Tagesordnungspunkt 16
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3733
Der Minister, der den Gesetzentwurf einbringen will, Herr Willingmann, ist auf dem Weg und geht nun an das Mikrofon. - Sie haben das Wort, Herr Willingmann.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bitte um Nachsicht. Sie kennen das, wenn zwischendurch Gespräche mit Unternehmerinnen und Unternehmern zu führen sind. Deshalb diese kleine Verspätung.
Mit dem Staatsvertrag, an dem die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und der Bund beteiligt sind, wird auch die Bedienung der Wehranlage in Quitzöbel geregelt. Diese Regelung ist erforderlich, weil nur durch koordiniertes Handeln des Bundes und der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt bei einem Gefahr bringenden Elbehochwasser eine Verminderung von Hochwassergefahren in den Unterliegerländern erreicht werden kann.
Die Havelpolder sind bereits zweimal erfolgreich zum Einsatz gekommen, einmal beim Hochwasser im Jahr 2002, sodann bei dem Extremhochwasser im Jahr 2013. Sie haben ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
Nach dem Hochwasser im Jahr 2013 bat Schleswig-Holstein darum, als Unterlieger ebenfalls dem Staatsvertrag beizutreten, da durch rund 20 km Elbe in dem Bundesland eine direkte Betroffenheit besteht. Aus diesem Grunde war der Staatsvertrag neu zu fassen.
Er hat keine direkten Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft des Landes und des Bundes. Über- und außerplanmäßige Ausgaben für den Landeshaushalt sind nur dann zu erwarten, wenn die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt in einer Hochwassersituation zur Kappung des Elbescheitels einvernehmlich die Flutung der Polder bestimmen und die Kosten dafür ermitteln.
Die Landesregierung hat dem Entwurf des Staatsvertrages durch Beschluss vom 21. März 2023 zugestimmt. Der Landtag wurde mit Schreiben der Staatskanzlei vom 22. März 2023 unterrichtet. Ihm wurden der Entwurf des Staatsvertrages und die Begründung für den Abschluss des Staatsvertrages zugeleitet. Der Landtag hat keine Stellungnahme innerhalb der Frist abgegeben. Somit konnte der Staatsvertrag unterzeichnet werden. Dies erfolgte vom 13. Juli 2023 bis zum 26. September 2023 durch die ermächtigten Fachminister und den Präsidenten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.
Es ist ein Büroversehen passiert bei der Übertragung des Datums in die Anlage des Zustimmungsgesetzes. Der Text des Staatsvertrages wurde nicht, wie irrtümlich dargestellt, am 31. März 2023 durch das Land Sachsen unterzeichnet, sondern erst am 31. Juli. Ich bitte hierfür um Verständnis und gehe davon aus, dass dieser redaktionelle Fehler im weiteren Verfahren korrigiert werden kann.
Ich bitte Sie, das weitere Verfahren durchzuführen. - Vielen Dank.