Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Gallert, ich habe überlegt, wann Sie denn zur Schuldenbremse kommen. 

(Guido Kosmehl, FDP, lacht - Zustimmung bei der FDP) 

Also, wir stellen fest: Eine verfehlte Industriepolitik,

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Ja!) 

eine verfehlte Einwanderungspolitik, dass wir zu wenig Lehrer haben, wie Sie es auch sagten, dass die Unterrichtsversorgung nicht gewährleistet ist, dass wir eine verfehlte Steuerpolitik haben. Dann dachte ich irgendwo: Jetzt kommt es. Und an allem ist die Schuldenbremse schuld. 

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD, lacht)

Es tut mir leid, damit kann ich nur wenig anfangen. Das ist mehr als undifferenziert und hilft uns in der Sache auch nicht weiter.

Im Übrigen - das will ich auch noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen - haben wir sehr viel Geld im System. Sie müssten sich dann auch damit auseinandersetzen, warum dieses Geld, das auch investiv zur Verfügung steht, nicht auf die Straße gebracht wird.

Sind Ihnen die Zahlen allein für vier Landkreise und eine kreisfreie Stadt, bezogen auf den Kohleausstieg und die entsprechenden Strukturfondsmittel, bekannt? Für das Land liegt der Betrag bei 1,54 Milliarden €. Wissen Sie, wie viel davon rechtlich gebunden ist? Es sind etwas mehr als 500 Millionen €. Und wissen Sie, wie viel davon abgeflossen ist? - 1,5 Millionen €. 

(Zuruf von Wulf Gallert, DIE LINKE)

- Das mag alles Gründe haben. Was ich damit zum Ausdruck bringen will, ist Folgendes: Wir haben sehr viel Geld im System. Und man sollte versuchen, dieses Geld investiv so schnell wie möglich auf die Straße zu bringen.

(Monika Hohmann, DIE LINKE: Da müssen die Richtlinien aber erst mal pünktlich da sein) 

- Ja. 

(Monika Hohmann, DIE LINKE: Keine zwei Jahre Zeit für die Richtlinienerarbeitung!)

Sie haben jetzt auch den Sachverständigenrat gebracht. Lassen Sie uns doch einmal differenziert darauf eingehen, was das im Einzelnen heißt und wie man letztlich mit diesen Vorschlägen umzugehen hat.

Meine Damen und Herren! Wir haben vor einiger Zeit schon die Möglichkeit gehabt, nämlich vor drei Monaten hier an diesem Ort, über die Reform der Schuldenbremse diskutieren zu können. Mir scheint es deshalb wirklich sehr wichtig zu sein, noch einmal mehrere grundlegende Punkte festzuhalten, die wir in der heutigen Diskussion berücksichtigen sollten.

Vielleicht vorweg: Die Schuldenbremse ist und bleibt eine Regelung des Grundgesetzes und damit natürlich vorrangig ein Thema, über das auf der Bundesebene diskutiert werden muss. Außerdem müssen wir berücksichtigen, dass die Schuldenbremse für die Länder erst seit dem Jahr 2020 verbindlich umzusetzen ist. Für alle noch einmal: Die gesetzlichen Regelungen wurden im Jahr 2009 geschaffen. In Kraft getreten sind sie im Jahr 2011. Für den Bund sind sie seit dem Jahr 2016 und für die Länder seit dem Jahr 2020 verbindlich.

Warum sage ich das hier in diesem Zusammenhang? Wir haben natürlich bisher nur wenig Erfahrung bei der Umsetzung der Schuldenbremse; denn ich sagte: 2020. Nach dieser Zeit war vieles durch Notsituationen geprägt, Stichworte: die Coronapandemie, der Ukraine-Krieg und damit einhergehend natürlich die entsprechende Umsetzung der Schuldenbremse, um darauf zu reagieren. 

Was will ich damit zum Ausdruck bringen? Ich plädiere daher in dieser Debatte für Zurückhaltung und auch darum, zu warten. Eine Veränderung der Verfassung sollte nie über das Knie gebrochen werden. Ich sage jedes Mal: Bedenke das Ende deines Handelns, bevor man sofort mit dem Handeln beginnt. 

(Zustimmung bei der FDP) 

Das bestärkt mich vor allem für einen Blick auf die zurückliegenden Jahre. Seit dem Jahr 2020 hat die öffentliche Hand insgesamt Kredite in bisher nicht gekanntem Ausmaß aufgenommen. Das war vor allem zur Bewältigung, wie ich es gerade sagte, der Pandemie. 

