Kerstin Eisenreich (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, manche Dinge kann man hier im Hohen Hause nicht oft genug sagen. Deswegen werde ich auch sicherlich einige Wiederholungen in meiner Rede haben. Aber ich glaube, das tut manchem gut.
Wir wissen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien - viele sind sich darüber im Klaren - ist ein Muss. Es besteht die Notwendigkeit, hier im Land ein Flächenziel von 2,2 % der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. Es ist klar, dass da auch der Wald so bisschen in den Fokus rückt. Und das - das ist ganz berechtigt - ruft natürlich erst einmal Widerspruch und durchaus auch Widerstand hervor. Aber auch bei dieser Diskussion, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir doch bei den Fakten bleiben.
Der Wald: Gibt es den, was ist das eigentlich? Schauen wir hin: Unsere Wälder in Sachsen-Anhalt sind doch sehr unterschiedlich. Der meiste Anteil wird schon jetzt wirtschaftlich genutzt, übrigens auch für energetische Zwecke. Wir sollten daher besser von Windenergie auf forstwirtschaftlichen Flächen sprechen.
Nun darf es aber eben auch aus unserer Sicht nicht darum gehen - das soll es auch nicht , Forstflächen gezielt für die Errichtung von Windenergieanlagen zu vernichten. Mitnichten; darum geht es eben nicht. Eine Nutzung von Kahlflächen, von denen wir in Sachsen-Anhalt - das wissen Sie alle - durch Stürme, Trockenperioden, Dürre und Schädlinge jede Menge haben, sollten wir aber durchaus mit in die Diskussion aufnehmen.
Die Anstrengungen zur Wiederaufforstung klimaresistenter Mischwälder werden nämlich damit gar nicht ausgehöhlt. Wald kann auch unter Windrädern aufwachsen. Für alle Eigentumsformen von Waldflächen kommt dazu der Vorteil, dass zusätzlich dringend benötigte Einnahmequellen erschlossen werden.
Das braucht natürlich klare Vorgaben: nämlich möglichst geringer Flächenverbrauch, Rückbau der notwendigen Montageanlagen usw. Und, na klar, in Gebieten mit gefährdeten und störungsempfindlichen Arten, in Wanderkorridoren von Vögeln oder in Lebensräumen von Fledermäusen usw., dürfen eben Windkraftanlagen nicht oder eben nur unter sehr strengen Auflagen entstehen. Denn der Artenschutz bleibt halt im Fokus, und das gilt überall.
Hinzu kommen Waldgebiete mit besonders wertvollen Laub- und Mischwäldern und mit ökologischer Wertigkeit. Windkraftanlagen sollten dort eben nicht errichtet werden. Naturschutzgebiete, Wälder mit altem Baumbestand, mit Bodenschutzfunktion und eben auch Flächen mit kulturhistorisch wertvollen oder landschaftsprägenden Beständen sind ebenfalls auszuschließen.
Wir brauchen klare Regelungen, damit dieser höchstrichterlichen Entscheidung auch Genüge getan werden kann. Waldflächen sind halt nicht per se ausgeschlossen. Gleichzeitig müssen wir Wildwuchs beim Bau von Windrädern und auch das Unterlaufen des Arten-, des Natur- und Umweltschutz unterbinden.
Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen deswegen weiterhin in vollem Umfang stattfinden. Eine Beschleunigung des Antragsverfahrens für diese Flächen auf Kosten des Natur-, Arten- und Umweltschutzes lehnen wir als LINKE daher ab.
(Zustimmung von Hendrik Lange, DIE LINKE)
Aber ein generelles Verbot, wie es hier gefordert wird, hilft bei den Diskussionen nicht weiter. Im Übrigen kommt dieser Antrag von Antragstellern, die gern weiter fossile Kohle verstromen wollen und dafür auch die Rodung von Wäldern billigen. - Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)