Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Folgen des Klimawandels treffen alle Lebensbereiche und damit natürlich auch den Sport. Daher setzen sich die Sportvereine längst damit auseinander, wie Sport unter diesen Bedingungen möglich bleibt und was der Sport auch selbst zum Klimaschutz beitragen kann.
Schon heute werden Aspekte des Klimaschutzes im Rahmen der Sportförderung berücksichtigt.
(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP, und von Andreas Silbersack, FDP)
Das gilt insbesondere für die Förderung des Sportstättenbaus. Unsere Richtlinie zur Förderung der Sportstätten sowohl im Vereins- wie auch im kommunalen Eigentum sehen unter anderem die Förderung des Einbaus von umweltschonenden Technologien vor. Aber natürlich sehen sie auch die Förderung von Maßnahmen vor, die der Energieeinsparung dienen.
Eine solche Förderung ist auch bei zukünftigen Sportförderprogrammen vorgesehen, die über die Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums bzw. für regionale Entwicklung vorgesehen sind. Hinzu kommt eine ganz neue Richtlinie aus dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, in der es auch um die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geht. Nach dieser Richtlinie sollen auch Sportstätten förderfähig sein.
Schon heute werden bei vielen Baumaßnahmen im Sportstättenbereich Klima- und Umweltschutzaspekte berücksichtigt. Beispielsweise dienen Baumaßnahmen zur Umstellung von Flutlichtanlagen auf LED-Leuchtmittel oder der Einbau von Fenstern und Türen mit wärme- und schallisolierender Wirkung im Rahmen von Gebäudesanierungen sowie auch die Installation von Beregnungsanlagen und Bewässerungscomputern zur gezielten wassersparenden Bewässerung von Rasen-, Reit- und Tennisplätzen dem Klimaschutz.
Soweit Sportvereine Naturschutzmaßnahmen auf ökologischen Flächen ihrer Sportanlagen umsetzen wollen, weise ich abschließend auf die Förderrichtlinie des Bundes für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum hin.
Unsere Erfahrungen aus der Antragspraxis zeigen zudem erfreulicherweise, dass die Antragsteller bei geeigneten Sportstättenbaumaßnahmen vielfach bestrebt sind, Vegetationsflächen zu erhalten, zu erweitern oder wiederherzustellen. Dies betrifft vor allem Baumaßnahmen von Reit-, Fußball- und Tennisvereinen. Die Antragsteller berücksichtigen diese Renaturierung aus ihrem eigenen Antrieb heraus, ohne dass es dafür einer gesetzlichen Pflicht oder eines Landtagsbeschlusses bedarf. - Vielen Dank.