Unabhängig von dieser Sondersituation muss ich allerdings darauf hinweisen, dass wir im Zusammenhang mit der Intel-Ansiedlung kreditfinanziert Investitionen in dreistelligen Millionenhöhe im Land ausschreiben und anschieben konnten, ohne gegen die Schuldenbremse zu verstoßen. Auch die IPS GmbH setzt kreditfinanzierte Bauvorhaben im Land um. Das Ganze erfolgt unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Transaktion, die keine Aussetzung der Schuldenbremse ist, sondern die im Einklang mit der Schuldenbremse entsprechend angewendet werden kann.

Bei aller methodischen, wissenschaftlich berechtigten Kritik an der Schuldenbremse müssen wir doch eines feststellen: Sie behindert weder Investitionen, noch steht sie schnellem staatlichen Handeln in Krisenzeiten entgegen. 

(Zustimmung bei der FDP) 

Der Kern der Schuldenbremse besteht darin, die konjunkturellen Folgen für die öffentlichen Haushalte mit Verschuldungsspielräumen in schlechten und Tilgungspflichten in guten Zeiten zu neutralisieren. Sie ist daher investitionsfreundlich; denn Steuerausfälle müssen nicht mehr wie früher mit Kürzungen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das staatliche Handeln wird hierdurch besser planbar.

Die Konjunktursymmetrie indes ist der Kern der Schuldenbremse und wird auch vom Sachverständigenrat nicht infrage gestellt. Insofern ist es eine Fehleinschätzung, dass die Schuldenbremse wichtige Zukunftsinvestitionen unmöglich macht. Im Übrigen dürfen wir auch nicht aus den Augen verlieren, dass die Forderung nach kreditfinanzierten Investitionen alles andere als neu ist. Ich erinnere daran, dass vor der derzeit geltenden Schuldenbremse die sogenannte goldene Regel galt, die die Verschuldung an die Investitionsausgaben koppelte.

(Zuruf von Wulf Gallert, DIE LINKE) 

- Ja, das ist auch Ihnen noch bekannt.

Ohne die methodischen Unterschiede der alten und der neuen Regelung hier bewerten zu wollen und zu können, wird man aber Zweierlei festhalten müssen. In Zeiten, in denen die goldene Regel galt, wurde erstens nicht mehr investiert, als es heute der Fall ist. Das gilt im Übrigen nicht nur für das Land, sondern allgemein für die öffentliche Hand.

(Zuruf: Das stimmt!)

Fakt ist zweitens, dass die öffentlichen Haushalte in Zeiten der Koppelung der Verschuldung an die Investitionsausgaben einen über die Jahre hinweg kontinuierlich angewachsenen Schuldenberg aufgebaut haben; und das ist auch nicht verwunderlich. Investitionen müssen mit der Zeit abgeschrieben werden, Schulden aber bleiben. In der Debatte über einen stärkeren Investitionsbezug der Schuldenbremse müssen wir daher immer auf Nettoinvestitionen, also Neuinvestitionen abzüglich Abschreibungen, abstellen. 

Die Schuldenbremse lässt auch kurzfristiges Reagieren auf Krisen zu. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz des Bundes für das Jahr 2021 ausdrücklich bestätigt. In Notsituationen gewährt sie einen erweiterten Verschuldungsspielraum. 

Klargestellt wurde in diesem Zusammenhang aber Folgendes: Der Gesetzgeber muss die zusätzlichen Kredite für die Krisenbekämpfung nutzen und diesen inneren Zusammenhang auch dezidiert darlegen. Die Handlungsfähigkeit des Staates ist also auch in derartigen Situation gewährleistet. Auch hat das Bundesverfassungsgericht nicht infrage gestellt, dass eine Notsituation über ein Jahr hinaus fortbestehen kann. Allein eine jährliche Überprüfung verlangt das Bundesverfassungsgericht. 

Unser Corona-Sondervermögen, das nun im dritten Jahr besteht und vorrangig längerfristige Resilienzmaßnahmen zu finanzieren ermöglicht, belegt, dass auch bei der geltenden Rechtslage genügend Gestaltungsspielraum besteht. Dass aber eine Regelung, die den Übergang von einer Notsituation zurück zum strukturellen Ausgleich berücksichtigt, unter Umständen sachgerecht sein könnte, möchte ich nicht grundsätzlich infrage stellen. Das ist auch eine Feststellung des Sachverständigenrates.

(Zuruf: Jawohl!)

Hier kommt es letztlich darauf an, wie die Regelung im Detail ausgestaltet ist. Unsere Erfahrungen mit dem geltenden Regelwerk aber zeigen, dass es einer größeren Flexibilität nicht unbedingt bedarf. Ich sehe vielmehr die Gefahr, dass Flexibilität und Übergangsregeln Auslegungsspielraum eröffnen, der am Ende nur zur Begründung zusätzlicher Verschuldung genutzt werden könnte. 

