Maximilian Gludau (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung des Landesstraßengesetzes zielt auf zwei Aspekte ab. Zum Ersten soll mit der Einführung der Kategorie Radschnellwege in das Straßengesetz des Landes eine Legaldefinition für eigenständige, also nicht straßenbegleitende Radwege geschaffen werden, um damit die Baulastträgerschaft klarzustellen. Zum Zweiten soll eine Sondernutzung von Verkehrsflächen für Carsharing eingeführt werden, um entsprechende Angebote besser sichtbar zu machen.
Der Ausschuss hat, wie eben bereits erwähnt, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass den Grundintentionen durchaus Sympathien entgegengebracht werden, aber eben auch, dass der vorliegende Gesetzentwurf eher nicht hilfreich ist. Radschnellwege sind sicherlich verkehrspolitisch prestigeträchtig, aber wir als Freie Demokraten legen die Prioritäten im Fahrradwegebau klar auf die Verbesserung des Netzes. Wir kommen damit in dieser Legislaturperiode deutlich besser voran als in der vorangegangenen.
(Zustimmung bei der FDP)
Die geforderte Einführung der Kategorie Radschnellwege in das hiesige Landesstraßengesetz würde dafür aus ganz objektiven Gründen keinerlei Beitrag leisten. Es gibt in Sachsen-Anhalt dafür keine Notwendigkeit, weil hierzulande, abgesehen von der Verbindung Halle - Leipzig, keine geeigneten Wegebeziehungen existieren. Es gibt bessere Möglichkeiten des Fahrradwegeausbaus. Darauf sollten wir uns auch weiterhin konzentrieren.
Bei dem Thema Einführung einer Sondernutzung Carsharing waren in der Anhörung im Ausschuss insbesondere die Ausführungen der Vertreter der Stadt Halle interessant. Nach den Statistiken des Bundesverbands Carsharing war Halle im Jahr 2022 die einzige Stadt in Sachsen-Anhalt mit einer bedeutenden Flotte aus Carsharingfahrzeugen. Die Stadtverwaltung hat insofern vergleichsweise viel Erfahrung mit dieser Rechtsmaterie. Sie beklagte zwar, dass die rechtlichen Grundlagen lange auf sich haben warten lassen, teilte aber mit, dass sie zwischenzeitlich bestehen. Es wurden bereits Parkplätze mit dem Verkehrsschild „Carsharing“ eingerichtet, das im Jahr 2021 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden ist. An der Verwaltungspraxis würde sich nach Aussage der Stadtverwaltung durch eine Änderung des Landstraßengesetzes absolut nichts ändern.
Allerdings gibt es unter den Verwaltungsgerichten unterschiedliche Ansichten, inwieweit beim nicht-stationären Carsharing, dem sogenannten Free Floating, eine straßenrechtliche Sondernutzung vorliegt oder auch nicht. Möglicherweise ergibt sich zu einem späteren Zeitpunkt hierzu ein gesetzgeberischer Regelungsbedarf. Mit Stand heute werbe ich dafür, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und den Gesetzentwurf abzulehnen. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)