Michael Richter (Minister der Finanzen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte erst einmal wieder zur Sachlichkeit zurückkommen.
(Hendrik Lange, DIE LINKE: Was?)
Ich kann ja auch sehr emotional werden
(Hendrik Lange, DIE LINKE: Was war denn jetzt unsachlich? - Zuruf von der AfD: Oh, das ist aber aggressiv! - Zurufe von der CDU)
- Man sollte sich über Sachverhalte erkundigen, bevor man hier Dinge behauptet, die so nicht zutreffend sind.
(Zustimmung bei der CDU)
Zu behaupten, dass das Finanzministerium wie auch das Innenministerium nur eine Eingangsbestätigung für den Antrag auf Liquiditätshilfe erstellt hätten und dass darüber hinaus keine Gespräche stattgefunden hätten, ist schlichtweg unwahr.
(Zustimmung bei der CDU)
Bevor ich im Einzelnen dazu komme, was alles gemacht worden ist und inwieweit wir geholfen haben, um überhaupt neue Berechnungen anzustellen, kann ich auch einiges dazu sagen, was der Landkreis möglicherweise nicht getan hat. Wenn Sie sich das Urteil genau angeschaut hätten, dann hätten Sie mitbekommen, dass darin auch einiges aufgeführt worden ist, was es an Versäumnissen seitens des Landtages gibt,
(Olaf Meister, GRÜNE, und Guido Kosmehl, FDP: Des Landkreises!)
- des Landkreises, Entschuldigung - nämlich z. B. auch eigene Einkünfte, die man nicht berücksichtigt hat. Dann kommt man möglicherweise zu einem anderen Bild.
Im Übrigen war es tatsächlich so - das wird Ihnen auch Lothar Theel vom Landkreistag sagen , dass die Rechtsprechung vorher nicht darauf hingewiesen hat, dass wir hier letztlich diese Bestätigung bekommen. Aber so ist das. Auch ein Finanzminister ist nicht immer in der Lage einzuschätzen, was ein Obergericht letztlich entscheidet. Das ist tatsächlich die Rechtsprechung, die wir dann auch zu akzeptieren haben.
Bevor ich im Einzelnen auf den Landkreis Mansfeld-Südharz eingehe, nehme ich einmal eine Einordnung der Rechtsprechung durch das Verwaltungsgericht Halle und der Nichtzulassung der Berufung durch das OVG Magdeburg vor. Es geht nicht darum, dass die Finanzausstattung der klagenden Gemeinden verfassungswidrig ist. Das wäre eine Frage, über die nur das Landesverfassungsgericht entscheiden kann, und zwar im Rahmen einer Klage gegen das Finanzausgleichsgesetz. Das wollten wir hier doch einmal festhalten. Vielmehr geht es darum, dass die Rechtswidrigkeit des Kreisumlagesatzes festgestellt wurde.
Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat die Kreisumlage so festgesetzt, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz des finanziellen Gleichrangs festgestellt wurde. Weder für den Finanzbedarf des Landkreises noch für den Finanzbedarf seiner Gemeinden darf es einen Vorrang geben - Stichwort: Vorrang. Es darf keine einseitige, rücksichtslose Bevorzugung des Landkreises oder seiner Gemeinden geben. Ein Kreisumlagesatz verstößt nach der Auffassung des Gerichts gegen das Verfassungsgebot der finanziellen Mindestausstattung, wenn mehr als ein Viertel der umlagepflichtigen Gemeinden die Kreisumlage ohne Eingriff in ihre verfassungsrechtlich garantierte Mindestausstattung aus Artikel 28 des Grundgesetzes nicht vollständig erbringen kann. Hierbei ist - das kommt noch hinzu - auf einen neunjährigen Betrachtungszeitraum abzustellen. In diesem Zusammenhang stellt sich für uns noch eine ganz andere Frage, aber darauf komme ich nachher noch zu sprechen.
Auf der einen Seite geht es um die Mindestausstattung, auf der anderen Seite um den Fehlbetrag, und das Ganze basiert auf Plandaten, auf dem, was man erst in der Zukunft hat. Bezogen auf die Vergangenheit - dafür haben wir die Istausgaben gehabt - stellt sich das Bild schon ganz anders dar. Wir kommen noch zu den Beträgen, die Sie hier in die Welt gesetzt haben und die sich so nicht darstellen lassen.
