Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2672

Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/3458

(Erste Beratung in der 43. Sitzung des Landtages am 02.06.2023)


Der Berichterstatter Dr. Falko Grube ist auf dem Weg. Er hat das Wort. 


Dr. Falko Grube (Berichterstatter):

Herr Präsident! Hohes Haus! Den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt hat der Landtag in der 43. Sitzung am 2. Juni 2023 zur federführenden Beratung und zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen.

In diesem Gesetzentwurf geht es unter anderem um die Regelung zur Bauvorlageberechtigung. Aufgrund eines von der Europäischen Kommission gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie EG 2005/36 haben die Europäische Kommission und Deutschland gemeinsam einen Kompromiss zur Beilegung des Vertragsverletzungsverfahrens hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung der Ingenieurinnen und Ingenieure ausgehandelt. Dieser Kompromiss führte zu Änderungen in der Musterbauordnung. Diese sollen in Landesrecht umgesetzt werden, um die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens sicherzustellen. Deshalb sollen mit diesem Gesetzentwurf die §§ 64 bis 64d sowie 87 und die Anlage 1 neu gefasst werden. 

Darüber hinaus geht es um die Unterstützung des Ausbaues der erneuerbaren Energien, um die Einführung von Verfahrenserleichterungen und um den Abbau von Hemmnissen. Die Abstandsfläche für Windenergieanlagen soll auf das allgemeine Maß von 0,4 H abgesenkt werden; somit sollen eventuell bestehende Hürden aufgrund einzuholender Baulasten und Verhandlungen mit Grundstückseigentümern reduziert werden.

Weiterhin soll mit Blick auf § 31 erreicht werden, für technische Anlagenteile, unter anderem für Solaranlagen, einen geringeren Abstand zu Brandwänden erleichternd zuzulassen. Zudem sollen freistehende Fotovoltaikanlagen mit einer Höhe von bis zu 3 m und einer Gesamtlänge von bis zu 9 m verfahrensfrei errichtet werden können.

Mit Schreiben vom 14. Juni 2023 übergab der Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen-Anhalt dem Infrastrukturausschuss eine Stellungnahme, die zuvor auch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales erhalten hat. Dieses Dokument wurde die Vorlage 1 zu diesem Gesetzentwurf. 

Die erste Beratung über diesen Gesetzentwurf fand in der 20. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales am 23. Juni 2023 statt. Der Ausschuss kam überein, eine Anhörung zu dem ersten Teil, also zu dem Thema „Abstandsflächen für Windenergieanlagen“, in der Sitzung am 1. September 2023 durchzuführen. Als Gäste wurden der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag und der Landesverband Erneuerbare Energien eingeladen. 

Der Ausschuss hat sich weiterhin darauf verständigt, die Anhörung zu dem zweiten Teil, also zu dem Thema „Bauvorlageberechtigung“ im November durchzuführen. Das Ministerium übersandte dem Ausschuss mit Schreiben vom 29. Juni 2023 Unterlagen zu dem Anhörungsverfahren, welche als Vorlage 2 verteilt wurden.

Vor dem geplanten ersten Teil    

(Unruhe)

- Das scheint hier so gar nicht auf Zustimmung zu stoßen. Ich lese hier ganz viele spannende Zahlen vor.

Vor dem geplanten ersten Teil der Anhörung übergaben die Architektenkammer Sachsen-Anhalt, der Landesrechnungshof, der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag Stellungnahmen, welche als Vorlagen 3 bis 6 verteilt worden sind.

In der 21. Sitzung am 1. September 2023 fand der erste Teil der Anhörung zu dem Thema „Abstandsflächen für Windenergieanlagen“ - die Gäste habe ich schon genannt - statt. Nach der Anhörung erarbeitete der federführende Ausschuss für Infrastruktur und Digitales in der Septembersitzung eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, vorliegend in der Vorlage 7. Darin empfahl der Ausschuss mit 8 : 3 : 2 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.

Am 6. Oktober 2023 hat der Ausschuss beschlossen, am 3. November 2023 die Anhörung zu dem zweiten Teil, zu dem Thema „Bauvorlageberechtigung“, durchzuführen. Eingeladen waren der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer sowie die Handwerkskammern Magdeburg und Halle (Saale). 

