Christian Albrecht (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es besteht doch mehr Redebedarf bei diesem Thema als gedacht. Ich fasse mich aber kurz.
Das Landesverfassungsgericht hat bei unserer Sitzung dort einen Wunsch geäußert. Diesem kommt die Legislative gern nach und ermöglicht jetzt für alle die elektronische Einreichung. Die Rechtsanwälte wird es freuen, und den Wald wird es schonen, weil wir weniger Bäume für Papier zum Ausdrucken brauchen. Ich glaube, auch die Hochschullehrer werden es hinbekommen, das elektronisch zu versenden, zur Not mit der De-Mail. Das heißt, ich würde auch keine Wahlmöglichkeit eröffnen, sondern es wie bei allen anderen Gerichten zur Pflicht machen.
Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverfassungsgerichts, die einen tollen Job machen. Der Tag dort war sehr interessant.
Dann hatten wir einen zweiten Punkt, der bisher etwas hinten runtergefallen ist, die Änderung des Hinterlegungsgesetzes. Das ist eher eine redaktionelle Anpassung; denn das BGB hat sich einfach umstrukturiert und deswegen stimmen die Paragrafen, die darin stehen, nicht mehr. Ich beantrage, das an den Rechtsausschuss zu überweisen. - Danke schön.