Stefan Ruland (CDU):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wohnraum ist Freiheit.
(Zuruf: Ach was! - Zurufe der AfD: Jawohl!)
Hätten Sie das genau so beantragt und dann aufgehört, wäre es sogar beschlussfähig gewesen. Aber leider haben Sie uns noch drei Abschnitte mit römischen Zahlen präsentiert. Genauso gut, wie die Überschrift ist, ist der Inhalt schlecht. Die Einbringungsrede hat das auch nicht weiter verbessern können.
(Zuruf von Frank Otto Lizureck, AfD)
Wenn ich auf den Punkt II schaue, kann ich nicht einmal behaupten, ich hätte da ein Déjà-vu; denn das, was da an Muster vorliegt, liegt etwas weiter zurück. Ehekredit 1972 5 000 Ostmark, später, 1986, 7 000 Ostmark, dann Tilgungszuschüsse für das erste Kind 1 000 Mark, für das zweite Kind 1 500 Mark und ab dem dritten Kind hatte man - so hatte man das im Volksmund genannt - „abgekindert“, dann war das Darlehen quasi getilgt.
Sie haben also ganz tief in der Mottenkiste gewühlt. Ich stelle fest, dass Sie sich mit dem Antrag quasi zum Alterspräsident der Altparteien erhoben haben.
(Zuruf: Was?)
Zu den zu diesem Thema vorhandenen Förderinstrumenten hat der Minister ausgeführt
(Zuruf: Das ist Unfug!)
Ich möchte das jetzt ungern wiederholen, denn wenngleich Wiederholung festigt, habe ich nicht die Hoffnung, dass das bei der AfD-Fraktion zündet.
(Zuruf von der AfD: Super!)
Zu Punkt I hat der Minister ausreichend ausgeführt. Die Gesetzgebungskompetenz liegt nicht bei uns. Ihre romantische Vision, das zu staffeln, ist also realitätsfremd. Wenn Sie uns das nächste Mal vorwerfen wollen, wir wollten den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land Sand in die Augen streuen, dann denken Sie bitte an Ihre Anträge. Dabei haben Sie den großen Beutel des Sandmanns dabei. Da wir, wie gesagt, gar nicht die Gesetzgebungskompetenz haben, können Sie zwar alles fordern, aber Sie müssen den Leuten auch sagen, dass Sie das gar nicht umsetzen konnten und dass wir es im Hohen Haus auch nicht gemeinsam hätten umsetzen können.
Zu Punkt III hat der Minister auch etwas gesagt und hat Ihnen ein bisschen das Steuerrecht erklärt. Sie werfen uns gern einmal vor, wir würden vorlesen, was unsere Referenten uns aufschreiben. Herr Köhler, Ihnen sei ans Herz gelegt, noch einmal zu schauen, bevor Sie etwas vorlesen. Abschreibungsfähige Kosten - naja, meistens setzt man Kosten von der Steuer ab. Die wirken auch nicht einkommensmindernd, sonst würde niemand mehr Werbungskosten geltend machen. Vielmehr wirkt es auf das zu versteuernde Einkommen. Ihr Einkommen können Sie natürlich behalten.
(Olaf Meister, GRÜNE, und Dr. Andreas Schmidt, SPD, lachen)
Wenn Sie uns das nächste Mal vorwerfen, dass wir die Texte unserer Referenten vorlesen, dann erinnern sich an den heutigen Tag. Sie machen das nicht besser. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Wir lehnen Ihren Antrag natürlich ab. - Vielen Dank.