Zweite Beratung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/3314

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/3355

(Erste Beratung in der 51. Sitzung des Landtages am 09.11.2023)


Herr Henke ist der Berichterstatter und er ist auf dem Weg nach vorn. - Herr Henke, Sie haben das Wort.


Andreas Henke (Berichterstatter):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen in der Drs. 8/3314 in der 51. Sitzung am 9. November 2023 zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen.

Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Zuweisung von Bundesmitteln müssen landesseitig die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die für eine Zuweisung von Mitteln des Landes an die Kommunen erforderliche Rechtsgrundlage soll mit diesem Gesetzentwurf geschaffen und dadurch die fristgemäße Zuweisung der einmaligen Sonderzahlung ermöglicht werden.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 49. Sitzung am 13. November 2023 mit dem Gesetzentwurf. Im Ergebnis seiner Beratung empfiehlt er mit 10 : 0 : 3 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kollegen! Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/3355 vor. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der LINKEN, von Guido Heuer, CDU, und von Sandra Hietel-Heuer, CDU)