Meine Damen und Herren! Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist zurzeit dabei, die Rechtsprechung umzusetzen, und zwar nicht allein, sondern mithilfe des Innenministeriums und des Finanzministeriums. Das betrifft zunächst die Heilung von Kreisumlagen vergangener Haushaltsjahre - Sie haben schon darauf hingewiesen, welche Jahre davon betroffen waren - sowie die Festsetzung der Kreisumlagen für die Jahre 2023 und 2024, die bisher nur vorläufig waren. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium.
Nun kommen wir zu den Zahlen. Nach aktuellem Stand sieht es so aus, dass dem Landkreis dadurch Mindereinnahmen in einer Größenordnung von 45 Millionen € entstehen - wir reden von den vergangenen Jahren plus Prozesskosten und entsprechende Anwaltskosten und darüber hinaus auch noch die entsprechenden Beträge aus dem Jahr 2023 , dass die Festsetzung der Kreisumlagen bis 2023 dazu führen wird, dass das Jahr 2024 - das ist jetzt wichtig - tatsächlich nicht von der Rechtsprechung betroffen ist.
Durch die für die Vergangenheit vorzunehmenden Korrekturen und Verrechnungen dürfte es für den Landkreis Mansfeld-Südharz im Jahr 2024 möglich sein, die Kreisumlage mit einem Umlagesatz von etwa 42 % festzusetzen, und zwar aufgrund der Vergangenheitsbewältigung, es fließt zu und die Beträge wirken sich dann für die Festsetzung der Kreisumlage 2024 aus. Dann sind wir nicht mehr bei 20 % oder 21 %, sondern wir sind dann bei 42 %, 43 %.
Nun kommen wir zur Liquiditätsseite. Wie sich das hier auswirkt, prüfen wir noch, aber wir gehen davon aus - dabei sehen wir uns im Einklang mit dem Innenministerium und natürlich auch mit dem Landkreis , dass die Liquiditätsprobleme im April und im Mai dieses Jahres auftreten können. Der Geldwert wird nicht bei 90 Millionen €, 95 Millionen € liegen, sondern in diesem Fall bei 12 Millionen €. Sie können davon ausgehen, dass wir dafür Vorsorge treffen, dass wir helfen werden. Im Rahmen des Ausgleichsstocks werden wir in der Lage sein, diese 12 Millionen € dann auch zur Verfügung zu stellen.
Wie sich das am Ende des Jahres 2024 auswirkt und wie hoch dann die Liquiditätshilfe sein muss bzw. wie groß dann die Lücke ist, das wird sich zeigen, wenn wir jetzt die ganzen Maßnahmen durchführen. Wir werden mit dem Landkreis zusammen eine Klärung vornehmen, um dann zu schauen, wie wir weiter helfen können, um dann dafür zu sorgen, dass der Landkreis seinen Aufgaben gerecht werden kann und dass natürlich auch Verträge unterschrieben werden können.
Meine Damen und Herren! Zu den möglichen Auswirkungen auf die übrigen Landkreise. Im Land gibt es zurzeit noch kein klares Bild dazu. Das Innenministerium hat hierzu eine Abfrage laufen. Ich gehe davon aus, dass uns Anfang Februar die Ergebnisse vorliegen werden. Klagen gegen die Kreisumlage gab es auch im Salzlandkreis, im Landkreis Börde und im Burgenlandkreis.
Auch hierbei stellt sich zunächst die Frage, wie sich der Korrekturbedarf für die Vergangenheit darstellt. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die Landkreise bei der Erhebung der Kreisumlage im Jahr 2024 dann auch noch von der Rechtsprechung betroffen sind. Wenn die Ergebnisse dieser Abfrage vorliegen, dann haben wir auch die Möglichkeit, hierzu eine Einschätzung zu geben. Wir gehen aber nicht davon aus, dass es eine flächendeckende Betroffenheit geben wird.
Unabhängig davon prüft das Innenministerium - sicherlich auch mit unserer Unterstützung , ob in Umsetzung der Rechtsprechung auch Änderungen im KVG angezeigt sind. Ich weise darauf hin, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung des KVG dem Landtag aktuell vorliegt.
