Rüdiger Erben (SPD):

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In derselben Woche, in der die antragstellende AfD das amtliche Gütesiegel „erwiesen rechtsextrem“ bekommen hat, bekommen wir hier einen solchen Antrag auf den Tisch, 

(Beifall bei der SPD) 

der darauf abzielt, dass bspw. kirchliche Träger und Sozialverbände verpflichtet werden sollen, Ihre Agitatoren in ihre Einrichtung zu lassen, damit bspw. Herrn Tillschneider - er ist nicht da, aber er ist ein bekennender Religionshasser oder Kirchenhasser - in eine Einrichtung der Caritas oder der Diakonie gehen und dort seine Predigt halten kann.

Ich habe es beinahe nicht gefasst, als ich den Rest des Antrages gelesen habe. Auf der ersten Seite des Antrages sind Selbstverständlichkeiten aufgeschrieben, was den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen betrifft. Das wird von niemandem bestritten.

Wenn jemand Erkenntnisse hat - das gilt im Übrigen nicht nur für die AfD  , dass bei Wahlen etwas nicht ordnungsgemäß gelaufen ist, dann steht diesem dafür das Verfahren der Wahlprüfung zur Verfügung. Das wird in diesem Land genutzt. Wahlprüfung findet nicht in sozialen Medien statt, indem man irgendwelche Behauptungen aufstellt, sondern Wahlprüfung findet in den dazu berufenen Gremien bzw. Institutionen statt.

(Zuruf von der AfD)

Wahlprüfung findet bei uns statt, wenn es diese Vorkommnisse gibt, die hier gerade vorgetragen worden sind. 

(Zuruf von der AfD)

Sie findet im Gemeinderat statt. Der Gemeindewahlleiter ist dafür zuständig; auch die Kommunalaufsicht und letztendlich die Verwaltungsgerichte sind dafür zuständig. Das sind diejenigen, die sich mit Verstößen gegen Wahlvorschriften, die, wie wir wissen, in diesem Land begangen worden sind, zu beschäftigen und diese entsprechend aufzuklären haben.

(Zuruf)

Jetzt will ich auf Ihre Logik eingehen. Nicht weil jemand bspw. eine soziale Einrichtung betreibt und dafür Geld von den Sozialversicherungen oder vom Staat bekommt, ist er deswegen ein Kostgänger des Staates. Er erbringt dafür eine Leistung. Der Sozialverband oder auch der private Träger eines Pflegeheimes erbringt für die öffentliche Hand Leistungen, indem er bspw. einen Pflegebedürftigen in seiner Einrichtung wohnen lässt und diese betreibt, wie jeder andere Träger auch.

(Zuruf)

Wenn man Ihre Logik weitertreiben würde, heißt das auch, dass Sie verlangen, dass die AfD in allen Privatunternehmen, in denen es jemals eine Förderung des Staates gegeben hat, anschließend eine Betriebsversammlung abhalten darf. 

(Zuruf: Nein!)

Hierin steht zunächst: Diejenigen, denen das Hausrecht obliegt, können sagen, was darin passiert. Und wenn Sie der Meinung sind, dass in öffentlichen Einrichtungen - und zwar egal, wer der Träger der öffentlichen Einrichtung ist - Dinge passieren, die dem Neutralitätsgebot oder dem Mäßigungsgebot widersprechen, dann ist das ein Gegenstand für Wahlanfechtungen. Dann machen Sie einen Wahleinspruch, führen nötigenfalls eine Wahlanfechtungsklage. Aber nicht, indem Sie sagen: Macht doch einmal ein Gesetz, in dem steht, dass wir mit unseren Agitatoren in die Einrichtungen dürfen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)