Jan Scharfenort (AfD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich versuche einmal, die Antwort für Herrn Roi von Frau Dr. Zieschang zu übernehmen; denn wir stehen heute hier, um eine ernsthafte Bedrohung für unsere Demokratie anzuprangern, die mit der Änderung des § 96 Abs. 2 einhergeht -
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie wollen doch nicht wieder über China reden, oder?)
eine Bedrohung, die paradoxerweise aus den Reihen jener kommt, die vorgeben, diese zu schützen. Diese Bedrohung ist der aktuelle Umgang des Verfassungsschutzes mit der Alternative für Deutschland, einer demokratisch gewählten Partei, die durch staatliche Übergriffe in ihren Grundrechten beschnitten wird. Das Grundgesetz unserer Bundesrepublik verankert die Meinungsfreiheit als eines der fundamentalen Rechte eines jeden Bürgers. Dieses Recht wird durch die neuesten Maßnahmen und Äußerungen des Verfassungsschutzes und bestimmter politischer Kräfte nicht nur untergraben, sondern auch offen angegriffen. Im Namen der Sicherheit werden Grundrechte ausgehöhlt und wird politische Opposition stigmatisiert und delegitimiert.
Betrachten wir den Gesetzentwurf, in dem vorgeschlagen wird, nur Personen zu Bürgermeistern wählbar zu machen, die jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Das klingt zunächst vernünftig.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ist es!)
Doch bewertet dies der Verfassungsschutz, eine Behörde, die sich jüngst selbst nicht gerade als unparteiischer Hüter der Verfassung erwiesen hat.
(Beifall bei der AfD - Sebastian Striegel, GRÜNE: Nein!)
Die Einschätzung des Verfassungsschutzes, dass die AfD in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem anzusehen sei,
(Zuruf: Gesichert!)
basiert auf Interpretationen, die weit über das hinausgehen, was unser Grundgesetz unter Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung versteht. Es wird Zeit, dass wir klarstellen, dass nicht die AfD die Demokratie gefährdet, sondern jene, die im Namen der Demokratie die Grundrechte beschneiden und die AfD-Bürgermeisterkandidaten von den Wahlen ausschließen wollen.
(Zustimmung bei der AfD)
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die Bedeutung der Meinungsfreiheit betont, gerade weil sie die Kritik an der Macht ermöglicht. Dieses Recht ist aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert seine Bedeutung.
(Dr. Falko Grube, SPD: Sie tragen ja die gleiche Rede vor!)
Das Gericht stellte unlängst klar, dass der Staat auch scharfe und polemische Kritik aushalten muss. Einen Ehrenschutz, so das Verfassungsgericht, gibt es nicht. Dennoch scheinen bestimmte Kräfte in unserem Staat genau das zu vergessen.
Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hat kürzlich Grenzen der Meinungsfreiheit betont, die seiner Meinung nach verfassungsschutzrechtlich von Belang sein können. Dies zeigt eine gefährliche Tendenz, legale Meinungsäußerungen unter dem Deckmantel der Sicherheit zu überwachen und zu sanktionieren. Es ist an der Zeit, dass wir eine klare Grenze zwischen echter Gefahr und politisch motivierter Stigmatisierung ziehen.
Die Alternative für Deutschland steht für eine Politik, die das Recht auf freie Meinungsäußerung eines jeden Bürgers verteidigt - eine Politik, die die Freiheiten des Einzelnen vor staatlicher Übergriffigkeit schützt. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Verfassungsschutz oder irgendeine andere Behörde definiert, was demokratisch ist und was nicht. Lassen Sie uns deshalb standhaft bleiben und für unsere Rechte und Freiheiten eintreten. Lassen Sie uns deutlich machen, dass Kritik am Staat nicht nur erlaubt, sondern essentiell für den Fortbestand einer lebendigen und gesunden Demokratie ist.
(Zustimmung bei der AfD)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Jan Scharfenort (AfD):
Lassen Sie uns nie vergessen, ein starkes und freies Land benötigt eine starke und freie Opposition. Hoch lebe die Demokratie, hoch lebe die Meinungsfreiheit und hoch lebe die Alternative für Deutschland, die diese Werte verteidigt. - Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD - Olaf Meister, GRÜNE, lacht - Zurufe von Tobias Krull, CDU, und von Olaf Meister, GRÜNE - Weitere Zurufe)