Tagesordnungspunkt 23

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtages

Wahlvorschlag Fraktion AfD - Drs. 8/3862


(Unruhe)

- Bitte etwas Konzentration. Wir haben nämlich ein paar Besonderheiten. - Wir haben heute über die Wahl eines Vizepräsidenten des Landtages zu befinden. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drs. 8/3862 vor und lautet auf Gordon Köhler.

Ich möchte dazu einige Anmerkungen machen. Sie sind ein kleines bisschen anders, als wir es sonst hatten.

Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 4 Abs. 4 der Geschäftsordnung ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint, wobei nach Artikel 51 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung Stimmenthaltungen als nicht abgegebene Stimmen gelten.

Wird das Mitglied des Landtages nicht gewählt, so kann die vorschlagsberechtigte Fraktion ein anderes Mitglied des Landtages benennen. Eine Aussprache zum Wahlvorschlag entspricht nicht den Gepflogenheiten dieses Hauses, ist also nicht vorgesehen. Es ist auch kein Redebedarf angemeldet worden.

Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, möchte ich daran erinnern, dass es absolut gefestigte Praxis ist, dass sich bei durch das Landtagsplenum durchzuführenden Wahlen ausnahmslos alle Fraktionen an der Durchführung der Wahlhandlung beteiligen. Ich halte es aus Gründen des Vertrauens in die Integrität von Wahlen für nicht vertretbar, davon abzurücken.

Zumindest an der Auszählung der Stimmen müssen alle Fraktionen beteiligt sein. Nach den mir gestern zu Anfang der aktuellen Sitzungsperiode übergebenen Rücktrittsschreiben der drei schriftführenden Mitglieder der AfD-Fraktion steht von dieser Fraktion planmäßig niemand mehr zur Verfügung. Ich frage Herrn Kirchner, wer steht von der AfD-Fraktion zur Verfügung.

(Oliver Kirchner, AfD: Daniel Rausch!)

Der Herr Daniel Rausch wird also an der Auszählung teilnehmen. Damit ist das erledigt und wir können jetzt zur Wahl kommen.

Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen: Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 8/3862 seine Zustimmung geben möchte, der kreuzt bitte auf dem Stimmzettel bei „Ja“ an, wer dagegen ist, der kreuzt bei „Nein“ an. Wer sich der Stimme enthalten möchte, der kreuzt bei „Enthaltung“ an.

Zum Wahlverfahren selbst nur noch so viel: Sie werden wieder durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten hier vorn den Stimmzettel, gehen in die Wahlkabine, kreuzen eindeutig an und falten den Stimmzettel. Verwenden Sie bitte den in der Wahlkabine bereitliegenden Stift oder einen der Stifte. Stimmzettel mit Zusätzen zu versehen heißt, Sie machen Ihren Stimmzettel ungültig.

Jetzt können wir in die Wahlhandlung einsteigen. Namensaufruf: Herr Aldag; Führen der Wählerlisten: Herr Gludau; Ausgabe der Stimmzettel: Frau Simon-Kuch; Aufsicht an der Wahlurne: Herr Henke; Aufsicht an der Wahlkabine: Frau Richter-Airijoki.

Wir überzeugen uns davon, dass die Wahlurne leer ist, und steigen in das Verfahren ein. - Herr Aldag, Sie können starten.

(Schriftführer Wolfgang Aldag ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)
 

Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

So, wir sind fertig. Jetzt nehmen erst einmal alle wieder Platz. Wir haben nämlich eine ganze Reihe von Abgeordneten, die bei der ersten Runde nicht dabei waren: Borchert, Carsten; Feußner, Eva; Gürth, Detlef. Aldag, Wolfgang, du bist der Nächste, Gludau, Maximilian, Frau Airijoki und Herr Henke.

Ist noch ein Mitglied des Landtags im Saal, das noch nicht gewählt hat? Meiner Ansicht nach dürfte das nicht der Fall sein. - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung ab. Wir beginnen mit dem Auszählen.

Unterbrechung: 14:23 Uhr.