Thomas Lippmann (DIE LINKE): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich will noch einmal kurz sagen, worum es in dem Antrag und in der Debatte ging. Es ging nicht um das, was Herr Tillschneider hier wieder herumgeschrien hat. Und es geht auch nicht um die Frage, ob das am Ende alles hält oder nicht. Dabei greife ich natürlich dem Oberverwaltungsgericht nicht vor. 

Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es diese Auseinandersetzungen gibt, dass die ganze Geschichte längst nicht in trockenen Tüchern ist und dass alle nicht zu Tode erschrocken sein sollten, was nicht zum ersten Mal passieren würde, wenn ein Gericht so eine Regelung auch wieder kassiert. Dann haben wir natürlich das totale Chaos.

Der Kern der Geschichte ist, dass eine regelmäßige Arbeitsleistung verlangt wird.

(Unruhe bei der CDU - Ulrich Siegmund, AfD, lacht)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Lippmann, fahren Sie fort. 


Thomas Lippmann (DIE LINKE): 

Ich rede auch zur Ministerin, also zu Ihnen auch. - Es wird also eine regelmäßige Arbeitsleistung verlangt und es ist wirklich das Selbstverständlichste auf der Welt, nicht nur in der freien Wirtschaft, sondern auch im öffentlichen Dienst, dass eine regelmäßig geforderte Arbeitsleistung auch regelmäßig bezahlt und nicht gesammelt und irgendwann bezahlt wird;

(Tobias Rausch, AfD: Gar nicht, es gibt Arbeitszeitkonten!)

denn es steht noch nicht einmal fest, wann das der Fall sein wird. 

(Unruhe bei der CDU) 

Es kann noch niemand ernsthaft in Zweifel ziehen, dass das das Normalste auf der Welt ist. 

(Tobias Rausch, AfD: Na klar!) 

Wenn ich so eine Arbeitsleistung haben will - dabei rede ich nicht darüber, ob sie notwendig ist, 

(Tobias Rausch, AfD: Macht nichts!) 

ob sie verlangt werden kann und ob das alles rechtmäßig ist   und schon vorher weiß, dass ich nicht in der Lage bin, die Meldung dessen, was gehalten wurde, zu realisieren und die Stunden zu bezahlen und erst irgendwann dazu in der Lage sein kann, dann kann ich das nicht lostreten. Dann kann ich das erst lostreten, wenn ich das auch bezahlen kann. Das ist doch nun wirklich eine Selbstverständlichkeit. Das ist der Kern der ganzen Geschichte.

Das wussten wir auch im Januar, Februar, März und April nicht, als Sie die Verordnung gemacht haben. Das wussten wir im Mai oder Juni, als die Briefe kamen und gesagt wurde, das mit der Auszahlung klappt aber nicht. 

Dazu, dass das kein Problem sein soll, wenn eine Teilzeitbeschäftigte, die Gründe hat, Teilzeit zu machen, und die es bisher so gemacht hat, dass sie sich das noch leisten, sagt, mehr kann und will ich nicht arbeiten, und dann das Angebot bekommt, eine Stunde herunterzugehen. Dann geht sie eine Stunde herunter, aber dann ist diese eine Stunde bei ihrer monatlichen Bezahlung sofort weg und damit muss sie klarkommen. Wann sie diese Stunde, die sie wie vorher auch macht, bezahlt bekommt, weiß sie nicht. Dann kann doch niemand hier im Raum sagen, dass das kein Problem ist, über das man nicht wenigstens einmal reden oder nachdenken muss. Also, Leute! 

(Zustimmung bei der LINKEN - Tobias Rausch, AfD: Mensch, geh nach Hause!)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Lippmann, es gibt eine Frage von Herrn Bernstein. Wollen Sie diese beantworten? 

(Thomas Lippmann, DIE LINKE, kehrt an das Rednerpult zurück) 

- Ja, er kommt wieder. - Also, Herr Bernstein, bitte.


Jörg Bernstein (FDP):

Danke, Herr Kollege Lippmann. Bloß eine Frage zum Verständnis für mich. Worin sehen Sie den Unterschied zwischen dieser jetzt angeordneten Vorgriffsstunde - über die Art und Weise der Abrechnung können wir sicherlich diskutieren - und der Möglichkeit, nach dem Flexi-Erlass eine Stunde pro Lehrkraft jederzeit anzuordnen, auch über das ganze Jahr hinweg? 

Denn in dem Erlass heißt es: zwei und mehr Stunden über einen Zeitraum von sechs Wochen; dazu ist die Lehrkraft zu befragen. Das heißt für mich als juristisch Halbgebildeten, ich als Schulleiter kann eine Stunde jederzeit anordnen und diese Zeit wird auf dem Arbeitszeitkonto entsprechend angerechnet, und am Jahresende entscheidet der Kollege, ob er sich das ins neue Jahr übertragen lässt oder ob es ausgezahlt wird. Darüber haben wir auch nicht diskutiert. Worin ist jetzt der konkrete Unterschied? 

(Tobias Rausch, AfD: Das weiß der nicht!)


Thomas Lippmann (DIE LINKE): 

Also Kollege Bernstein, als Schulmensch und ehemaliger Schulmensch wissen Sie eigentlich natürlich genau, worin der Unterschied besteht. 

(Lachen) 

Wir hätten die umfangreichen Regelungen in der Arbeitszeitverordnung nicht gebraucht, wenn kein Unterschied bestehen würde.

(Zuruf) 

Der Unterschied ist, dass wir bisher sehr zeitnah Ausgleichsregelungen für Plus und Minus hatten. 

(Zuruf) 

- Na, selbstverständlich. - Der Flexi-Erlass aus früheren Zeiten sieht im Kern vor, innerhalb des Schuljahres soll alles ausgeglichen werden. Das ist der Ursprung, nicht die Übertragbarkeit. Diese ist jetzt erst entstanden. Die Bezahlbarkeit war ja     

(Zuruf)

- Selbstverständlich. Ich war lange genug Schulleiter und Sie waren lange genug in der Schule tätig. Ich weiß aber, dass ihr in den Berufsschulen aufgrund des permanenten Mangels andere Erfahrungen gemacht habt.

(Zuruf: Abstellen!) 

Ihr habt in den Berufsschulen nämlich die Erfahrung mit dem Ausgleich nicht gemacht, weil bei euch schon immer die Situation war: immer Mehrzeiten, immer Mehrzeiten. Ich kenne Meldungen über 180 Mehrstunden am Ende des Jahres usw. Selbstverständlich! 

(Unruhe)

Jetzt macht die Landesregierung ein Langzeitarbeitszeitkonto, einseitig als Dienstherr und Arbeitgeber, und sagt, hier, alles drauf auf das Konto, mit ein paar Sonderregelungen und Ausgleich erst ab dem Jahr 2033. Das ist der große Unterschied. Das können die Lehrkräfte freiwillig machen. Deswegen hießen die ja umgangssprachlich auch immer freiwillige Konten. 

Was nicht geht, ist, die verpflichtende Arbeitszeit zwangsweise auf dieses Konto zu legen und zu sagen: Auszahlen könnt ihr auch beantragen; ich gucke einmal, wie ich das hinkriege. Das geht nicht.