Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau und Betrieb eines Zentralen Lichtbildbestands in Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3426

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/3851

(Erste Beratung in der 53. Sitzung des Landtages am 11.12.2023)


Den Bericht aus dem Ausschuss wird der sehr geehrte Herr Abg. Borgwardt jetzt abgeben. - Herr Borgwardt, bitte.


Siegfried Borgwardt (Berichterstatter): 

Frau Präsidentin, genauso ist es. Ich danke Ihnen. - Es geht also heute um den Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau und Betrieb eines zentralen Lichtbildbestands in Sachsen-Anhalt.

Meine verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Der Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau und Betrieb eines zentralen Lichtbildbestands in Sachsen-Anhalt wurde hier im Hohen Haus in der 53. Sitzung am 11. Dezember des letzten Jahres, also 2023, zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend war der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, wie der Titel schon sagt, den Aufbau und Betrieb eines zentralen Lichtbildbestandes in Sachsen-Anhalt zu regeln. Dieser soll es insbesondere der Polizei und anderen berechtigten Behörden ermöglichen, zur Erfüllung ihrer Aufgaben zentral und jederzeit auf Lichtbilder der Einwohnermeldebehörden zuzugreifen. Dadurch wird die personalintensive Bereitstellung im Einzelfall per Post, Fax - ich wusste gar nicht, dass es das noch gibt - oder verschlüsselter E-Mail wegfallen, was zu einer Entlastung der Gemeinden führen wird.

Bereits vor der ersten Ausschussberatung lagen die mit dem Ministerium für Inneres und Sport einvernehmlich abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.

Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 27. Sitzung am 11. Januar 2024 mit dem Gesetzentwurf. Im Ergebnis der Beratung wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet. Hierfür machte sich der Ausschuss die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen und empfahl dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen mit 8 : 0 : 5 Stimmen die Annahme des so geänderten Gesetzentwurfes.

Die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag wurde für die Sitzung am 7. März 2024 in Aussicht genommen. Ferner verständigte sich der Ausschuss auf eine schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, um ihnen die nach § 86a der Geschäftsordnung des Landtages vorgesehene Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen.

Der Landkreistag verzichtete auf die Abgabe einer Stellungnahme, da die Landkreise im Bereich des Pass-, Ausweis- und Melderechts als Fachaufsichtsbehörden nicht unmittelbar betroffen seien. Seitens des Städte- und Gemeindebundes bestanden keine grundsätzlichen Bedenken, auch nicht im Hinblick auf den finanziellen Aufwand der Gemeinden.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen behandelte den Gesetzentwurf in der 58. Sitzung am 29. Februar 2024 und empfahl mit 6 : 0 : 6 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.

Meine Damen und Herren! Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 29. Sitzung am 7. März dieses Jahres mit dem Gesetzentwurf und bestätigte seine vorläufige Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 4 Stimmen, die Ihnen in Drs. 8/3851 als Beschlussempfehlung an den Landtag vorliegt.

Liebe Kollegen! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU - Chris Schulenburg, CDU: Sehr gut, Siggi!)