Guido Kosmehl (FDP):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Also wissen Sie, Herr Roi, Ihre Überheblichkeit schreit echt zum Himmel.
Erstens. Ich war hier schon Abgeordneter, als Sie noch nicht einmal gewusst haben, was ein Landtag ist.
(Zustimmung bei der LINKEN - Unruhe und Lachen bei der FDP)
Dann haben wir - - Ja, ja, ich kenne Sie aus Thalheim. Ja, ja, ja, ich weiß
(Daniel Roi, AfD: Machen Sie nur weiter so!)
- Ja, ja, ich kennen Sie aus Thalheim. Wir haben im Jahr 2002 die Hochwasserkatastrophe gehabt. Wir haben danach auf Initiative von CDU und FDP - wir haben gemeinsam regiert; wir hatten übrigens gerade die Regierung übernommen gehabt nach acht Jahren Rot-Rot - einen zeitweiligen Ausschuss Hochwasserschutz eingesetzt. Die FDP hat noch Expertengespräche zum Thema Hochwasserschutz und Katastrophenschutz über alle Bereiche geführt, weil es nämlich nicht so einfach ist.
Die einen sagen, beim Katastrophenschutz wäre es am besten, wenn das Innenministerium vom Tag 1 an allein entscheiden kann. Ich bin immer ein großer Verfechter der These, dass die Bewältigung örtlicher Ereignisse auch örtliche Kenntnisse voraussetzt und dass man deshalb durchaus auch die Verantwortlichkeit der Katastrophenschutzbehörden vor Ort sicherstellen soll. Deshalb haben wir darüber sehr lange diskutiert. Wir haben übrigens das Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in den Punkten geändert. Herr Erben war daran nicht beteiligt, weil er damals in der Opposition bzw. noch gar nicht im Landtag war,
(Andreas Silbersack, FDP, lacht)
sondern noch Landrat von Weißenfels war.
(Rüdiger Erben, SPD: Ich war noch nie in der Opposition! - Unruhe und Lachen bei der CDU)
- Ja, ja. Jetzt lassen Sie das mal schlummern, das stimmt.
(Unruhe bei der SPD)
Aber das heißt, wir haben in den letzten 30 Jahren das Brand- und Katastrophenschutzgesetz schon einmal geändert, und zwar genau nach dem Hochwasser. Dabei haben wir genau abgewogen. Deshalb ist es ein Prozess, den man immer wieder fortschreiben muss.
Ich bin übrigens wieder im Jahr 2021 in den Landtag gekommen. Ich habe danach eine Kleine Anfrage gestellt, was ich früher schon häufiger gemacht habe. Das Thema hat dann leider kein Kollege, auch kein AfD-Kollege, mehr aufgegriffen, nämlich einmal zu fragen, wie die Zahlen der regelmäßigen Katastrophenschutzübungen der Landkreise waren. Da hat keiner nachgefragt. Das Interesse war offensichtlich nicht so da.
Ich habe das gemacht. Die Antwort liegt in der Drs. 8/2099 vor. Da können Sie sagen, dann haben Sie festgestellt, dass die Katastrophenschutzübungen bis zum Jahr 2018 sogar auf zwei landesweit, also Übungen in den Kreisen und Landesübungen, zurückgegangen sind. Daran sieht man, dass diese Hochwasserkatastrophendemenz da eingegriffen hat. Dann kam Corona. Jetzt ist die Zahl wieder nach oben gegangen. Ich bin auch dankbar dafür, dass wir auch eine Stabsrahmenübung gemacht haben. Wir müssen so etwas natürlich immer weiterdenken und auch üben, damit wir auf Ernstfallszenarien vorbereitet sind.
Deshalb sage ich ganz offen: Wir stellen uns der Debatte, auch im Ausschuss. Da sollten wir sehr detailliert sprechen, weil die einfache Forderung nach der Gleichstellung der Helfer nicht so einfach ist. Sie wissen auch, dass das Konsequenzen haben wird. Das muss man sehr genau abwägen. Deshalb kann ich nicht sagen, so sehr nah ich bei den Hilfsorganisationen bin, die Forderung übernehme ich eins zu eins, sondern wir müssen abwägen: Ist das im Interesse des Landes? Hat das Auswirkungen auf die privaten Arbeitgeber usw.? Das gehört doch alles dazu. Deshalb ist es sicherlich gut, wenn wir das fachlich einmal miteinander austauschen und dann eine Entscheidung treffen. Deshalb dauern vielleicht Änderungen manchmal auch einige Jahre.