Ich habe schon darauf hingewiesen: Das Gericht geht von Plandaten aus. Wie sich zeigt, sind die Istdaten ganz andere. Nach der Einschätzung und nach der Erfahrung des Innenministeriums kommen nun nach und nach die Jahresabschlüsse, und dabei zeigt sich sehr wohl, dass die Situation zum Teil nicht so dramatisch ist, wie man aufgrund der Plandaten zunächst angenommen hat. Insoweit muss man sehr wohl überlegen, ob es irgendwann eine Korrektur, eine Spitzabrechnung geben wird, wenn die Istzahlen vorliegen, sodass man dann möglicherweise zu einem entsprechenden Ausgleich kommen kann.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf den zweiten Punkt eingehen, der eine schnellstmögliche Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen vorsieht. So lange liegt die Debatte ja noch nicht zurück.
Wir haben, ich glaube, im Dezember das Finanzausgleichsgesetz hier verabschiedet. Ich möchte an das erinnern, was wir darin geregelt haben und was das Land vorher in den Entwurf eingearbeitet hat. Ich kann nur sagen, wir haben die Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2024 bis 2026 auf 2,1 Milliarden € angehoben. Das sind 250 Millionen € mehr als im Jahr 2023.
Ja, es gab die Auseinandersetzung mit dem Landkreistag über die Frage, in welcher Höhe wir die Kreisumlagen anzurechnen haben. Noch einmal für Sie: Aufgrund der Erhöhung um 250 Millionen € haben die Landkreise ein Plus von 126,6 Millionen €. Wir haben zudem 35 Millionen € zur Verfügung gestellt, um mithelfen zu können, wenn die Kreisumlageerhebung nicht so ausfällt, wie wir es vermutet haben. Wir haben also diese Unsicherheit mit berücksichtigt. Das heißt, im Ergebnis sind es 161 Millionen €.
Im Rahmen der in diesem Jahr anstehenden Revision - wir haben eine Revisionsklausel, allerdings nicht nur zulasten des Landes, sondern auch zugunsten des Landes oder umgekehrt auch zulasten der kommunalen Familie - wird die Landesregierung zu prüfen haben, ob und inwieweit die Auswirkungen der Rechtsprechung zur Kreisumlagenfestsetzung im kommunalen Finanzausgleich zu berücksichtigen sind.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Auswirkungen der Rechtsprechung in diesem Jahr in die vorgesehene Ausschreibung eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens zum kommunalen Finanzausgleich einzubeziehen. Wir reden hierbei von dem vertikalen Finanzausgleich.
Vielleicht zur Zeitschiene: Die Leistungsbeschreibung ist abgeschlossen. Jetzt folgt die Abstimmung mit dem Innenministerium, dann kommt die Anhörung mit dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund, danach geht es in den Finanzausschuss und anschließend werden wir die Ausschreibung vornehmen. Wir gehen davon aus, dass die Vergabe spätestens im dritten Quartal erfolgt. Nach den Erfahrungen aus anderen Ländern - das muss ich sagen - kann es bis zu 18 Monate dauern, bis wir entsprechende Ergebnisse vorliegen haben.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Die Situation stellt sich nicht so dramatisch dar, wie es DIE LINKE vorgetragen hat. Sie können davon ausgehen, dass das Land, in dem Fall das Innen- und das Finanzministerium, den Landkreis Mansfeld-Südharz nicht alleinlässt. Wir haben viele Gespräche geführt und die entsprechenden Berechnungen angestellt. Die Liquidität wird sichergestellt. Alles andere wird sich ergeben, wenn in Bezug auf die Landkreise insgesamt die Einschätzung sowie die Daten- und Faktenlage gegeben sind. Sie können davon ausgehen, dass wir dann entsprechende Regelungen finden werden, um Hilfestellung zu geben.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Richter.
(Lachen und Oh! bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Entschuldigung, ich war noch nicht ganz am Ende.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Es gibt noch zwei Fragen, dann können Sie gleich weitermachen.
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Herr Präsident, die Fragen, bitte.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Es gibt zwei Fragen. - Zunächst Frau Heiß, bitte.
