Holger Hövelmann (SPD):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde das Gesetz hat es verdient, in aller Ernsthaftigkeit beraten und nicht irgendwie lächerlich gemacht zu werden. Das hat mich etwas irritiert.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Radio und Fernsehen sind in unserem Land mehr als das Angebot des „Mitteldeutschen Rundfunks“. Wir haben eine Vielzahl an Angeboten lokaler und regionaler Rundfunkanbieter, Angebote bei denen Engagement oft knappe Ressourcen ersetzt.
Dank der privaten Rundfunkanbieter haben wir in jeder Ecke in unserem Bundesland die Situation, dass die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit erhalten, sich über die Ereignisse bei ihnen vor Ort zu informieren. Zugleich sind die regionalen Rundfunkanbieter ein wichtiger Ausbildungsort für das Medienhandwerk, egal ob vor oder hinter der Kamera oder am Mikrofon.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir als Sozialdemokraten unterstützen daher die aktuelle Initiative unserer Landesregierung zur Änderung des Mediengesetzes. Mit diesem Gesetz nehmen wir nicht nur technische Anpassungen vor, wir erleichtern auch die Arbeit vor allen Dingen der lokalen und regionalen Rundfunkanbieter und sorgen für ein noch leichter zugängliches Angebot.
Unsere Landesmedienanstalt erhält die Möglichkeit, regionale Nachrichtenangebote zu fördern. Gerade kleine Anbieter profitieren davon. Denn regelmäßige Nachrichtensendungen sind teuer; sie bringen aber keine Einnahmen. Regionale Berichterstattung wird dank dieser Förderung somit breiter aufgestellt. Auch davon, meine sehr verehrten Damen und Herren, profitieren die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Ich möchte einen Aspekt der Gesetzesnovelle besonders hervorheben. Für uns als Sozialdemokraten ist die im Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Barrierefreiheit von Medienangeboten besonders wichtig. Ein Mensch mit ernsthafter Sehbehinderung stünde ansonsten bspw. bereits beim Lesen des Fernsehprogramms vor einem Problem. Einem Schwerhörigen blieben viele interessante Radiobeiträge komplett verschlossen.
Es gibt aber keinen sachlichen Grund, diese Menschen von Informationen, Meinungsbildung, Kultur oder Unterhaltung auszuschließen,
(Zustimmung von Katrin Gensecke, SPD)
zumal wir uns als Land Sachsen-Anhalt selbst den Verfassungsauftrag gegeben haben, Menschen mit Behinderung die gleichwertige Teilnahme am Leben zu ermöglichen.
(Zustimmung bei der SPD und bei der FDP)
Wir werden dieser Anforderung mit der Änderung des Mediengesetzes gerecht, zumal das möchte ich betonen zukünftig auch Verlautbarungen der Regierung bzw. der kommunalen Seite im Katastrophenfall ebenfalls barrierefrei sein sollen.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von Guido Kosmehl, FDP)
In Situationen, wie dem jüngsten Weihnachtshochwasser, kann das lebensrettend sein.
Diese und weitere Änderungen des Mediengesetzes werden nach unserer Überzeugung zu einer besseren Medienlandschaft, insbesondere im lokalen und regionalen Bereich für Sachsen-Anhalt beitragen. Ich bitte daher, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den für Medien zuständigen Ausschuss zu überweisen. - Herzlichen Dank.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)