Dr. Falko Grube (SPD):

Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Thema Finanzierung der Fähren in Sachsen-Anhalt ist nicht neu. Die Fraktion DIE LINKE   Herr Gallert hat das schon ausgeführt   hat dazu bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht. Danach sollten die Fähren auf die Baulastträger übergehen. Das aber wollten die jetzigen Betreiber nicht. Das ist jedenfalls das Ergebnis einer sehr langen Anhörung, die wir im damaligen Ausschuss durchgeführt haben.

Der Grundtenor auf der kommunalen Seite war: Wir möchten unsere Fähren behalten, aber mehr Geld würden wir natürlich nehmen. DIE LINKE hat das damals   ich erinnere mich daran   ziemlich zähneknirschend ad acta gelegt und dann einen Gesetzentwurf erarbeitet, in dem einfach stand: Es gibt mehr Geld. Das ist übrigens der gleiche Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt. Die Einbringung erfolgte im Februar und man befand sich im Landtagswahlkampf. Allen, auch der LINKEN, war klar, dass man dieses Gesetz natürlich nicht vor der Diskontinuität wird retten können. Es klingt eigentlich so schön einleuchtend: Es werden Landesstraßen verbunden, aber die Fähren sind kommunal. Also soll das Land zahlen.

(Zuruf)

Aber bekanntlich steckt der Teufel im Detail und der Teufel ist auch durch die Landtagswahl nicht ausgetrieben worden.

Eines ist klar: Die Fähren sind für uns als Koalition wichtig, weil sie für viele Menschen wichtig sind. Für viele sind sie Bestandteil ihrer täglichen Wege zur Arbeit und anderswohin. Deshalb haben wir   der Herr Minister hat es bereits ausgeführt   im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass wir die 90-prozentige Förderung der Landrevision fortführen wollen.

In dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE wird eine Übernahme der Landrevisionskosten in Höhe von 100 % und der Betriebskostendefizite in Höhe von 50 % gefordert. Das klingt einfach, ist es aber leider nicht; denn der Gesetzentwurf lässt leider drei schwierige Fragen offen:

Erstens. Geht das beihilferechtlich überhaupt? - Herr Gallert sagt, er glaubt dem GBD. Wir sagen, wir warten mit dem Ministerium ab, was die EU selber dazu sagt. Ich bin einmal gespannt, wer im Ausschuss recht hat. Wahrscheinlich müsste man es durchklagen, aber so weit wollen wir es nicht kommen lassen.

Zweitens. Das ist eigentlich die spannendste Frage: Wie soll die Übernahme der Betriebskostendefizite eigentlich konkret geregelt werden? Was hat das Land für einen Einfluss, diese zu minimieren? - Herr Gallert hat dazu damals in der Anhörung und auch heute gesagt, es kommt überhaupt nicht infrage, dass das Land Geld für etwas gibt, bei dem es keinen Einfluss darauf hat, was dabei am Ende an Kosten herauskommt.

An der Stelle ist die Antwort der LINKEN: Das regelt eine Verordnung. Oder übersetzt: Das klärt die Landesregierung. - Menschlich kann ich das verstehen   das sind recht diffizile Fragen  , aber politisch bin ich doch ein bisschen erstaunt. Wir alle erinnern uns an die Gelegenheiten, bei denen DIE LINKE gefordert hat: Das Parlament muss mitreden, das Parlament muss mitgestalten - Corona, NordLB, Finanz- und Wirtschaftskrise. Jetzt, als sie einen eigenen Gesetzentwurf vorlegt, als es auch um knifflige Fragen geht, sagt sie: Das macht die Landesregierung. - Herzlichen Glückwunsch!

Drittens. An der Stelle schließe ich mich Herrn Gürth an. Diese Frage will ich gar nicht unter den Tisch fallen lassen; sie lautet: Woher soll das Geld kommen? Ich bin einmal auf die Haushaltsverhandlungen gespannt; denn ich persönlich sehe in dem Einzelplan, über den wir hierbei reden, nicht wirklich Luft, um aus diesem auch noch Geld für die Fähren zu quetschen.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Dr. Grube, kommen Sie bitte zum Schluss.


Dr. Falko Grube (SPD):

Das werden die spannenden Fragen sein, die wir im Ausschuss zu klären haben. Auf die Beratungen freue ich mich und bin fast pünktlich am Ende meiner Redezeit.

(Zustimmung)