Kristin Heiß (DIE LINKE):
Vielen Dank. Ich dachte, Herr Gallert ist vor mir an der Reihe, aber gut. - Herr Richter, Sie sprachen das FAG an. Ich war dabei, als wir im Finanzausschuss darüber diskutierten. Sie sagten, dass jetzt mit dem FAG eigentlich alles super sei. Zum einen sind die Gerichtsurteile bezüglich der Kreisumlage noch nicht berücksichtigt worden. Das heißt, wir haben ein Urteil zum Salzlandkreis. Wir haben jetzt das Urteil zu Mansfeld-Südharz. Ich glaube, der Kollege Ruland hat eine Kleine Anfrage gestellt und nachgefragt, wie viele Klagen noch offen sind. Es sind insgesamt noch 96 Klagen anhängig. Das heißt, bezüglich der Kreisumlage gibt es ein massives Problem. Das muss berücksichtigt werden.
In der Anlage 10 zum Finanzausgleichsgesetz findet sich eine Liste. Diese heißt, glaube ich, „Bedarfsberechnung“. In dieser Bedarfsberechnung werden den Landkreisen ungefähr 800 Millionen € angerechnet, die sie durch die Kreisumlagen einnehmen. Aber diese Zahl stimmt nicht mehr. Weil die Kreisumlagen durch die verschiedenen Gerichtsurteile gekippt werden, haben die Kreise nicht mehr in dieser Höhe Einnahmen. Das heißt, das FAG ist nicht mehr haltbar, weil ein zweistelliger Millionenbetrag fehlt. Wie wollen Sie damit umgehen? Denn Sie sagten, die Situation sei nicht so dramatisch.
Aus meiner Sicht stellt sich die Situation auf jeden Fall dramatisch dar, zum einen weil die Einnahmen der Kreise wegfallen, weil die Kreisumlagen beklagt werden und dadurch weniger bei ihnen ankommt, und zum anderen weil vom FAG auch weniger kommt, weil bei den Kreisen höhere Einnahmen angerechnet werden, als sie es tatsächlich sind.
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Sie sehen anhand des Beispiels Mansfeld-Südharz, dass sich das gerade auf die Kreisumlage 2024 nicht auswirkt, sondern dass wir dort errechnet haben, übrigens unstreitig mit dem Landkreis, dass wir eine Kreisumlage von 42 %, 43 % erheben können. Insoweit wirkt es sich z. B. bei diesem Landkreis nicht aus. Wir können im Augenblick nicht sagen, inwieweit es mit Blick auf andere Landkreise infolge der anhängigen Klagen eine Rückwirkung gibt und was das für die Zukunft bedeutet.
Vielleicht noch eine Zahl und eine Einschätzung. Nach dem, was wir schon wissen, geht es insgesamt, wenn wir alles zusammenrechnen, auch bei den Klagen, wenn wir entsprechend der Rechtsprechung die Hilfestellung geben und das heilen, um 280 Millionen €, ich sage ausdrücklich: brutto. Dabei ist der Landkreis Mansfeld-Südharz berücksichtigt. Allein das macht rund 160 Millionen € aus. Im Ergebnis sind es mit Prozesskosten, mit allem, 45 Millionen €, die unter dem Strich ausgeglichen werden müssen.
Frau Heiß, wir werden das sicherlich im Finanzausschuss im Einzelnen besprechen können. Dann werden wir sicherlich auch eine bessere Datenlage haben und können uns gemeinsam die Zahlen anschauen. Ich kann schon jetzt sagen: Wenn die Zahlen, die wir haben, nicht völlig falsch sind, dann ist das sehr wohl überschaubar und kein flächendeckender Brand, der in allen Bereichen zu löschen ist. Ich bitte um Verständnis, dass man erst einmal die Daten- und Faktenlage abwarten sollte.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. - Es gibt sogar drei Fragen. Den einen Fragesteller habe ich nicht gesehen. - Herr Gallert, bitte.
