Tagesordnungspunkt 12
Zweite Beratung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/3061
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/3160
(Erste Beratung in der 47. Sitzung des Landtages am 07.09.2023)
Der Berichterstatter für den Ausschuss ist Herr Krull; er macht sich schon auf den Weg. - Bitte sehr.
Tobias Krull (Berichterstatter):
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt wurde hier im Hohen Haus in der 47. Sitzung am 7. September 2023 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen um einen Tag verlängert werden, da das Fristende für die geplante Kommunalwahl im nächsten Jahr sonst auf einen Feiertag fallen würde. Hierzu habe ich bereits in meiner Einbringungsrede ausführlich Stellung genommen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 24. Sitzung am 21. September 2023 mit dem Gesetzentwurf. Bereits im Vorfeld verständigten sich die Sprecher der Fraktionen darauf, die kommunalen Spitzenverbände zu dieser Beratung einzuladen, um ihnen nach § 86a der Geschäftsordnung des Landtags die vorgesehene Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen.
Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt teilte in einer vorherigen schriftlichen Stellungnahme mit, keine Bedenken gegen den vorgelegten Gesetzentwurf zu haben. Vom Landkreistag Sachsen-Anhalt wurde in gleicher Weise mitgeteilt, dass der Gesetzentwurf begrüßt werde. Ferner ging dem Ausschuss ein Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu. Im Ergebnis der durchgeführten rechtsförmlichen Prüfung des Gesetzentwurfs wurden Änderungsempfehlungen als nicht erforderlich angesehen.
In der Ausschusssitzung verzichtete die anwesende Vertreterin des Landkreistages auf einen Redebeitrag. Seitens der Ausschussmitglieder gab es weder Fragen noch Redebedarf, weshalb man unmittelbar in das Abstimmungsverfahren einsteigen konnte. In Ermangelung etwaiger Änderungsempfehlungen oder Änderungsanträge wurde der Gesetzentwurf in seiner Ursprungsform zur Abstimmung gestellt und unverändert mit 10 : 0 : 3 Stimmen als die in der Drs. 8/3160 vorgelegene Beschlussempfehlung verabschiedet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU und bei der SPD)