Stefan Gebhardt (DIE LINKE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Herr Rüdiger Erben hat schon einiges vorweggenommen. Auch die Ministerin hat schon grundsätzlich einiges zum Vorgang und zum Antrag der AfD gesagt. Es ist richtig, es gibt ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministers, welches allerdings 16 Reformprojekte und nicht nur dieses eine, das wir im Antrag der AfD wiederfinden, beinhaltet.
Ich will es klar sagen: Es ist völlig richtig; auch meine Fraktion stellt immer wieder fest, dass das Strafgesetzbuch nie das Nonplusultra darstellt und nie in Stein gemeißelt ist, sondern regelmäßig auf den Prüfstand gehört, um es zu modernisieren und auch auf Aktualitäten hin zu überprüfen.
Im vorliegenden Antrag der AfD - er bezieht sich nicht auf alle 16 Punkte - wird nur ein Punkt, nämlich der Punkt des illegalen Glücksspiels herausgegriffen. Dazu will ich klar sagen: Natürlich sind auch wir als Fraktion weiterhin konsequent gegen illegale Glücksspiele und werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass diese auch entsprechend geahndet werden. Aber - an dieser Stelle stellen wir Ähnlichkeiten zu dem, was Herr Erben ausgeführt hat, fest - an allererster Stelle steht für uns die Unterstützung sämtlicher Maßnahmen, die vorrangig der Suchprävention und dem Jugendschutz dienen. Unseren Schwerpunkt sehen wir in der Verbesserung des Schutzes vor Suchgefahren durch Glücksspiel und insbesondere in dem Ausbau und der Vernetzung von Hilfsangeboten für suchtgefährdete oder suchtkranke Spielerinnen und Spieler.
Wir möchten die Öffentlichkeit für die Thematik Glücksspielsucht sensibilisieren, den Zugang zu Beratung und Therapie verbessern und die bestehenden Angebote von ambulanter und stationärer Behandlung stärker miteinander vernetzen. Das hat für uns bei diesem Thema Vorrang. Wir lehnen deshalb den Antrag der AfD ab. Dem Alternativantrag der Koalition stimmen wir zu.