Eva von Angern (Die Linke):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Dr. Pähle hat auf unseren Änderungsantrag Bezug genommen. Ich sage aber gleich zu Beginn, dass wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen werden. Wir hoffen allerdings, dass unsere Änderungen doch noch eine Chance haben, das Licht der Welt zu erblicken.
Ich sage ausdrücklich: Es ist eine gute Grundlage für die zukünftige Förderung der politischen Bildungsarbeit politischer Stiftungen, was an dieser Stelle gemeinsam erarbeitet worden ist. Ich kann Ihnen sagen: Wir haben auch sehr viel Energie dort hineingesteckt, insbesondere mein Kollege Thomas Lippmann, damit es ein Gesetzentwurf wird, der vor einem Landesverfassungsgericht standhalten wird. Denn ich ahne ein bisschen, dass er dort landen wird. Deswegen ist die Debatte, die wir dazu führen, auch nicht ganz unwichtig.
Der Kern des Gesetzentwurfs - ich glaube, darin sind wir uns alle einig - ist § 4, nämlich die Fördervoraussetzungen; das ist auch der Paragraph, auf den sich unsere Änderungen beziehen. Wir sagen ganz klar: Es ist gut und richtig, dass ausschließlich politische Stiftungen gefördert werden, deren Arbeit auf der Förderung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung basiert. Das ist auch mein Verständnis von einer wehrhaften Demokratie.
(Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)
Ich sage ganz ausdrücklich: Wir brauchen in diesem Land keine Stiftung, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen will und das im besten Falle auch noch mit staatlichen Geldern. Es ist in sich absurd; aber ich denke einmal, wir haben gerade die Absurdität innerhalb der Debatte hören können.
Wir sagen: Das zweite Bundesverfassungsgerichtsurteil im NPD-Verfahren ist für uns sehr wohl maßgeblich; es ist für uns sehr weitreichend und aus unserer Sicht besteht die Chance, es tatsächlich rechtssicherer zu machen, indem im Gesetz ausdrücklich Bezug auf die Garantie der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit genommen wird; es ausdrücklich darin festgeschrieben wird. Am Ende des Tages wird es wahrscheinlich irgendwann in Dessau entschieden werden.
Zu einem weiteren Punkt möchte ich sagen und ich möchte gar nicht mit unserer grundsätzlichen Kritik am Verfassungsschutz anfangen, sondern deutlich machen - das ist in der Anhörung deutlich geworden und es ist auch gut und richtig so , dass, wenn überhaupt, die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes maximal eine Indizienwirkung haben und sie eben nicht die entscheidende Grundlage für Ablehnungsbescheide sind. Denn das macht es dann in sich wieder angreifbar; dabei müssen wir vorsichtig sein. Deswegen hätten wir uns gewünscht, dass der entsprechende Absatz in § 4 gestrichen wird.
Ich ahne, dass unser Antrag möglicherweise abgelehnt wird. Uns war es aber wichtig, es bewusst in die Debatte einzubringen; für weitere mögliche Verfahren bewusst zu signalisieren, dass wir darüber diskutiert haben, dass wir die Meinung dazu ausgetauscht haben.
Wahrscheinlich werden wir über dieses Gesetz an dieser Stelle noch einmal reden. Aber jetzt kann es erst einmal losgehen. Das finde ich gut, richtig und wichtig. Ich danke allen politischen Stiftungen, die nahe an den demokratischen Parteien sind, für ihr Engagement, gerade auch in Vorbereitung der Kommunal- und der Europawahlen. Das ist ausdrücklich kein Wahlkampf; aber politische Bildung, gerade im Vorfeld von Wahlen, ist von wesentlicher Bedeutung. Deswegen herzlichen Dank an die politischen Stiftungen.
(Zustimmung bei der Linken, bei der SPD, bei den GRÜNEN und von Guido Heuer, CDU)