Weiterhin wurde der Versuch unternommen, die EU-Kommission einzuladen. Das haben wir auch getan. Es ist aber kein Vertreter erschienen, und zwar von keiner Ebene. Das war wahrscheinlich etwas kurzfristig. Ich habe mir sagen lassen, es war in der Geschichte dieses Hauses das erste Mal, dass das ein Ausschuss versucht hat. Vielleicht klappt es bei einem anderen Ausschuss. Bei uns hat es nicht hingehauen.

Zwischenzeitlich haben die kommunalen Spitzenverbände, die Ingenieurkammer, die Architektenkammer und die Handwerkskammern Stellungnahmen zugesandt. Das sind die Vorlagen 8 bis 11.

Im Folgenden trage ich etwas frei vor, weil ich auf eine gewisse Besonderheit hinweisen möchte. In der Anhörung ist uns nämlich aufgefallen, dass uns ein Lapsus unterlaufen ist, und zwar grundsätzlich uns gemeinsam, weil wir alle zugestimmt haben. Aber am Ende hängt es aber am Vorsitzenden.

Wir haben nämlich die Beschlussempfehlung für das ganze Gesetz erstellt. Darin stand: Lasst es uns annehmen. Das fiel uns mitten in der Anhörung zu dem Thema „Bauvorlageberechtigung“ auf, als die Kammern anwesend waren. Ich habe das vorgelesen und gesagt: Keine Panik, so ist das nicht gemeint. Wir wollten eigentlich nur den ersten Teil beschließen. Deswegen will ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen meines Ausschusses, aber auch des Umweltausschusses für die Kollegialität bedanken, das zu heilen. 

Wir haben nämlich den Umweltausschuss gebeten, die vorläufige Beschlussempfehlung insgesamt positiv zu bevoten. Das hat er mit 8 : 2 : 2 Stimmen auch gemacht. Wir haben gesagt, wir teilen das dann bei uns im Ausschuss ab, und haben das auch so gemacht. Deswegen sieht die Beschlussempfehlung, die Ihnen jetzt vorliegt, auch ein bisschen anders aus.

Das ist wichtig, weil das Thema „Bauvorlageberechtigung“ - ich habe eben schon auf das Vertragsverletzungsverfahren der EU hingewiesen - nicht ganz trivial ist. Wir haben das in der letzten Wahlperiode schon einmal geändert. Das, was jetzt von der EU-Kommission gefordert ist, trifft nicht auf Zustimmung der Kammern und Verbände; dies teilt der Ausschuss - ich glaube, das kann so sagen - insgesamt. Das heißt, wir haben im Ausschuss miteinander vereinbart, und zwar fraktionsübergreifend, dass wir nur das Nötigste von dem machen, was wir zur Umsetzung des EU-Rechts und zur Anwendung des Vertragsverletzungsverfahrens machen müssen.

Ich kann Ihnen heute noch nicht sagen, was wir diesbezüglich genau machen, weil wir das noch nicht wissen. Wir müssen das spätestens bis Ende 2024 hier auf den Tisch packen. Das machen wir auch. Zwischenzeitlich sind aber verschiedene Bundesländer aus dem, was die Musterbauordnung als Kompromiss vorsieht, ausgeschert und haben Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen zum Teil dem entsprechen, was wir bereits im Gesetz stehen haben. 

Das heißt, wenn wir beim nächsten Mal hierherkommen, machen wir nur die Minimalvariante. Es ist gut, dass wir es geheilt haben und heute das Thema „Windkraftenergie“ zur Abstimmung stellen. Das wollte ich wegen der Transparenz sagen.

Eines habe ich vergessen, Entschuldigung: Es gab noch den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, noch einmal etwas an der Abstandsfläche zu ändern. Dieser Änderungsantrag wurde bei 1 : 11 : 0 Stimmen abgelehnt.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verabschiedete mit 8 : 3 : 1 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/3458 vorliegende Beschlussempfehlung zu dem ersten Teil, nämlich zu den Regelungen zu den Abstandsflächen für Windenergieanlagen. 

Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Warten Sie gespannt darauf, was wir mit dem zweiten Teil machen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Das war die Berichterstattung. Wir hatten ursprünglich zumindest einen    


Dr. Falko Grube (Berichterstatter): 

Hier ist noch ein Stift. Er ist nicht sehr hübsch, aber gehört irgendjemandem.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Grube, wozu auch immer erteile ich Ihnen das Wort. Das war in dem Fall jetzt nicht so. 


Dr. Falko Grube (Berichterstatter): 

Entschuldigung.