Ebenso ist der Vorschlag des Sachverständigenrates, die jährlichen Verschuldungsspielräume und die Gesamtverschuldung zu verschränken, durchaus nachvollziehbar. Den Maastricht-Kriterien der Schuldenbremse auf der EU-Ebene liegt kein anderer Gedanken zugrunde; denn auch dort werden Obergrenzen für das jährliche Defizit und für die Gesamtverschuldung gesetzt. Dass die Etablierung eines solchen Mechanismus im deutschen Recht aber uns in Sachsen-Anhalt zu mehr Verschuldungsspielraum verhilft, darf indes bezweifelt werden. Das Gegenteil dürfte der Fall sein: Wer bereits überdurchschnittlich verschuldet ist, der muss in Bezug auf die jährliche Neuverschuldung besondere Zurückhaltung walten lassen.

Der dritte Vorschlag des Sachverständigenrates betrifft das Verfahren zur Konjunkturbereinigung bei der Schuldenbremse des Bundes. Hier geht es um eine Verbesserung der Methodik mit dem Ziel, die Auswirkungen von Schätzrevisionen auf die Planbarkeit der Finanzpolitik zu reduzieren. Es geht nicht um eine Ausweitung des strukturellen Verschuldungsspielraumes. Das will ich hier in der Deutlichkeit noch einmal zum Ausdruck bringen.

Der Forderung in Ihrem Antrag, die Konjunkturbereinigung so zu reformieren, dass in Wirtschaftskrisen größere Spielräume möglich sind, möchte ich Folgendes entgegnen: Betrachten wir einmal das Krisenjahr 2020. Die Schuldenbremse erlaubte eine konjunkturbedingte Kreditaufnahme von etwa 700 Millionen €. Neben dem konjunkturbedingten Kredit mussten wir in diesem außergewöhnlichen Jahr lediglich einen Notlagenkredit in Höhe von etwa 80 Millionen € aufnehmen. Die geltende Schuldenbremse bietet also bereits genügend Spielraum für die Aufnahme von Krediten, wenn sich die Steuereinnahmen nicht wie geplant realisieren lassen.

Auch hierbei möchte ich auf die Symmetrie und auf das Symmetriegebot der Schuldenbremse hinweisen. Größere Spielräume in wirtschaftlich schlechten Zeiten würden zwangsläufig auch größere Tilgungsverpflichten in wirtschaftlich guten Zeiten bedeuten.

Meine Damen und Herren! Jenseits aller methodischen Fragen und jenseits aller Überlegungen zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Neuverschuldung gilt aber immer: Schulden sind Lasten für die Zukunft, die den fiskalischen Handlungsspielraum künftiger Generationen beschränken. Unser Schuldenstand ist schon jetzt überdurchschnittlich hoch. Wir sollten daher unseren Fokus vorrangig auf eine nachhaltige Finanzpolitik richten. Das schließt natürlich nicht aus, dass man zu gegebener Zeit, gegründet auf einem längeren Erfahrungszeitraum als unseren aktuellen, methodische Anpassungen am Regelwerk vornehmen sollte, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind.

Und noch einen Satz, Herr Gallert. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Das hat jetzt schon mehr als 10 % länger als die empfohlene Redezeit gedauert.


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Frau Präsidentin, nur noch einen Satz zur Rede von Herrn Gallert. Der Ministerpräsident hat nicht gesagt, dass die Schuldenbremse zu reformieren ist. Vielmehr hat er die Bundesregierung dazu ermuntert, im Rahmen der Schuldenbremse mit Blick auf Artikel 109 Abs. 3 auszulegen, ob eine Notlage besteht, um dann entsprechend darüber eine, sage ich einmal, Kreditaufnahme zu gewährleisten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. 

(Zustimmung bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Minister, es gibt aber eine gute Nachricht. Es gibt zwei Fragen, und zwar von Herr Gallert und dann von Frau Heiß. - Herr Gallert, bitte.


Wulf Gallert (DIE LINKE):

Meine Nachfrage bezieht sich auf die Kommunikation innerhalb der Regierung, weil ich an einer Stelle wirklich fast vom Stuhl gefallen bin. Das war beinahe so, als Sie die schleppende Bewilligung und die nicht abfließenden Mittel für die Kohlereviere genannt haben. Ich meine, ich habe mir den Vortrag der verantwortlichen Leute der Staatskanzlei dazu jetzt zweimal angehört. Die sagen genau das Gegenteil von Ihnen. 

