Guido Kosmehl (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bezeichne die Tat in Bad Lauchstädt als Femizid. Das habe ich schon in der ersten Beratung getan, weil es genau das ist.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Deshalb kann und muss man sich mit Femiziden und deren Anzahl auseinandersetzen. Ich glaube, da sind alle Bereiche gefordert, da zukünftig noch stärker hinzugucken, um möglichst viele solcher Taten zu verhindern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt eine Beschlussempfehlung vor, die, weil sie etwas zeitversetzt kommt, auf das reagieren kann, was das Innenministerium bereits umgesetzt hat.
Natürlich ist es nicht nur das Recht, sondern vielleicht auch die Pflicht von Koalitionsabgeordneten, dass sie an der Stelle auch das Handeln der Regierung zum Anlass nehmen, um dieses zu bewerten. Wir haben das getan. Das haben Sie inhaltlich als positiv, als richtig gewertet. Deshalb können wir das auch begrüßen.
(Zuruf: Sehr schön! Machen Sie das!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an der Stelle zwei Dinge explizit sagen. Diese Fallkonferenzen sind absolut wichtig. Ich hoffe - ich bin mir eigentlich auch sicher, wie ich Frau Ministerin kennengelernt habe , dass wir da einen längeren Atem haben, dass wir das sozusagen als Regel in allen Bereichen umsetzen, um auch auf neue Entwicklungen hinzuweisen, Dinge ernst zu nehmen und dann vielleicht auch Hinweise zu geben, wie man das eine oder andere besser machen kann.
Der letzte Punkt ist die Nr. 5. Lassen Sie mich an der Stelle sagen, Frau Kollegin Quade: Natürlich, Sie stellen einen Antrag zum Femizid in Bad Lauchstädt. Das war der erste Punkt. Alles andere war wieder Verschärfung des Waffenrechts.
(Unruhe - Zuruf: Nein!)
Ich weiß nicht, ob das der beste Umgang mit der Tatsache ist. Wir haben uns dazu im Ausschuss länger verständigt, nicht zu Ihrem Antrag, aber zu einem ähnlichen Antrag der AfD-Fraktion.
(Zuruf: Ja! So ist es!)
Wir haben dort zu Waffenrechtsfragen ein Fachgespräch durchgeführt, auch Experten angehört
(Zuruf: Richtig!)
und sind zu der Überzeugung gekommen, dass wir Handlungsbedarf bei der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz sehen. Da ist eine Umsetzung von Rechtsprechung gefordert. Aber natürlich wird es mit den Freien Demokraten weder in der Bundesregierung noch in der Landesregierung von Sachsen-Anhalt eine Verschärfung geben. Deshalb ist die Nr. 5 auch der Punkt, wo wir sehen, da müsste man noch etwas machen.
Zur Überprüfungsevaluierung. Der Kritikpunkt war, glaube ich, früher einmal, zumindest bei der AfD,
(Unruhe bei der AfD - Zuruf von der AfD: Was soll denn das?)
dass man in den Jahren erfolgte Verschärfungen, die teilweise schlecht begründet wurden - das ist die Meinung FDP -, erstmal evaluieren müsste,
(Zuruf: Richtig!)
bevor man über neue Verschärfungen nachdenkt. Deshalb ist Überprüfung, glaube ich, auch das richtige Wort. Ich kann jedenfalls allen Jägerinnen und Jägern, Schützinnen und Schützen nur sagen: Die Freien Demokraten sind und bleiben ihr Partner.
(Zuruf von der AfD: Hören Sie doch auf!)
Wir werden uns weiterhin für ein Waffenrecht einsetzen, das nutzbar ist.
(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU - Oh! bei der CDU - Zurufe: Ja! - Sehr schön!)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Es gibt ein Fragebegehren von Herrn Tillschneider. - Wollen Sie, Herr Kosmehl, darauf reagieren? - Offensichtlich. - Herr Tillschneider.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Die meisten Morde sind bekanntlich Beziehungstaten, denen ein konfliktbeladenes Verhältnis, jedenfalls ein Verhältnis der Nähe, zugrunde liegt. Jetzt frage ich Sie: Was unterscheidet eine Beziehungstat von einem Femizid? Bei dem Fall „ein Mann ermordet seine Frau“: Wann ist es eine Beziehungstat und wann ist es ein Femizid? Da hätte ich gern von Ihnen die Differenzierung.
(Zuruf von Markus Kurze, CDU)
Guido Kosmehl (FDP):
Herr Dr. Tillschneider, wir können uns jetzt in die Semantik begeben.
(Zuruf von der AfD: Nee! Die haben wir jetzt nicht!)
Eine „Beziehungstat“ verniedlicht aus meiner Sicht den Femizid,
(Florian Schröder, AfD: Nee, nee! Wieso denn!)
das bewusste Ermorden einer Frau aus Beweggründen wie etwa, dass man sich von ihr zurückgestoßen, nicht wertgeschätzt oder Ähnliches fühlt. Das sind die Punkte, warum auch Menschen,
(Zuruf)
die nicht in einer Beziehung mit ihrem Opfer stehen,
(Zuruf von der AfD)
dazu greifen, sich genau diese Frau rauszusuchen, sie mit Gewalt zu bedrohen und sogar zu töten.
(Zuruf von der AfD)
Das kann man natürlich als Beziehungstat - in Anführungsstrichen bitte -
(Oh! bei der AfD)
verniedlichen. Es ist und bleibt Mord und in dem Fall ein Femizid. - Vielen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Tillschneider, wir sind im Eineminutemodus in einer Dreiminutendebatte; da werden keine Nachfragen zugelassen.