Tagesordnungspunkt 16
Beratung
Bericht über die Kontrolltätigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums in der Mitte der achten Wahlperiode gemäß § 27 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) - Berichtszeitraum 7. Juli 2021 bis 30. Juni 2023
Bericht Parlamentarisches Kontrollgremium - Drs. 8/3127
Die Berichterstattung übernimmt Herr Kurze, sofern er zuhören würde. - Herr Kurze.
(Markus Kurze, CDU, unterhält sich mit Dr. Katja Pähle, SPD - Zuruf: Herr Kurze!)
- Nun aber.
(Markus Kurze, CDU: Entschuldigung, Herr Präsident!)
- Ja.
(Markus Kurze, CDU: Ich wurde nett abgelenkt! - Lachen im ganzen Hause - Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Schuld ist immer die SPD! - Guido Kosmehl, FDP: Immer die SPD!)
- Und dann auch noch die Verantwortung abschieben; so kennen wir ihn. - So, dann fangen Sie einmal an, Herr Kurze, sofern Sie hoffentlich das richtige Manuskript dabei haben.
Markus Kurze (Berichterstatter):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß § 27 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt legt das Parlamentarische Kontrollgremium dem Landtag von Sachsen-Anhalt in der Mitte der achten Wahlperiode einen Bericht über seine Kontrolltätigkeit vor. Ihnen liegt dieser Bericht in der Drs. 8/3127 vor, der den Berichtszeitraum vom 7. Juli 2021 bis 30. Juni 2023 umfasst.
Das Parlamentarische Kontrollgremium tagt grundsätzlich geheim. Auf der Grundlage von § 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt fand jedoch am 19. Juni 2023 ein Teil der Sitzung öffentlich statt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt der achten Wahlperiode hat in der 18. Sitzung am 28. April 2022 beschlossen, § 25 Abs. 1 des Verfassungsschutzgesetzes im Land Sachsen-Anhalt zu ändern, sodass das Parlamentarische Kontrollgremium aus vier Mitgliedern des Landtages besteht und diesem ein Mitglied der parlamentarischen Opposition angehören muss.
Daraufhin erfolgte die Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums der achten Wahlperiode in der 22. Sitzung des Landtags von Sachsen-Anhalt am 21. Juni 2022. Das neu gewählte Parlamentarische Kontrollgremium konstituierte sich in der 9. Sitzung am 23. Juni 2022. Es wählte mich zum Vorsitzenden und Frau von Angern zur stellvertretenden Vorsitzenden. Auch gab sich das neu gewählte Gremium eine Geschäftsordnung, die vom Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt als Unterrichtung in der Drs. 8/1383 herausgegeben wurde.
Neben den in § 26 Abs. 4 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt sowie in § 2 der Geschäftsordnung des Parlamentarischen Kontrollgremiums vorgeschriebenen vierteljährlichen Sitzungen, fanden zusätzliche Sitzungen statt. Auf den Inhalt der Beratungsthemen dieser Sitzungen möchte ich aufgrund des Geheimhaltungsgrades nicht weiter eingehen. - Möchte ich nicht; darf ich nicht.
Wir haben in dem Zeitraum vom 7. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2023 19 Sitzungen absolviert. Die Themenbereiche, die zu den Schwerpunkten der Berichterstattungen in den Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums zählten, werden in dem Ihnen vorliegenden Bericht unter Nr. 4 kurz benannt.
(Zuruf: Ah!)
Ich verzichte daher an dieser Stelle darauf, alle Themen noch einmal zu erwähnen. Die Drucksache liegt Ihnen allen in den Unterlagen bereits vor. Die Schwerpunkte der Themen, über die wir beraten haben, möchte ich natürlich noch einmal benennen. Es waren der Rechts- und der Linksextremismus und der Ausländer- und der islamistische Extremismus.
Im laufenden Berichtszeitraum bestellte das Parlamentarische Kontrollgremium gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes zur Kontrolle von Beschränkungsmaßnahmen eine Kommission, nämlich die G-10-Kommission.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass ich auf eine Einladung des Deutschen Bundestages reagierte und als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums an einer Konferenz der Parlamentarischen Kontrollgremien bzw. der Ausschüsse für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes der Länder in Berlin teilnahm.
Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verfassungsschutzbehörden möchte ich mich natürlich im Namen des gesamten Parlamentarischen Kontrollgremiums für die geleistete Arbeit bedanken. Es sind, meine sehr verehrten Damen und Herren, keine Hinweise bekannt geworden, die darauf hindeuten, dass die Verfassungsschutzbehörde gegen ihren gesetzlichen Auftrag verstoßen hat. Unser Gremium hat schließlich die Aufgabe, das zu kontrollieren. Und das machen wir sehr beflissen.
Abschließend möchte ich anmerken, dass an den Ältestenrat die Bitte herangetragen wurde, den Bericht heute hier vortragen zu können und den Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Der Ältestenrat kam dieser Bitte nach. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)