Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Für all das, was Frau Anger hier vorgebracht hat, braucht es sehr schnell eine Krankenhausfinanzierungsreform. Die muss - darin sind sich alle Parteien einig - schnellstmöglich kommen.
Ich möchte meine drei Minuten, die ich hier habe, nutzen, um tatsächlich die neuesten Entwicklungen, die es dazu gibt, noch einmal vorzutragen. Sie wissen, dass das Transparenzgesetz, das der Bundestag im Dezember beschlossen hat, nicht durch den Bundesrat gegangen ist, sondern dass es eine Mehrheit der Länder darum gebeten hat, den Vermittlungsausschuss dazu anzurufen.
Der Vermittlungsausschuss hat am Mittwochabend getagt. Dort ist es mit Mehrheit der A-Länder, so will ich sagen, durchgegangen, weil Minister Lauterbach Folgendes angekündigt hat, was man auch der Presseberichterstattung entnehmen kann:
Er hat drei Punkte deutlich gemacht. Erstens hat der Bund angekündigt, einen Transformationsfonds aufzulegen, was übrigens auch eine Forderung aller Länder war, welcher bis zum Jahr 2035 Investitionen von 50 Milliarden € vorsieht. Die Kosten sollen sich Bund und Länder hälftig teilen. Das finde ich auch richtig so, weil wenn wir unsere Planungshoheit als Länder behalten, dann haben wir auch für die Investitionen für diesen Transformationsprozess mit einzustehen.
Der Bund hat zudem zweitens angekündigt, diese Liquiditätshilfen von bis zu 6 Milliarden €, die sich im Transparenzgesetz befinden, für die Krankenhäuser bereitzustellen.
Der Bund hat drittens auch eine Verbesserung - das war auch der Krankenhausgesellschaft des Bundes sehr wichtig - des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2024 zugesichert, und zwar in einer erheblichen Höhe. Damit würde, wenn die Berechnungen so stimmen, ein großer Punkt der Liquiditätsunterstützung für das Jahr 2024 funktionieren.
Die Protokollerklärung selbst liegt noch nicht vor. Sie soll dem Bundesrat von der Bundesregierung unmittelbar vor der Abstimmung zugeleitet werden. Wir hoffen jetzt sehr, dass dem Transparenzgesetz am 22. März 2024 im Bundesrat zugestimmt wird. Wie Sie wissen, warten hier alle händeringend.
(Beifall bei der SPD)
Es vergeht nicht ein Tag, an dem wir selbst darüber nachdenken, wie wir tatsächlich zu der großen Krankenhausreform kommen. Dazu ist jetzt angekündigt worden, dass der Referentenentwurf zur großen Krankenhausreform, zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz im April im Kabinett beschlossen werden wird.
Die Bundesregierung hat sich entschlossen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der nicht mehr zustimmungspflichtig ist, wogegen man nur noch Einspruch einlegen kann, damit wir die verlorene Zeit wieder aufholen und weil wir verhindern wollen, dass dieser Referentenentwurf gar nicht mehr kommt; denn die Sorge bestand auch. Ich denke, dass wir bis zum Ende des Jahres 2024 wissen, wie es in den Jahren 2025 und 2026 weitergehen kann. Ich muss sagen, da ist auf jeden Fall etwas mehr Klarheit, als wir das noch vor wenigen Tagen hatten.
Ich möchte einen weiteren Punkt nennen.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Aber nur kurz.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Das weiß ich. Noch einen Punkt, dann höre ich auch auf. - Im Übrigen bietet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt - das ist mir sehr wichtig, wenn es um die Landesbürgschaften geht - derzeit bereits allen Krankenhäusern, nicht nur den öffentlichen Krankenhäusern, auch nicht nur den kommunalen Krankenhäusern, die Möglichkeit, ihre notwendigen Kredite bei der Hausbank abzusichern. Das wäre sozusagen eine Rückversicherung dafür, um Kredite aufnehmen zu können. - Herzlichen Dank.
(Zustimmung bei der SPD und von Dr. Anja Schneider, CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. Das war eine weitere sehr wichtige Ausführung. - Wir steigen Ich wollte das nicht bewerten, sondern nur
(Kristin Heiß, DIE LINKE, steht am Mikrofon und meldet sich)
Frau Heiß, genau. - Frau Heiß hat noch eine Frage, Frau Grimm-Benne.
Kristin Heiß (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Grimm-Benne, Sie haben davon gesprochen, dass es eine bundesweite Krankenhausstrukturreform geben muss, damit die Krankenhäuser besser finanziert werden können.
Im Corona-Sondervermögen hat das Land Mittel in Höhe von ungefähr 550 Millionen € allein für die Krankenhäuser vorgesehen. Davon sind nach aktuellem Stand erst Mittel in Höhe von ungefähr 18 Millionen € abgeflossen. Das wäre ein guter Weg gewesen, um den Krankenhäusern zu helfen. Warum hat es bisher nicht geklappt?
(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Ministerin.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Weil wir, insbesondere bei den Krankenhausinvestitionen, Investitionen in Millionenhöhe bewilligt haben, die tatsächlich erst nach und nach umgesetzt werden können. Aber wir haben Ihnen bereits mehrfach dargestellt, dass bei großen Bauvorhaben der Abfluss nicht innerhalb eines Jahres erfolgt, sondern wir zum Teil dabei Bauzeiten von mehreren Jahren haben.
Wir haben bereits auch mehrfach schriftlich dargestellt, dass ein großer Teil des Betrages, den Sie angeführt haben, durch Bescheide gebunden ist, sodass die Mittel dann tatsächlich auch zum Abfluss kommen werden.
Kristin Heiß (DIE LINKE):
Ich habe eine Nachfrage. Das Corona-Sondervermögen läuft dieses Jahr aus. Ist denn davon auszugehen, dass die ganzen Bauvorhaben noch in diesem Jahr umgesetzt werden oder werden sie länger laufen und müssen dann über den Kernhaushalt finanziert werden?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Das ist eine Frage, über die wir mit dem Finanzministerium und mit den regierungstragenden Fraktionen im Augenblick beraten. Denn wir benötigen im Grunde genommen die Jahre 2025 und 2026, um die Investitionen, die wir derzeit bereits gebunden haben, abzuschließen.