Michael Richter (Minister der Finanzen):
Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, dem Ausschuss für Finanzen für die zügige Beratung über den Gesetzentwurf zu danken. Dass der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes heute beschlossen wird, ist eine gute Meldung.
Wir haben die Finanzausgleichsmasse für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 neu berechnet und auf jeweils rund 2,1 Milliarden € festgelegt. Das bedeutet, dass wir rund 250 Millionen € obendrauf gepackt haben. Angesichts der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes ist das ein ausgesprochen großer Betrag. Das bedeutet ein Plus bei den Landkreisen von 126,6 Millionen €, bei den kreisfreien Städten von 87,8 Millionen € und bei den kreisangehörigen Gemeinden von 35,2 Millionen €. Zuzüglich der Mittel in Höhe von 35 Millionen €, die die Landkreise aus dem Ausgleichsstock erhalten, unterstützen wir die Landkreise im Jahr 2024 sogar mit Mitteln in Höhe von 161 Millionen €, das ist mehr als im Jahr 2023.
Die positive Meldung lässt sich noch ergänzen: Gegenüber dem Jahr 2021 wird die Finanzausgleichsmasse damit insgesamt um rund 470 Millionen € erhöht. Das heißt, in dieser Legislaturperiode steht nach dem Finanzausgleichsgesetz fast eine halbe Milliarde Euro mehr für die Kommunen zur Verfügung. Mit dem zu beschließenden Haushaltsplan für das Jahr 2024 werden noch weitere Zahlungen an die Kommunen außerhalb der Finanzausgleichsmasse in Höhe von 2,3 Milliarden € fließen. Zusammen mit vorgesehenen Zuweisungen nach dem FAG sind für das Jahr 2024 Leistungen an die Kommunen in Höhe von insgesamt 4,4 Milliarden € etatisiert.
Meine Damen und Herren! Neben der vertikalen Erhöhung haben wir auch das Gutachten zum horizontalen Finanzausgleich umgesetzt, um die Schlüsselzuweisungen bedarfsgerechter zu verteilen. Damit können wir die finanzschwachen Kommunen stärken. Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs erläuterte ich Ihnen die Maßnahmen im Einzelnen.
Der Gesetzentwurf hat im Laufe der Beratung die folgenden Änderungen erfahren: Die Auftragskostenpauschale hat sich um 94 500 € erhöht. Grund dafür ist, dass die Zulagen aus dem Gesetz zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes ab 2024 in das FAG überführt werden und sich die Summe in diesem Gesetzentwurf zwischenzeitlich erhöht hat. Durch den erhöhten Betrag der Auftragskostenpauschale steigt die Finanzausgleichsmasse um denselben Betrag.
Die Forderung des Landkreistages, Mittel in Höhe von 10 Millionen € von den Schlüsselzuweisungen in die Investitionspauschale zu verlagern, wird umgesetzt. Die von den besonders steuerstarken Gemeinden abzuführende Finanzausgleichsumlage wird von 30 % auf 25 % abgesenkt. Damit sollen die steuerstarken Gemeinden entlastet werden. Dies bedeutet aber für die übrigen Gemeinden einen Verlust, da durch die abgesenkte Finanzkraftumlage weniger Schlüsselzuweisungen verteilt werden. Meine Damen und Herren! Um zu verhindern, dass den kreisangehörigen Gemeinden durch diese Änderung Nachteile entstehen, soll ihnen der Verlust im Jahr 2024 zu 100 % aus dem Ausgleichsstock ausgeglichen werden. Damit wird keine Gemeinde durch die Absenkung der FAG-Umlage weniger bekommen. Dafür werden Mittel in Höhe von rund 9 Millionen € benötigt, die wir aus Ausgaberesten des Ausgleichsstocks zur Verfügung stellen können.
