Andreas Henke (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Unterzeichnung des Zweiten Staatsvertrages zur Änderung des IT-Staatsvertrages legitimiert werden, der selbst wiederum zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, ein Staatsvertrag, auf dessen Grundlage bereits seit dem Jahr 2010 die Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern erfolgt mit der Zielstellung, im Bereich der Informationstechnologie die großen transformatorischen Herausforderungen der Digitalisierung in den Verwaltungen von Bund, Ländern und auch Kommunen zu bewältigen.
Federführend - wir haben es von der Frau Ministerin gehört - ist dabei der IT-Planungsrat mit der FITKO, der Föderalen IT-Kooperation - eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der IT-Planungsrat ist sozusagen das politische Steuerungselement, die FITKO die dahinterstehende handelnde Organisation für die praktische Umsetzung der Projekte.
Im Übrigen, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: Präsident der FITKO ist ein Sachsen-Anhalter, ein hervorragender Mann: Prof. Dr. André Göbel, ein ausgemachter Experte in Sachen IT-Anwendungen in Verwaltungsmanagement, Wirtschaftsförderung, Standortförderung und Unternehmensentwicklung. Ich hatte das große Glück, ihn in der Zusammenarbeit der Stadt Halberstadt mit der Hochschule Harz persönlich erleben zu dürfen. Er ist ein Mann, der große Ansprüche an die Lösung dieser Aufgaben hat. Deshalb bin ich diesbezüglich recht zuversichtlich.
Gemeinsames Ziel von Planungsrat und FITKO ist die flächendeckende Ende-zu-Ende-Digitalisierung mit Plattformen, die - das ist wichtig - nutzerfreundlich sind, die leicht in der Anwendung und auch leicht in der Verständlichkeit sind, die natürlich auch barrierefrei sind, und das nicht nur für die Mitarbeitenden am PC in den Verwaltungen, sondern in erster Linie für die Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, für gesellschaftliche Organisationen in den Kommunen und die Kommunen selbst. Insofern ist es gut, dass neben den ordentlichen Mitgliedern im Planungsrat - aus unserem Fachministerium ist Herr Staatssekretär Schlömer vertreten - auch die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene mit beratender Stimme am Planungsrat teilhaben können.
Von der einstmaligen Zielstellung des Onlinezugangsgesetzes, bis zum Jahr 2022 alle Aufgaben der Verwaltung, alle Dienstleistungsangebote der Verwaltung digitalisiert zu haben, sind wir - ich glaube, darin stimmen Sie mir zu - noch ein ganzes Stück weit entfernt; da ist noch viel zu tun, nicht nur mit Blick auf die Implementierung angewandter, vernetzter Technologien, sondern genauso mit dem Fokus auf die notwendige Finanzierung der Projekte von Planungsrat und FITKO.
Herr Czekalla hat auf die Finanzierungsanteile hingewiesen. Sie berühren also das Stamm- und Digitalisierungsbudget. Insofern stehen auch wir als Land Sachsen-Anhalt dabei vor der Aufgabe, diese finanziellen Mittel in den Haushalten zu verorten.
(Beifall bei der LINKEN)
Ansonsten - alles in ein allem -: Auch wir halten die weitere Bündelung von Kompetenzen, von finanziellen Mitteln in der gemeinsamen Ausrichtung für sinnvoll, werden die Umsetzung kritisch begleiten und votieren für eine Überweisung in die Ausschüsse. - Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)