Wulf Gallert (DIE LINKE):

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da sind sie wieder, alle unsere Ausreden, die es in einem solchen Falle gibt. Ich will einmal damit beginnen: Die Ministerin sagt, 90 % der Revisionskosten sind gesetzt - „gesetzt“ heißt Gesetz. Alles andere ist eine freiwillige Leistung. Übrigens genau das, was Frau Tarricone gerade eben für die FDP-Fraktion noch einmal betont hat: eine freiwillige Leistung. Das bedeutet, nach dem Haushaltsrecht der Kommunen sind die Kommunen gezwungen, Rücklagen in Höhe der zu erwartenden Revisionskosten zu bilden, weil sie keine gesetzliche Garantie dafür haben, dass diese für die landesbedeutsamen Fähren zu 90 % vom Land übernommen werden. Wenn wir uns irgendwo bei den Revisionskosten auf einen Kompromiss verständigen könnten, bei dem man sagt „Okay, 90 % der Revisionskosten für die jeweiligen Betreiber der landesbedeutsamen Fähren sind gesetzt im Sinne von Gesetz“, dann wären wir an der Stelle schon ein Stück weiter.

Bei einigen Argumenten kann ich bloß noch still in mich hineinschmunzeln. Wenn Herr Gürth sich hier vorn hinstellt und sagt „Das ist ‚Wünsch dir was‘, das ist Nikolaus, das ist nicht finanzierbar“, so ist das eine hervorragende Argumentation in den Stadträten, die für das Land diese Fähren betreiben. Also, Entschuldigung, die Hälfte der Betriebskostendefizite ist nicht finanzierbar. Das ist „Wünsch dir was“, das ist Luxus. Aber ihr vor Ort, ihr bezahlt das mal gefälligst. - Was ist denn das für eine Argumentation? Es wird finanziert im Interesse des Landes. Von 800-Seelen-Kommunen wird es finanziert und wir als Land Sachsen-Anhalt mit einem 11-Milliarden-Haushalt stellen uns hin und sagen: Das überfordert uns; das könnt ihr von uns nicht verlangen.

(Beifall)

Angesichts dieser Argumentation möchte ich Sie einmal in den Gemeinderäten vor Ort erleben, wenn Sie das den Leuten dort erzählen. Herr Grube, das müssen Sie wahrscheinlich nicht. Aber das wäre wahrscheinlich lehrreich. Ich lade Sie nach Werben ein und dann erzählen Sie denen einmal: Also, das, was ihr zahlt, überfordert das Land; das können wir nicht machen.

Noch zu der anderen Geschichte. Mich wundert ein bisschen, wie langjährige Experten in politischen Entscheidungsprozessen hier sagen: Ja, da müssen wir die EU erst einmal prüfen lassen. - Entschuldigung, wir sind doch nicht erst seit heute hier. Die EU-Kommission führt solche präventiven Prüfungen im Normalfall überhaupt nicht durch; vielmehr sagt sie in dem Fall: Sie kennen die De-minimis-Regelung. Sie müssen überlegen, was Sie damit machen. Erst wenn es eine Beschwerde dagegen gibt, dann wird es eine entsprechende Information der Kommission geben. Alles andere ist häufig unterhalb der Ebene einer offiziellen Zusage. Wir haben es nicht selten schon erlebt, dass sich in diesem Landtag ein Minister hingestellt und gesagt hat, also, eigentlich habe Brüssel gesagt, das sei völlig in Ordnung, aber auf einmal hätten sie gesagt, nein, das ginge nicht. Oder umgekehrt: Uns haben sie gesagt, das geht überhaupt nicht, und im Nachbarland hat man genau das getan und da ging das dann durch. - Also, darauf zu hoffen, dass man eine präventive Aussage bekommt, das ist Vertagen auf die nächste Legislaturperiode.

(Zustimmung)

Mehr will ich dazu nicht sagen. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. - Danke.

(Zustimmung)