Natürlich können noch nicht alle Dinge gebunden werden, weil es drei verschiedene Zeittranchen bis zum Jahr 2038 gibt. Wir haben jetzt schon die Situation, dass Mittel bis weit in die Folgejahre gebunden sind und im Grunde genommen schon von den Leuten der Staatskanzlei dezidiert gesagt worden ist, dass es inzwischen schon knapp wird für entsprechende Bewilligungen auch in den Folgejahren. Darüber haben wir sowohl im Europaausschuss als auch im Wirtschaftsausschuss - da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher - gesprochen. 

Dazu sage ich ganz klar: Ihre Perspektive für diese Mittel bis zum Jahr 2038 ist eher umgekehrt. Es gibt die Situation, dass die Leute vorziehen wollen, aber die Bundesregierung gesagt hat: Nein, diese Dinge können nicht weiter vorgezogen werden. 

Also. Neben vielen anderen Dingen, bei denen wir völlig über Kreuz liegen, sind an der Stelle die Informationen, die wir in den Ausschüssen bekommen haben, genau gegenteilig zu dem, was Sie hier gerade gesagt haben. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Minister.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Herr Gallert, das Thema Bindung haben wir auch in anderen Bereichen; denn wir unterscheiden da sicherlich zwischen einer rechtlichen Bindung und einer Bindung da, wo Modelle und Maßnahmen angemeldet worden sind und wo man letztlich dann schon sagt, sie sind gebunden, weil der Spielraum des Geldes damit eingeschränkt wird. 

Rechtliche Bindungen liegen tatsächlich in dieser Größenordnung noch nicht vor. Es sind Bindungen da, wo Maßnahme beantragt worden sind und man sie insoweit auch schon eingebucht hat. Das ist übrigens ein Thema nicht nur im Bereich der Kohlestrukturfondsmittel, sondern auch in vielen anderen Bereichen bis hin zum Corona-Sondervermögen.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt Frau Heiß.


Kristin Heiß (DIE LINKE):

Ja, das passt ganz gut, das Corona-Sondervermögen. Herr Richter, Sie haben gesagt, dass ja genug Geld im System ist. Darum frage ich mich: Wenn das so ist, warum brauchten Sie denn dann ein Corona-Sondervermögen? Und warum haben Sie denn dann eine Immobilien- und-Projektmanagement GmbH, die ausschließlich mit Krediten oder, wie man es neumodern sagt, mit finanziellen Transaktionen finanziert wird, gegründet?


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Ich habe nicht gesagt, dass genug Geld im System ist. Ich habe gesagt, es ist sehr viel Geld im System. Das ist ein großer Unterschied. Das Corona-Sondervermögen ist im Jahr 2021 absolut notwendig gewesen, weil wir die Pandemie hatten. 

Dabei ging es um die Bekämpfung der Pandemie und darüber hinaus darum, das Land gleichzeitig sicher zu machen, damit man bei neuen Pandemien anders und, ich sage einmal, effektiver darauf reagieren kann, als wir das im Jahr 2020 und in den Folgejahren erlebt haben.

Das Thema der finanziellen Transaktion habe ich übrigens auch angesprochen. Ja, es ist so, dass wir über die IPS die Möglichkeit haben, im Bereich Großer Baumaßnahmen über eine finanzielle Transaktion zu gehen. Was hierbei im Übrigen, sage ich einmal, nicht immer ganz ausgeglichen im Visier ist, ist das Thema der HTP GmbH. Dort machen wir das auch so. Die finanzielle Transaktion, die mit der Schuldenbremse im Einklang steht, setzt voraus, dass wir auf der einen Seite eine Vermögensmehrung zu verzeichnen haben und auf der anderen Seite gleichzeitig die Refinanzierung darstellen können. Nur darüber können wir auch eine finanzielle Transaktion darstellen, was in beiden Gesellschaften so der Fall ist.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Herr Minister. - Frau Heiß, aber bitte nur eine ganz kurze Nachfrage.


Kristin Heiß (DIE LINKE): 

Darf ich keine Frage mehr stellen?


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Ich sagte ja gerade: eine ganz kurze Nachfrage.


Kristin Heiß (DIE LINKE): 

Ganz kurz. - Herr Minister, noch einmal zu dem Sondervermögen, weil die Abflüsse so schlecht sind. Hat das Kabinett zufällig vor, einen Beschluss darüber zu fassen, oder hat es in letzter Zeit einen Beschluss darüber gefasst, wie es eigentlich mit der Notlage für kommenden Jahre aussehen könnte? Denn die Abschlüsse sind so schlecht    


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Schluss, Schluss, Schluss mit der Notlage.

(Daniel Roi, AfD, lacht)

Jetzt reicht es. - Ich habe gesagt: eine ganz kurze Nachfrage. Sie haben sehr umständlich eingeführt. - Herr Minister, bitte.


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Die Notlage beschließt nicht das Kabinett, sondern das tun Sie hier im Landtag.