Weiterhin ist vorgesehen, die verbleibenden Härten, die sich aus der Umsetzung des Gutachtens gegenüber der bisherigen Systematik ergeben, im Jahr 2024 zu 90 % aus dem Ausgleichsstock auszugleichen. Dies soll für kreisangehörige Gemeinden gelten, die keine FAG-Umlage zahlen. Die dafür notwendigen Mittel in Höhe von rund 7,2 Millionen € können wir aus den Ausgaberesten des Ausgleichsstocks zur Verfügung stellen. Mit diesem geplanten Vorgehen können im Jahr 2024 Verwerfungen ausgeglichen werden, die bei den kreisangehörigen Gemeinden durch den Gesetzentwurf entstehen. Über das weitere Vorgehen mit Blick auf die Jahre 2025 und 2026 wird im Rahmen der im Jahr 2024 vorzunehmenden FAG-Revision zu entscheiden sein.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss noch eine persönliche Einschätzung zu dem Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens geben. Nachdem die Daten zu diesem FAG im Finanzministerium vorlagen, habe ich in den ersten Beratungen in meinem Haus die Erhöhung der FAG-Masse um rund 250 Millionen € nicht nur angesprochen, sondern auch zur Vorgabe gemacht. Ich kann Ihnen sagen, es gab erhebliche Bedenken. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mich darauf hingewiesen, dass der Einzelplan 13 möglicherweise überfordert und die Untersetzung der 250 Millionen € sehr schwierig werden würde. Ich habe mich darüber hinweggesetzt und wir haben den vorliegenden Gesetzentwurf entsprechend erarbeitet.
Ich konnte mir zu diesem Zeitpunkt nicht vorstellen, dass es im Vorfeld und während der parlamentarischen Beratungen zu einer äußerst und auch für mich ungewohnt harten Auseinandersetzung kommt. Bei allem Verständnis für die unterschiedlichen Interessen, seien es die der Landkreise, die der kreisfreien Städte oder die der kreisangehörigen Gemeinden, sollten sich alle Beteiligten immer im Klaren darüber sein, dass Lösungen Kompromisse enthalten, die nicht zu einer Überforderung der einen oder anderen Seite führen dürfen, und dass dabei immer auch die Finanzkraft des Landes zu beachten ist.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die unterschiedlichen Einschätzungen zur Erhöhung der Kreisumlage und vieler weiterer Punkte. Wir werden uns im Jahr 2024, im nächsten Jahr, die Daten- und Faktenlage sehr genau anschauen. Ich habe vorhin bereits darauf hingewiesen: Im Rahmen der Revisionsklausel, die nicht nur zulasten des Landes, sondern auch zugunsten des Landes angewandt werden kann, werden wir uns anschauen, ob tatsächlich Revisionsbedarf besteht, und werden dann auch Vorschläge unterbreiten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Vielen Dank, Herr Richter. Es gibt eine Frage von Herrn Roi. - Herr Roi, Sie haben das Wort, bitte sehr.
Daniel Roi (AfD):
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Herr Richter, Sie haben gerade ausgeführt, dass die steuerstarken kreisangehörigen Gemeinden profitieren und andere nicht. Sie sprachen von 9 Millionen €, mit denen ein Ausgleich erfolgen soll, sodass keine Gemeinde schlechter gestellt ist als im letzten Jahr. Das war Ihre Aussage.
Nun hat die Landesregierung ein Gutachten zur Finanzverteilung in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten sind auch verschiedene Zahlen für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden genannt worden. Ich greife einmal eine Stadt heraus, die in meinem Landkreis liegt, die Stadt Zerbst. Der Bürgermeister hat sich dazu in der Presse geäußert. Übrigens ist Herr Dittmann auch der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, wenn ich das richtig weiß. Er hat angekündigt, dass er, wenn die Landesregierung dem Gutachten nicht folgt es geht um Mittel in Höhe von 1,2 Millionen € nur für die Stadt Zerbst , klagen will. Wie reagieren Sie darauf? Denn auch Ihre 9 Millionen € lösen das Problem mit dem Gutachten nicht. Oder habe ich etwas falsch verstanden?
(Stefan Ruland, CDU: Ja, falsch verstanden!)
Vielleicht können Sie das hier noch aufklären.
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Herr Roi, da haben Sie wirklich etwas falsch verstanden. Das Gutachten wird umgesetzt. Wir haben allerdings in einer Übergangslösung für 2024 Härten herausgenommen und den Ausgleichsstock mit seinen Ausgaberesten zur Gegenfinanzierung angewendet. Der Bürgermeister von Zerbst Herr Dittmann, der tatsächlich auch der Präsident des Städte- und Gemeindebundes ist, ist mit diesem Vorgehen, so denke ich, sehr zufrieden und einverstanden und wird selbstverständlich nicht Klage erheben.