Cornelia Lüddemann (GRÜNE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf den Modus der Diskontinuität wurde schon mehrfach verwiesen. In der Tat: Es gibt eine ganze Menge inhaltlich lose Fäden. Ich finde es richtig, dass DIE LINKE das Thema so schnell wieder auf die Agenda setzt; denn für die betroffenen Kommunen ist es Vielleicht solltest Du nicht nebenbei telefonieren. Dann kannst Du es auch besser verstehen.
Also gut: Es gibt Handlungsbedarf, gerade für die kleinen Kommunen. Ich schaue mir zum Beispiel bei mir zu Hause um die Ecke die Gemeinde Barby an. Dies ist eine kleine Gemeinde mit geringen Steuereinnahmen, die drei Fähren zu betreuen hat. Wenn es an der Tagesordnung ist, darüber zu entscheiden, ob ich jetzt etwas für die Fähre mache, wie ich die Fähre ausstatte, wann die Fähre das im letzten Jahr vor Ort angeschaut , dann läuft strukturell etwas schief. Ich finde, dann muss das Land tätig werden.
Die Übernahme von bis zu 90 % Revisionskosten das ist schon in der letzten Legislaturperiode passiert ist ein guter erster Schritt. Aus unserer Sicht kann es jedoch nicht dabei bleiben.
Das wird schlicht und ergreifend der Realität nicht gerecht. Wir haben bei diesen 13 landesbedeutsamen Fähren einige, die tatsächlich nicht nur Kreisstraßen, sondern auch eine Bundesstraße miteinander verbinden. Ich glaube, ich habe das Beispiel hier schon häufiger gebracht: Es würde niemand auf die Idee kommen, eine Brücke, die zwei Bundesstraßen miteinander verbindet, einer kleinen Gemeinde finanziell überzuhelfen.
(Zustimmung)
Insofern muss man an dieser Stelle tätig werden. Das, was DIE LINKE vorschlägt, ist relativ schlicht und einfach. Aber 50 % der Betriebskosten? - Das kann auch eine Blackbox sein. Denn es ist bisher an keiner Stelle normiert: Was soll diesbezüglich in Rechnung gestellt werden? Was kann man geltend machen? Ich glaube, an der Stelle muss man noch deutlicher werden. Wir schlagen vor - das habe ich in der letzten Debatte schon getan , das zu einer kommunalen Pflichtaufgabe zu machen. Frau Ministerin Hüskens hat erklärt, worin der Unterschied zwischen beiden Rechtstatbeständen besteht. Ich glaube, dass wir diese kommunale Pflichtaufgabe unter Vorgabe von Qualitätskriterien und Mindeststandards eingrenzen können.
Der Vorteil einer solchen neuen Pflichtaufgabe besteht darin: Der Fährbetrieb wäre nicht nur finanziell abgesichert, sondern auch gesetzlich verbindlich geregelt. Denn ansonsten das ist das, was mich bei dem Gesetzentwurf der LINKEN ein bisschen stört gäbe es immer noch die Möglichkeit, dass der Betreiber bzw. die Gemeinde sagt: Nein, wir machen das nicht mehr. Wenn es aber eine Pflichtaufgabe ist, für die das Land natürlich finanziell einzustehen hat, ist das nicht mehr gegeben. Wir haben die Möglichkeit, einen gesicherten Fährbetrieb insbesondere dort, wo zentrale Straßen miteinander verbunden werden, vorzusehen.
Darüber kann man im Ausschuss es ist angekündigt worden, dass der Gesetzentwurf überwiesen wird debattieren. - Vielen Dank.
(Zustimmung)