Christian Hecht (AfD):
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes, mit dem die Landesregierung die bundesrechtlichen Standards beim elektronischen Rechtsverkehr implementieren will, hat einen langen Weg hinter sich. Bereits bei dem Besuch des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz beim Landesverfassungsgericht am 1. Februar 2023 hatte nämlich der Präsident des Landesverfassungsgerichtes Herr Dr. Wegehaupt die Ausschussmitglieder darauf hingewiesen, dass es einer expliziten Regelung zur Zulässigkeit der Übermittlung elektronischer Dokumente im Landesverfassungsgerichtsgesetz bedürfe.
Die demokratische AfD-Fraktion
(Siegfried Borgwardt, CDU, lacht)
hatte bereits im darauffolgenden Plenum - und, wie Frau Tschernich-Weiske laut Protokoll vom 23. Februar 2023 lobend anmerkte, ich zitiere: „in Windeseile“ - in der Drs. 8/2246 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der dann zur Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde.
Dort sollte er wieder aufgerufen werden, sobald ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt wird. Das hat nun allerdings ein volles Jahr gedauert, obwohl Frau Kollegin Tschernich-Weiske bereits in der auswärtigen Ausschusssitzung am 1. Februar 2023 in Dessau-Roßlau eine - Zitat - zeitnahe Lösung in Aussicht gestellt hatte.
(Guido Kosmehl, FDP: Das macht sie häufig!)
Die eingetretene Verzögerung hätte dabei ganz einfach bereits im Februar 2023 mit der Annahme unseres Gesetzesentwurfs, der sich eng in die bereits existierende brandenburgische Regelung anlehnt, vermieden werden können. Aber weil nicht sein konnte, was nicht sein durfte, wurde seinerzeit zum wiederholten Mal ein guter Gesetzentwurf der demokratischen AfD-Fraktion im Landtag abgelehnt.
(Oh! bei der CDU)
In Bezug auf die Anpassung des § 29 Abs. 2 des Hinterlegungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, die infolge der Reform des bundesgesetzlichen Vormundschafts- und Betreuungsrechtes notwendig wurde, wird sich die demokratische AfD-Fraktion einer Neuregelung nicht verschließen.
Und, last, but not least, weil die demokratische AfD-Fraktion
(Unruhe bei der CDU)
immer an einer praktikablen, zeitgemäßen und volksnahen Regelung interessiert ist, stimmen wir der Überweisung Ihres Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz natürlich zu. - Vielen Dank an dieser Stelle.