Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im März letzten Jahres titelte „tagesschau.de“: „Gerechtigkeitsdilemma der Ostländer“. Schätzungsweise 500 000 Menschen in den neuen Bundesländern haben mit dem Übergang in das Rentensystem der Bundesrepublik ihre Rentenansprüche teilweise verloren.

Das wird persönlich und politisch als große Ungerechtigkeit erlebt, die durchaus auch ein Puzzlestein für den heutigen Blick vieler Seniorinnen auf den Prozess der Wiedervereinigung sein kann. Nach einem langen Arbeitsleben, oft mit besonderen Anstrengungen in der Zeit der Transformation, mit besonderen Erfahrungen und Aufbauleistungen erleben diese Ostrentnerinnen seit Jahren und nun endgültig die Abwertung ihrer Lebensleistung und stehen zum Lebensende nicht selten vor einer prekären wirtschaftlichen Situation.

Diesen Befund, das Gefühl für diese Ungerechtigkeit, teilen in den neuen Bundesländern wohl alle demokratischen Parteien. Die Frage, wie damit umzugehen gewesen wäre, wird offenbar weitaus differenzierter betrachtet.

Es war in der Märzsitzung 2023, die dem Bericht auf „tagesschau.de“, den ich am Anfang zitiert habe, vorausging, als wir hier im Hohen Haus sehr kontrovers über den Beitritt des Landes zum Härtefallfonds des Bundes diskutiert haben. Schließlich hat sich unsere Landesregierung damals geweigert, diesen Fonds mit Landesmitteln aufzustocken.

Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gingen andere Wege. Das ist schon erwähnt worden. Deren Regierungen haben sich nicht formal mit der verkürzten Sichtweise herausgeredet, die Rentenpolitik sei ein Bundesthema. Vielmehr haben sie erkannt, dass die Ungerechtigkeiten, die bei der Rentenüberleitung entstanden sind, eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung sind.

Nach Jahrzehnten endlich wenigstens etwas Gerechtigkeit zu schaffen, ist eine Aufgabe aller politischen Ebenen, also des Bundes und der Länder, und ist vor allem wichtig für den gesellschaftlichen Frieden.

Die Rentenüberleitung ist keine Rentenpolitik as usual, sondern war ein historischer Sonderfall, der auch als ein solcher abseits formaler Zuständigkeiten hätte behandelt werden müssen. Sich mit dem Standardsatz aller Unwilligen „ich bin nicht zuständig“ herauszureden, ist schlicht ein unwürdiges Wegducken.

In der Debatte im März 2023 hat Ministerpräsident Haseloff seinen weiteren Einsatz in dieser Sache zugesagt. Ich bin wirklich sehr gespannt, was das Land inzwischen unternommen hat. Mir scheint: bisher nichts; zumindest ist mir davon nichts bekannt geworden. Anscheinend wurde auch wenig unternommen, um die Betroffenen und potenziell Anspruchsberechtigten zu informieren, zu beraten und über ihre Rechte aufzuklären.

Zumindest zeugen die geringen Antragszahlen und auch die hohen Ablehnungsquoten davon. Herr Pott hat das gerade schon erwähnt. Auch hierbei wäre weit mehr Engagement des Landes nötig und möglich gewesen. Jetzt ist das Thema mit dem Auslaufen der Antragsfrist leider erst einmal an ein formales Ende gelangt.

Auf der Bundesebene wird man nach diesem Härtefallfonds sicherlich kaum noch einmal einen Neustart hinbekommen. Ich hoffe allerdings sehr darauf, dass der Bund sich noch einmal bewegt, sollte es wirklich bei dieser hohen Ablehnungsquote von Anträgen bleiben. Das bleibt abzuwarten. Denn bis Ende Januar wurden in Sachsen-Anhalt erst 15 % der Anträge bearbeitet. Sollte die Quote der abgelehnten Anträge auch am Ende wie jetzt tatsächlich bei fast 75 % liegen, dann scheint die Definition von „Anspruchsberechtigung“ doch klar zu eng gezogen worden zu sein.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE, und von Dr. Heide Richter-Airijoki, SPD)

Dann muss nachgebessert werden. Dann muss sichergestellt werden, dass die bereitgestellten Gelder auch wirklich ausgezahlt werden können und dass mit diesen bereitgestellten Geldern Gerechtigkeit geschaffen werden kann.

Dass sich der Bund dem Thema dann wirklich noch einmal widmet, halte ich angesichts des Umstands, dass sich im vorigen Jahr gezeigt hat, wie unwillig und unbeweglich manche Landesregierungen in Sachen Härtefallfonds agierten, persönlich doch für ziemlich unsicher. Aber natürlich werde ich in der Bundestagsfraktion der GRÜNEN genau dafür werben.

An dieser Stelle sei mir ein Einschub erlaubt: Wenn wir über ein gerechtes Rentensystem reden, dann müssen wir das gesamte System in den Blick nehmen

(Beifall bei den GRÜNEN)

und darüber sprechen, dass in unsere Rentenversicherung auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen sollten, die am Ende selbstverständlich auch von den ausgezahlten Renten profitieren sollten. Eine solidarische Rente für alle Bürger unseres Landes wäre eine Gerechtigkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der vermutliche Schlussstrich bei den Ostrenten, der jetzt gezogen wurde und sicherlich viele Betroffene völlig zu Recht frustriert zurücklässt, ist für mich aber keinesfalls das endgültige Ende dieses Themas. Die Rentenungerechtigkeit ist weiterhin eine offene Wunde des Wiedervereinigungsprozesses der Bundesrepublik. Heilung ist bisher nicht absehbar, aber sie ist eben auch nicht ausgeschlossen.

Der Stand jetzt ist: Ja, der Gerechtigkeit wurde bisher - ehrlicherweise muss man sagen, auch durch die Ampel - nur in geringem Maße genüge getan. Aber wir sollten nicht vergessen, dass es auch Sachsen-Anhalt im Frühjahr 2023 versäumt hat, das für das Land Mögliche zu tun.

In den anderthalb Jahrzehnten einer ostdeutschen Kanzlerin ist rein gar nichts passiert. Die Ost-CDU konnte anscheinend überhaupt keine Wirkung auf der Bundesebene entfalten. Herr Krull hat schon dargestellt, dass es dazu innerhalb einer großen Partei unterschiedliche Haltungen gibt. Nur wirkmächtig war die Ost-CDU an dieser Stelle nicht.

Die CDU-Kritik am Härtefallfonds ist aber ob dieser jahrzehntelangen Untätigkeit schon ein bisschen wohlfeil. Wer weiß, wie viele folgenden heimlichen Gedanken hatten: Na, jetzt haben wir so lange nichts gemacht und in einigen Jahren hat sich das Problem von selbst gelöst. - Die Ampel hat zumindest gehandelt

(Sven Rosomkiewicz, CDU, lacht)

und hat auch an der Stelle versucht, eines der vielen liegengelassenen Probleme der CDU-Kanzlerinnenschaft zu lösen, wenn auch unzureichend.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Einige Menschen in unserem Land haben nun eine gewisse finanzielle Entschädigung erhalten und einige werden noch eine gewisse finanzielle Entschädigung erhalten. Materiell wiegt das die Ungerechtigkeit selbstverständlich nicht auf. Ob die Betroffenen sich durch die Gelder des Härtefallfonds ideell angemessen entschädigt fühlen, bleibt abzuwarten; das sei dahingestellt. Ein Ruhmesblatt der Politik ist der gesamte Vorgang leider nicht. Versöhnlicher kann ich meine Rede leider nicht beenden. - Vielen Dank.