Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Recht auf Demonstrations- bzw. Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 unserer Verfassung fest verankert. Wie dieses friedlich und eindrucksvoll genutzt werden kann, haben wir bei den Bauernprotesten am 8. Januar 2023 auf dem Magdeburger Domplatz erlebt und am vergangenen Samstag in Halle bei der Demonstration für Demokratie und gegen Ausgrenzung.

Von diesem Versammlungsrecht machen auch die CSD in Sachsen-Anhalt, die Christopher Street Days, entsprechend Gebrauch. Inzwischen finden CSD-Veranstaltungen an zahlreichen Orten in Sachsen-Anhalt statt. Natürlich darf und kann man die Frage stellen, ob an mancher Stelle eher die Party überwiegt und ob sich alle Teilnehmenden so benehmen, wie man das vielleicht auch von ihnen erwarten kann.

Meine persönlichen Erfahrungen bei den CSD-Galas, bei den politischen Diskussionsrunden im Zusammenhang mit dem CSD und bei den Veranstaltungen selbst ist die eine, nämlich dass die politische Komponente immer vorhanden ist und eine Rolle spielt.

Die Kräfte der Polizei von Sachsen-Anhalt sichern diese Veranstaltungen in Absprache mit den Versammlungsbehörden und Veranstaltern ab, nachdem die entsprechende Lageeinschätzung abgegeben worden ist. Zusätzlich sind Ordnerinnen und Ordner im Einsatz, die von den Veranstaltern selbst gebucht werden.

Dass es trotzdem zu Vorfällen im Kontext unterschiedlicher CSD-Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt kam, wurde umfassend in mehreren Sitzungen des Ausschusses für Inneres und Sport behandelt. Das klare politische Ziel muss es sein, solche Vorfälle zu vermeiden. Hierbei gibt es zum einen den Aspekt, dass die Sicherheitsbehörden und Versammlungsbehörden entsprechend agieren, d. h. ausreichend Personalkräfte bereitstellen. Das muss man natürlich an den vorhandenen Ressourcen und an dem aktuellen Lagebild festmachen.

Daneben geht es innerhalb der Polizei darum, die notwendige Sensibilität zu stärken. Dazu gehört die bereits erwähnte hauptamtliche Ansprechpartnerin für die Community, die nicht nur für die Personen selbst in der Polizei zuständig ist, sondern auch als Ansprechpartnerin für Organisationen dient.

Ein solcher Prozess ist natürlich nie abgeschlossen, sondern fortdauernd. Genauso dauerhaft sind notwendige Anstrengungen gegen jegliche Form von Extremismus und Diskriminierung, selbstverständlich auch mit Blick auf die sexuelle Identität. Denn diese Angriffe, egal ob sei an Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund ausgeübt werden, machen deutlich, dass wir an dieser Stelle noch viel zu tun haben.

Friedrich II. wird der Ausspruch zugeschrieben: Jeder soll nach seiner Fassung glücklich werden. - Für mich bedeutet das, dass jeder Mensch das Recht hat, sein Leben nach eigenen Vorstellungen so zu gestalten, wie er möchte, solange er nicht sich selbst, anderen oder der Gesellschaft schadet.

(Unruhe)

Es gehört zu einem funktionierenden Gemeinwesen, dass man nicht alles mögen muss, was andere tun, aber die notwendige Toleranz zu zeigen hat, solange unsere Gesellschaftsordnung respektiert wird. Dieser Respekt muss von allen Beteiligten gezeigt und gelebt werden.

Mit unserem vorliegenden Alternativantrag machen wir als Koalitionsfraktionen deutlich, wie wir uns diese Schwerpunkte an dieser Stelle vorstellen, um auch diesen Menschen gerecht zu werden. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, sich frei zu versammeln. Dafür stehen wir auch als Rechtspartei CDU. 

(Zuruf von der AfD: Uh, Rechtspartei!)

In diesem Sinne bitte ich um die Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Danke.