Abstimmung
Ich schlage vor, über die selbstständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abzustimmen. - Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD.
(Olaf Meister, GRÜNE: Und die Gegenstimmen? - Unruhe)
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. An der Stelle möchte ich einige Bemerkungen machen. - Könnt ihr euch bitte konzentrieren; denn das ist wichtig.
Gemäß Artikel 78 Abs. 2 der Landesverfassung bedürfen verfassungsändernde Gesetze einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Unsere Geschäftsordnung verpflichtet uns in § 75 Abs. 1, bei der jetzt anstehenden Schlussabstimmung durch Namensaufruf abzustimmen. Denn es geht um die Änderung unserer Verfassung, die nur erfolgen kann, wenn zwei Drittel der Abgeordneten dafür stimmen.
Daher erfolgt jetzt der Namensaufruf. Da es akustisch immer noch schwierig ist, bitte ich Sie, sich zu konzentrieren. - Ich bitte den Schriftführer Herrn Gludau, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
(Schriftführer Maximilian Gludau ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Wir zählen jetzt die Stimmen aus.
Wir haben das Ergebnis vorliegen. Wenn 65 Abgeordnete zugestimmt haben, ist der Gesetzentwurf angenommen. Das ist
(Zuruf von der CDU - Tobias Rausch, AfD: Erst in der nächsten Wahlperiode! - Lachen bei der AfD - Unruhe)
nicht der Fall. Es sind 20 Jastimmen und eine ganze Menge Neinstimmen. Wenn die korrekte Zahl der Neinstimmen gewünscht wird, warten wir noch 20 Sekunden.
(Tobias Rausch, AfD: Protokollarisch muss das schon seine Ordnung haben!)
- Es sind 62 Neinstimmen. Das heißt das kann jetzt jeder selber ausrechnen , bei 97 Abgeordneten kann ich feststellen, dass die erforderliche Mehrheit nicht erreicht ist. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt worden.