Sebastian Striegel (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir begrüßen - das ist vielleicht wenig überraschend - den vorgelegten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Was für alle Gerichte in unserem Land passend ist, das muss für unser Landesverfassungsgericht umso mehr möglich sein. Der sichere elektronische Rechtsverkehr ist auch dem Landesverfassungsgericht als Standard zu ermöglichen. Eine Klarstellung hierzu in das Gesetz aufzunehmen, um die bereits geübte Praxis - es ist tatsächlich so, dass man es auch bisher schon tun konnte - auf rechtssichere Füße zu stellen, finden wir sinnvoll. Das entspricht den Anregungen, die wir in Dessau als Ausschuss bekommen haben.
Das Thema, das Herr Kosmehl angesprochen hat, sollten wir uns natürlich auch angucken.
Aber noch eine kleine Bemerkung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf: Das Landesverfassungsgericht soll unserer Auffassung nach möglichst niedrige Hürden haben. Insoweit ist auch zu bedenken, ob wirklich eine Pflicht für sogenannte professionelle Einreicher eingeführt werden soll oder ob man es nicht bei einer Wahlmöglichkeit belassen sollte. Ich erinnere daran, vor dem Landesverfassungsgericht sind nicht nur Rechtsanwälte vertretungsberechtigt, sondern eben auch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Diese haben nicht alle zwingend die Möglichkeit, eine elektronische Übermittlung zu realisieren. Diesen kleinen fachlichen Punkt müssen wir uns noch einmal angucken. Das ist keine große Sache. Wir sollten darüber miteinander sprechen. Die Hochschulprofessoren gehören zu den professionellen Einreicherinnen. Insofern: Lassen Sie uns dazu einfach miteinander beraten.