Tagesordnungspunkt 9

Zweite Beratung

Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/2812

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung - Drs. 8/3309

(Erste Beratung in der 44. Sitzung des Landtages am 28.06.2023)


Herr Stehli ist auf dem Weg nach vorn. Er wird die Berichterstattung über die Ausschussberatung vortragen. - Herr Stehli, Sie haben das Wort. Bitte sehr.


Stephen Gerhard Stehli (Berichterstatter): 

Vielen Dank. Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in der Drs. 8/2812 in der 44. Sitzung am 28. Juni 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Schulgesetz dahingehend geändert werden, dass zum einen die Befristung für die bestehende Übergangsfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft bis zur Vorlage eines neuen Finanzierungsmodells aufgehoben und zum anderen die Erfahrungsstufe 5 festgeschrieben wird.

Im Anschluss an die Überweisung durch den Landtag kam der Ausschuss für Bildung in einer nach § 84 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages einberufenen Sitzung zusammen und beschloss, im August 2023 eine Anhörung durchzuführen.

Zur Anhörung in der Sitzung am 17. August 2023 waren der Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e. V., die Landesarbeitsgemeinschaft christlich orientierter Schulen in Sachsen-Anhalt, der Beauftragte der Evangelischen Kirchen in Sachsen-Anhalt bei Landtag und Landesregierung sowie das Katholische Büro Sachsen-Anhalt eingeladen.

Im Anschluss an die Anhörung erarbeitete der Ausschuss für Bildung eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Finanzausschuss und empfahl diesem die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.

Im Nachgang zu dieser Sitzung des Bildungsausschusses wurden durch die Fraktion DIE LINKE über das Ausschusssekretariat offengebliebene Fragen zur Finanzierung der freien Schulen an das Ministerium für Bildung weitergeleitet, die mit Bericht vom 27. August 2023 beantwortet wurden.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in seiner Sitzung am 18. August 2023 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung. Er kam darin überein, sich im Rahmen der Beratungen zum Einzelplan 07 mit den Vorlagen abschließend zu befassen.

Mit Schreiben vom 18. August 2023 wurde der Ausschuss für Bildung über das Beratungsergebnis des Finanzausschusses informiert und gebeten, die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag bis zur Vorlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zurückzustellen.

Die nächste Beratung im Ausschuss für Finanzen fand im Anschluss an die Beratung des Einzelplans 07 am 1. November 2023 statt. Zur Beratung lag neben der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung auch die mit den Koalitionsfraktionen abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages von Sachsen-Anhalt vor.

Im Ergebnis seiner Beratung empfahl der Ausschuss für Finanzen dem Bildungsausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

Die abschließende Beratung fand in der 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung am Nachmittag des 1. November 2023 statt. Zur Beratung lagen die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses und die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.

Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Abstimmung gestellt und die Ihnen in der Drs. 8/3309 vorliegende Beschlussempfehlung mit acht Jastimmen, keiner Neinstimme und drei Stimmenthalten verabschiedet.

Sehr verehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bildung bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)