwiesen: Es geht bei diesem diagnostizierten Anstieg vor allem um einen Anstieg zurück auf das Niveau der Vor-Coronazeit. Das muss einen nun überhaupt nicht glücklich machen. Und gerade wenn man Einzelhändler ist und unter Druck ist - wir alle wissen, dass es den Einzelhändlern in unseren Innenstädten nicht zwingend immer gut geht , dann ist das etwas, das nicht nur ein Ärgernis ist, sondern dann ist das etwas, das vielleicht auch das eigene Geschäft gefährdet. Insofern haben wir alle ein Interesse daran, Diebstähle im Einzelhandel möglich zu vermeiden.
Der Kollege Gallert hat auch schon darauf verwiesen, dass der Griff ins Regal ohne zu bezahlen auch eine Folge hoher Inflation und zunehmender Gerechtigkeitslücken in unserer Gesellschaft ist. Ein gewichtiger Teil unserer Gesellschaft in Sachsen-Anhalt ist armutsbetroffen oder armutsgefährdet. Das rechtfertigt keine einzige Straftat, erklärt aber einen Teil der Fälle.
Bereits heute gilt bei Ladendiebstahl eine Nulltoleranzpolitik des Einzelhandels. Wer klaut, der erhält ein Hausverbot und muss zumeist ein nicht geringes Bearbeitungsentgelt zahlen. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. Es muss seitens der Justiz dann wiederum möglich sein, diese Straftaten, soweit sie sich im Bereich der Kleinkriminalität bewegen, für Kleinkriminalität angemessen zu verfolgen. Dazu gehört es eben auch, bei Ersttäterinnen und Ersttätern oder beim Diebstahl von Waren geringen Werts die Verfahren einzustellen.
(Zuruf von den GRÜNEN)
- Ja, Sie werden es nicht glauben, auch Frauen gehen manchmal klauen.
Wenn es in einem Laden zu Raubstraftaten, also auch zu Gewaltandrohung oder -anwendung, oder zu gewerbsmäßigem oder Bandendiebstahl kommt, hat die Staatsanwaltschaft heute schon alle Instrumente, die sie braucht, um gegen die Täter*innen vorzugehen und empfindlichere Strafen zu verhängen. Vier von fünf Ladendiebstählen - auch das ist schon gesagt worden - werden aufgedeckt. Eine Verfolgung dieser Delikte findet in Sachsen-Anhalt statt.
Die überbordenden Strafandrohungen Ihrer Fraktion sind weder verständlich noch zielführend. Die Staatsanwaltschaft ist bei ihrer Arbeit im Rahmen der Gesetze frei. Das beinhaltet eben auch die Möglichkeit, Strafbefehle zu beantragen, wegen geringer Schuld einzustellen oder natürlich Anklage zu erheben. Was es nicht beinhaltet, ist, hier einen rassistischen Diskurs zu fördern. Das ist einfach unverschämt, was Sie hier tun.