Henriette Quade (DIE LINKE):

Vielen Dank. - Es geht noch einmal um den Bericht des Landesrechnungshofes, um die Asservatenverwaltung. Frau Ministerin, Sie haben dargestellt, was Sie in einer Dienststelle im Harz veranlasst haben, offensichtlich nach der Aufforderung durch den Landesrechnungshof. Dieser berichtet nämlich, dass er das für die Gefahrenabwehr zuständige Ministerium, also Ihr Ministerium, noch während der örtlichen Erhebung nachdrücklich zum Handeln aufgefordert habe. Das haben Sie dann getan.

Die Frage, die ich Ihnen stellen möchte, ist: Wie erklären Sie sich, dass das für Gefahrenabwehr zuständige Ministerium erst vom Landesrechnungshof aufgefordert werden muss, der Gefahrenabwehr nachzukommen?


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Frau Abg. Quade, wir werden uns en détail mit dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes im Innenausschuss auseinandersetzen. Mir ging es vorhin vor allem darum, darzustellen, dass ich ein bisschen das Gefühl hatte, es ist in der öffentlichen Berichterstattung der Eindruck entstanden, dass der Landesrechnungshof prüft - wir bekommen in dem Fall dann ja einen Zwischenbericht und die Möglichkeit, uns dazu zu äußern  , dass wir uns geäußert haben, aber nicht tätig geworden sind, sondern erst nach Vorliegen des Abschlussberichtes tätig werden. Das ist eben nicht so.

(Zustimmung bei der CDU und von Guido Kosmehl, FDP)

Wir haben, während der Landesrechnungshof prüfte, bereits selbst mit eigenen Prüfungen begonnen. Denn auch wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass unter anderem der Vorfall im Polizeirevier Harz so gravierend war, dass er unverzügliches Handeln von unserer Seite notwendig machte. Dem sind wir nachgekommen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Zum Polizeirevier Harz kann ich aufgrund der dann erfolgten Ad-Hoc-Prüfung sowie der Tiefenprüfung sagen, dass es sich bei dem Fall der Kalaschnikow um einen Einzelfall und um ein Einzelversagen handelt; was den Vorfall nicht besser macht. Aber das kann ich über das Polizeirevier sagen.

Natürlich haben wir auch damit begonnen, die anderen Prüfungsfeststellungen zu prüfen. Wir haben ja die Möglichkeit, zu den Entwürfen des Landesrechnungshofs Stellung zu nehmen. Insoweit wir dabei das Gefühl hatten, wir müssen weitere Dinge veranlassen, dann haben wir das im Einzelnen auch getan. Aber ich denke, das werden wir alles im Detail im Innenausschuss darlegen.

Was ich zudem sagen wollte, ist: Wir ruhen uns eben nicht darauf aus, sondern wir schauen, ob die einzelnen Vorwürfe zutreffen und nehmen dazu Stellung. Wir haben hier oder da, jetzt gerade im Harz, sogar eine Tiefenprüfung veranlasst. Andere Bereiche haben wir uns auch angeschaut.

Nun aber wollen wir uns den Bereich der Asservatenverwaltung insgesamt anschauen. Deswegen haben wir schon im August des letzten Jahres eine Projektgruppe ins Leben gerufen. Denn es ist ja am Ende eine der Empfehlungen des Landesrechnungshofs, dass wir eben einheitliche Regelungen schaffen und Standards und Ähnliches landesweit für alle Polizeibehörden definieren sollen. Dem kommen wir bereits nach - wir fangen auch nicht erst jetzt mit der Arbeit an  ; diese Projektgruppe hat schon im Sommer des letzten Jahres ihre Arbeit aufgenommen.

(Zustimmung bei der CDU und von Guido Kosmehl, FDP - Marco Tullner, CDU: Sehr gut!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Sie haben eine Nachfrage? - Bitte.


Henriette Quade (DIE LINKE):

Der Bericht des Landesrechnungshofs stellt das dankbarerweise auch umfassend dar, auch die Stellungnahme Ihres Ministeriums. Der Landesrechnungshof berichtet, eine ordnungsgemäße Geschäftsprüfung der Verwahrstellen haben die Dienststellen im Polizeibereich vielfach nicht oder nur sporadisch vorgenommen. Und er stellte mangelnde Geschäftsprüfung bei mehr als der Hälfte der geprüften Dienststellen fest. Das heißt, wir reden nicht nur über eine Dienststelle.

Es geht um lose Waffenbündel. Es geht um geladene Waffen, Waffen in Pappkartons, Waffen und Betäubungsmittel in mit einfachen Zylinderschlössern oder Vorhängeschlössern gesicherten Garagen, ohne Videoüberwachung.

Ihre Stellungnahme, die der Landesrechnungshof wiedergibt, lautet, dass es keine Sicherheitsbedenken gegen die Art der Verwahrung von Waffen gebe und - ich zitiere - die aktuelle Verwahrsituation vorerst beibehalten werde. Frau Ministerin, bleiben Sie bei der Aussage, dass es lediglich um Einzelfälle gehe, bei denen Dokumentationsversäumnisse erkennbar gewesen seien?


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Frau Quade, auch hier gilt: Sie können nicht eine Aussage, die ich ganz bewusst in einem Zusammenhang tätige     Sie wollten mich ja die ganze Zeit dahin locken, dass ich erkläre, dass es in den letzten 30 Jahren seit Bestehen des Landes Sachsen-Anhalt nie einen Fall gab, bei dem ein womöglich falsch verwahrtes Asservat am Ende in einem Gerichtsprozess nicht verwertbar war. Eine solche Aussage treffen kann eigentlich kein Mensch. Denn auch ich kann nicht 30 Jahre zurückschauen.

Im Augenblick haben Sie eine Kleine Anfrage, glaube ich, zum Thema „Verwahrung von Speichermedien“ gestellt; das ist eine ähnliche Frage. Darin stellen Sie vielfältige Fragen. Ich weiß auch nicht, wie es sich in laufenden Prozessen verhält. Sie wollten von mir eine Antwort haben, die kein Mensch geben kann. Denn es kann plötzlich irgendwann einmal etwas auftauchen, das irgendwo nicht sauber dokumentiert worden ist, und dann sagen Sie mir, ich hätte hier gelogen. Deswegen sage ich an dieser Stelle nur das, was ich verlässlich sagen kann.

Ich habe gerade mit Bezug auf den Einzelfall ganz bewusst auf das Polizeirevier Harz rekurriert. Ich habe gesagt, dass dort eine Tiefenprüfung erfolgte - deswegen kann ich es sehr, sehr verlässlich sagen - und es neben dem Vorfall mit der Kalaschnikow eben sonst keine Vorkommnisse gab. Insofern war das ein bedauerlicher, aber inakzeptabler Einzelfall.

(Zustimmung von Markus Kurze, CDU, und von Sandra Hietel-Heuer, CDU)