Wulf Gallert (DIE LINKE):
Ich bin schon ein bisschen verwundert ob der Ruhe - das ist zurückhaltend formuliert , die Sie ausstrahlen, wenn ein Oberverwaltungsgericht definiert, dass es in einem Landkreis keine kommunale Selbstverwaltung auf der gemeindlichen Ebene mehr gibt, weil die Kreisumlage so hoch ist, dass es faktisch keinen Handlungsspielraum mehr gibt. Ich finde, das ist eine dramatische Einschätzung. Man kann sich sicherlich noch die Fußnoten 1 oder 2 herausnehmen und darauf den Schwerpunkt legen. Aber dieses Gerichtsurteil hat doch im Grunde genommen der Politik das Signal gesendet, dass Sie massiv versagt haben, wenn es in einem Landkreis keine kommunale Selbstverwaltung mehr gibt. Daher wundert mich, ehrlich gesagt, Ihre Ruhe.
Als Nächstes gründen wir keinen Arbeitskreis, sondern geben ein Gutachten in Auftrag. Aber das, was hier angesagt wurde, ist doch ein politisches Signal, das eigentlich eine Bankrotterklärung ist. Wenn Sie dann sagen, es gibt in drei weiteren Kreisen ähnliche Klagen gegen die Kreisumlage, aber es handelt sich nicht um einen Flächenbrand, es handelt sich nicht um ein grundsätzliches Problem, dann frage ich: Gehen Sie denn davon aus, dass in den drei anderen Landkreisen diese Klagen abgewiesen werden? Gehen Sie davon aus, dass es wirklich ein singuläres Problem von Mansfeld-Südharz ist oder dass es auch andere Landkreise betrifft?
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Ich habe deutlich gemacht, dass die dargestellte Dramatik, dass jegliche Handlungsspielräume für die Landkreise nicht mehr gegeben sind, so nicht besteht. Wir müssen uns mit dem Innenministerium hinsetzen und schauen, ob die Vorgabe des Gerichts, letztlich von den Planzahlen auszugehen, der Praxis im Ergebnis gerecht wird. Wir werden uns anschauen, ob sich die Jahresabschlüsse gegenüber den Plandaten deutlich verändern - unter Berücksichtigung der Frage, ob es zu einer Mindestausstattung und damit zu einem Fehlbetrag kommt. Wenn die Mindestausstattung nicht erreicht ist, dann muss sich das im Einzelnen darstellen lassen. Das werden wir uns anschauen.
Glauben Sie mir, man sollte dabei ruhig bleiben und nicht hyperventilieren. Man sollte versuchen, die Themen sachlich anzugehen, um zu schauen, ob wir hier ein strukturelles Problem oder ein Problem haben, das wir sehr wohl angehen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und der Leistungsfähigkeit des Landes lösen können.
Noch einmal zu dem Liquiditätshilfeantrag. Dieser wird jetzt durch den Landkreis auf den Betrag, den ich gerade genannt habe, korrigiert. Wir waren mit dem Landkreis im Gespräch. Wenn man einen Antrag auf 95 Millionen € oder 90 Millionen € bekommt, der durch nichts begründet und durch nichts untersetzt ist, dann ist klar, dass man dann ins Gespräch geht und versucht, die Einzelheiten zu klären, um zu schauen, was wirklich erforderlich ist und was nicht. - Danke für die Aufmerksamkeit.
(Zustimmung)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Es gibt noch eine dritte Frage. - Herr Gebhardt, bitte.
Stefan Gebhardt (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Richter, das schließt an Ihre letzten Aussagen an. Sie haben gesagt, die Liquiditätshilfe ist gerade in Prüfung. Ich möchte Sie fragen: Können Sie prognostizieren, wann diese Prüfung abgeschlossen ist?
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Nicht die Liquiditätshilfe ist in der Prüfung, sondern die Frage der Höhe, ob es letztlich 12 Millionen € sind, ob es im April/Mai eintritt. Ich habe Ihnen gesagt, wenn das so ist, dann werden wir sofort helfen können.
Stefan Gebhardt (DIE LINKE):
Aber wann die Prüfung abgeschlossen ist, wissen Sie nicht?
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Der Antrag über die 12 Millionen € ist noch nicht einmal da, Herr Gebhardt. Das muss zumindest untersetzt sein. Sie können doch von mir nicht erwarten, dass ich Ihnen eine Zusage dazu mache, dass schon etwas geprüft wird, was noch nicht dargestellt worden ist. Für Sie müsste die Aussage ausreichend sein, dass wir dort helfen, damit der Landkreis liquide sein wird.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)