Im Übrigen - das ist meine letzte Bemerkung , sehr geehrter Herr Roi: Nicht allein die Landesregierung oder die Koalitionsfraktionen können Gesetze einbringen. Das kann auch die AfD-Fraktion im Landtag. Wenn Sie eine konstruktive Opposition sein wollen, dann legen Sie doch einen Gesetzentwurf vor. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der FDP)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Kosmehl. - Es gibt noch eine Intervention, oder?
Daniel Roi (AfD):
Ich muss darauf reagieren. - Erstens. Herr Kosmehl war jetzt wieder ein bisschen aufgeregt. Dann fängt er immer an, so ein bisschen Mythen zu verbreiten. Der erste Mythos war, dass Herr Erben in der Opposition war; das ist schon geklärt, dass das nicht stimmt.
Zweitens zu den 30 Jahren Katastrophenschutzgesetz. Herr Kosmehl, das war doch nicht meine Aussage.
Guido Kosmehl (FDP):
Nee.
Daniel Roi (AfD):
Das war die Debatte, die wir hier
Guido Kosmehl (FDP):
Ja.
Daniel Roi (AfD):
am Ende des letzten Jahres geführt haben auf Antrag der SPD-Fraktion. Da haben die selbst gesagt, 30 Jahre Katastrophenschutzgesetz, wir müssen einmal was tun. Meine Kritik als Opposition ist doch wohl berechtigt. Wenn man das als regierungstragende Fraktion hier beantragt, dann muss man auch einmal was vorlegen. Das war meine Kritik und dabei bleibe ich auch, Herr Kosmehl.
Guido Kosmehl (FDP):
Ja.
Daniel Roi (AfD):
Jetzt noch zu Ihrem letzten Punkt, dass Sie irgendwann im Jahr 2001 eine Kleine Anfrage gestellt haben. Also, es tut mir leid - Sie sind ein klein wenig älter als ich -, dass wir das nicht aufgegriffen haben. Die AfD ist seit dem Jahr 2016 hier.
Guido Kosmehl (FDP):
2021.
(Dr. Katja Pähle, SPD: 2021!)
Daniel Roi (AfD):
Na gut, okay.
Guido Kosmehl (FDP):
Seit dem Jahr 2002 habe ich die regelmäßig gestellt.
Daniel Roi (AfD):
Dann habe ich mich verhört, sei es drum. Ich nenne Ihnen jetzt aber auch noch eine Drucksache, und zwar die mit der Nr. 8/3616. Die Anfrage ist ein paar Tage alt, von meinem Kollegen Florian Schröder zu den Katastrophenschutzübungen in Magdeburg und Anhalt-Bitterfeld. Also sagen Sie nicht, wir kümmern uns nicht darum. Hören Sie auf, hier solche Fake-News zu verbreiten.
(Beifall bei der AfD)
Guido Kosmehl (FDP):
Immer dann, wenn Sie ins Schwimmen kommen, fangen Sie an, anderen Leuten die Verbreitung von Fake News zu unterstellen.
Ich kann das nur noch einmal sagen: Sie haben hier gesagt, wir können es uns nicht leisten, noch einmal 30 Jahre bis zur Änderung zu warten. Dazu sage ich Ihnen: Wir haben gar keine 30 Jahre lang gewartet. Wir haben zwischenzeitlich schon einmal was geändert. - Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Mein Punkt war - das war jetzt nicht nur an Sie persönlich gerichtet - einfach mein Erstaunen darüber, als ich nach zehn Jahren Abstinenz wieder in den Landtag eingezogen bin und mich als innenpolitischer Sprecher wieder mit dem Thema beschäftigen durfte, dass im Landtag kein Abgeordneter in der Zwischenzeit das aufgegriffen hat, zu fragen, wie denn die Übungen gewesen sind. Deshalb habe ich im Jahr 2021 diese Frage noch einmal gestellt. Die ist auch beantwortet worden.
Ja, in der Beantwortung der Kleinen Anfrage habe ich gesehen, dass sie zu einer Übung war. Das geht aber nicht. Meine Kleinen Anfragen sind zum Gesamtübungsgeschehen und zu den Mitwirkungen gestellt worden. Damit entblößen Sie sich auch, dass Sie immer nur versuchen abzulenken.
Noch einmal - der Vorwurf bleibt; oder meinetwegen nehmen Sie das als Hinweis : Sie sind Mitglied des Landtages. Ihre Fraktion ist berechtigt, einen Gesetzentwurf einzubringen. Dann machen Sie es doch einmal. Sagen Sie uns doch nicht immer, wir würden nichts machen uns wir seien Altparteien. Aber selbst legen Sie überhaupt nichts vor, weil Sie nicht dazu in der Lage sind, etwas vorzulegen. Ansonsten würden Sie es doch machen.
(Zustimmung bei der FDP - Daniel Roi, AfD: Wir haben doch einen Antrag gestellt! Wo ist denn Ihrer?)