Guido Kosmehl (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorab eine Bemerkung zu Herrn Hecht machen. Es ist natürlich schwierig, wenn Sie sich selbst immer wieder einreden müssen, dass Sie demokratisch seien,
(Zustimmung bei der FDP - Sebastian Striegel, GRÜNE: Autosuggestion!)
aber das hilft vielleicht manchmal.
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, mir Ihren Gesetzentwurf anzuschauen. Ich habe festgestellt, dass er auch handwerklich schlecht gemacht ist. Sie haben Regelungen aus Brandenburg übertragen, aber Sie haben nicht die Begründung aus Brandenburg zu den einzelnen Regelungen übertragen, sondern eine eigene Begründung geschrieben. Was heißt bei Ihnen z. B.: Die Originaldokumente sind mindestens bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren? Wie lange denn? Wir brauchen eine klare Frist dafür, wie mit Originaldokumenten, die nicht elektronisch eingereicht werden, umgegangen werden soll. Das muss man doch definieren, zumindest im Gesetzentwurf, damit ein Gericht das auch auslegen kann. Das sind handwerkliche Fehler, die Sie machen. Diese sind einfach so eklatant, dass man Ihre Vorschläge nicht übernehmen kann.
Dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem Punkt, warum wir als Freie Demokraten darum gebeten haben, eine Debatte im Hohen Haus dazu zu führen; denn eigentlich ist die Materie sehr überschaubar. Mir fehlt aber ein Punkt.
Frau Ministerin, ich kündige schon jetzt an, dass wir im Ausschuss gern darüber streiten werden, ob wir nicht den Stichtag nach § 55b der Verwaltungsgerichtsordnung, nämlich den 1. Januar 2026, für die Führung elektronischer Prozessakten mit aufnehmen sollten. Denn wir müssen irgendwann einmal sagen, ab wann wir unsere Gerichte zum elektronischen Rechtsverkehr und zur Führung elektronischer Akten verpflichten wollen. Ich weiß, dass die Frist mit Blick darauf, dass wir schon das Jahr 2024 haben, vielleicht sehr kurz ist. Die Regelung gibt es im Bundesgesetz seit 2018. Dahin müssen wir aber eigentlich kommen. Vielleicht spricht auch etwas dagegen. Man kann vielleicht in einer Anhörung darüber sprechen, ob wir das etwas später machen. Aber eigentlich sieht die Verwaltungsgerichtsordnung für Bundes- und Landesbehörden einen expliziten Stichtag, den 1. Januar 2026, dafür vor. Aus unserer Sicht als Freie Demokraten würden wir das gern anstreben.
Deshalb bitte ich das Ministerium herzlich darum, dem Ausschuss die Anhörungsunterlagen vielleicht schon vorab zur Verfügung zu stellen. Dann können wir - Frau von Angern hat es angesprochen - im Rechtsausschuss darüber entscheiden, ob wir noch eine eigene Anhörung durchführen oder nicht, weil uns die Unterlagen aus der Regierungsanhörung ausreichen und die Argumente vielleicht schon klar sind. Dann kann darüber jedenfalls relativ zügig beraten werden.
In der Sache, die elektronische Einreichung zu ermöglichen, sind wir uns alle einig. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.