Zweite Beratung

Betreute Taubenschläge zur Reduzierung der Anzahl von Tauben und von Taubenkot im öffentlichen Raum ermöglichen

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/2046

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/3385

(Erste Beratung in der 35. Sitzung des Landtages am 27.01.2023)


Berichterstatterin für den Ausschuss ist Frau Dr. Heide Richter-Airijoki. - Bitte sehr, Sie haben das Wort.


Dr. Heide Richter-Airijoki (Berichterstatterin): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/2046 in der 35. Sitzung am 27. Januar 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie für Inneres und Sport beteiligt.

Mit ihrem Antrag forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die verwilderte Haustaube nicht mehr als tierischen Schädling einzustufen und die Kommunen für die tierschutzrechtlichen Aspekte bei Stadttauben zu sensibilisieren und mit Informationen zu unterstützen. 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich erstmals in der 21. Sitzung am 8. März 2023 mit dem Antrag. In dieser Sitzung stellte die Landesregierung eine Änderung der entsprechenden Verordnung in Aussicht. Mit einem Kabinettsbeschluss vom 1. August 2023 wurde die verwilderte Haustaube aus der Schädlingsbekämpfungsverordnung gestrichen. Die geänderte Verordnung wurde am 15. September 2023 veröffentlicht. 

Der Ausschuss erarbeitete in der 27. Sitzung am 30. August 2023 eine vorläufige Beschlussempfehlung und empfahl mit 8 : 3 : 2 Stimmen, den Antrag in der Fassung eines Beschlussvorschlages der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP mit dem Titel „Novellierung der Schädlingsbekämpfungsverordnung hinsichtlich der verwilderten Haustaube“ anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie für Inneres und Sport schlossen sich dieser vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich an.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in der 31. Sitzung am 22. November 2023 abschließend mit dem Antrag sowie mit den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse. Im Ergebnis seiner Beratung verabschiedete der Ausschuss mit 8 : 0 : 5 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/3385 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)