Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eingangs kurz die Bemerkung: Also, eine Anwesenheitsbestätigung brauchen Sie von mir nicht mehr, Herr Hecht. Das hat sich, glaube ich, in dem Gespräch erledigt.
Lassen Sie mich anlässlich des eingebrachten Antrags der Fraktion der AfD allgemein zur Situation des Frauenvollzugs einige kurze Anmerkungen machen. Anders, als der Antrag der Fraktion der AfD vermuten lässt, sind bereits heute einige weibliche Gefangene in der Justizvollzugsanstalt Halle untergebracht.
Gemäß dem Vollstreckungsplan des Landes Sachsen-Anhalt ist die JVA Halle gegenwärtig unter anderem zuständig für den Vollzug der Untersuchungshaft an weiblichen Gefangenen sowie für den Vollzug der Freiheitsstrafe an weiblichen Verurteilten bis zu einer Vollzugsdauer von zwei Monaten und zur Entlassungsvorbereitung.
Die weiblichen Gefangenen sind am Standort am Kirchtor, im sogenannten Roten Ochsen untergebracht. Im geschlossenen Vollzug werden dort insgesamt 38 Haftplätze vorgehalten. Darüber hinaus stehen noch zwölf Haftplätze in der Abteilung des offenen Vollzugs für weibliche Gefangene zur Verfügung, die insbesondere zur Entlassungsvorbereitung genutzt werden. Der übrige Vollzug der Freiheitsstrafe an weiblichen Verurteilten ist seit dem 1. Oktober 2012 im Rahmen einer Vollzugsgemeinschaft im Land Brandenburg organisiert.
Nach vollzugsfachlicher Einschätzung hat sich die am 28. September 2012 zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt geschlossene Verwaltungsvereinbarung über die Unterbringung von weiblichen Jugendgefangenen und Strafgefangenen aus dem Land Sachsen-Anhalt in der Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben und in deren Außenstelle Spremberg sehr gut bewährt. Für weibliche Jugendgefangene und weibliche Strafgefangene aus Sachsen-Anhalt werden dort insgesamt 70 Haftplätze vorgehalten.
Das Gesetz sieht die getrennte Unterbringung von weiblichen und männlichen Gefangenen vor. Daneben ist auch vollzugsinhaltlich eine an dem Resozialisierungsziel ausgerichtete Vollzugsgestaltung sowie Betreuung und Behandlung der weiblichen Gefangenen sicherzustellen.
Diesen umfangreichen Anforderungen, übrigens einschließlich Sozialtherapie, wird die mehrjährig praktizierte Vollzugsgemeinschaft umfassend gerecht. So wird gegenwärtig im Rahmen der Kooperation mit dem Land Brandenburg auch für diese verhältnismäßig wenigen weiblichen Strafgefangenen aus dem Land Sachsen-Anhalt ein breites Behandlungs-, Ausbildungs- und Arbeitsangebot vorgehalten und ermöglicht. So können dort z. B. Schulabschlüsse nachgeholt werden oder modularisierte Ausbildungen erfolgen. Junge weibliche Gefangene können am Berufsschulunterricht oder an einer Berufsvorbereitung teilnehmen.
Neben dem behandlerischen und therapeutischen Angebot der Fachdienste stehen für die sozialtherapeutische Behandlung von weiblichen Gefangenen aus Sachsen-Anhalt aufgrund eines besonderen Abkommens zwischen den Justizverwaltungen der Länder Brandenburg und Berlin Behandlungsplätze in einer Sozialtherapie für Frauen in Berlin zur Verfügung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weder aus Gründen der besonderen inhaltlichen Vollzugsgestaltung noch aus personeller und wirtschaftlicher Sicht und auch nicht aus Sicht eines Neubaus am Standort Tornau ist eine Änderung angezeigt. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU)