Stephen Gerhard Stehli (CDU):
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin Jurist. Und wenn seitens der Gerichte vorgegeben wird, dass für eine Finanzierungsangelegenheit, die bisher untergesetzlich geführt wurde, nunmehr eine gesetzliche Grundlage notwendig ist, dann schaffen wir diese. Dann ist das notwendig. So läuft Gewaltenteilung und so laufen die unterschiedlichen Bereiche.
Mit dem Entwurf, den wir vorgelegt haben, haben die Koalitionsfraktionen hierfür eine gute und transparente Basis gebildet. Wir können darüber ganz gut im Ausschuss diskutieren. Wir werden uns ja dabei wahrscheinlich auch mit Präzisierungen und Änderungsanträgen auseinandersetzen. Das ist alles kein Hexenwerk. Das ist alles normal und gut. Und ich denke, da kommen wir auch hin.
Wenn es auf der Grundlage dieses einmal verabschiedeten Gesetzes zu Anträgen kommt, also wenn Sie überhaupt Anträge stellen und nicht sagen, sie können darauf verzichten - wer darauf verzichtet, spart vielen Leuten hier Verfahren , dann werden wir darüber debattieren. Aber wenn dann Anträge gestellt werden und nicht das Ergebnis herauskommt, was man will, dann überprüft man das und dann geht man vor das Gericht. Wir sind mit diesem Gesetz ja auch vor das Gericht gegangen. Und jetzt haben wir ein Ergebnis. Also man kann nicht den Kuchen haben und essen, sondern man muss dann hier auf einer entsprechenden Grundlage arbeiten. Das wird die CDU tun.
(Markus Kurze, CDU: Gut!)
Abschließend noch einen Satz: Wir haben auch einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion vorliegen. In der Begründung habe ich den folgenden Satz gelesen: Die Verfassungsfeindlichkeit einer politischen Partei stellt als solches keinen Grund dar für die Abweichung vom parteienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das verstehe in der parlamentarischen Demokratie wer will, ich nicht. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)