Kathrin Tarricone (FDP):
Gut. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf scheint im Wesentlichen dem Entwurf eines Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks zu entsprechen, den die Fraktionen von LINKE, GRÜNE und SPD dort im Juni in den Landtag eingebracht haben. Vorweggenommen, es ist nicht zu kritisieren, dass eine Oppositionsfraktion einen solchen Gesetzentwurf nicht selbst geschrieben hat, zumal einige Anpassungen zeigen, dass zumindest nicht einfach Thüringen durch Sachsen-Anhalt ersetzt wurde. Fragwürdig ist allerdings, dass Sie es so eilig hatten, dass Sie nicht einmal die zweite Lesung dort abwarten wollten, um zu sehen, ob sich aus der Anhörung Änderungsbedarf ergeben haben könnte, und den gibt es umfangreich.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der LINKEN soll dazu dienen, die Akzeptanz der Bevölkerung für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu steigern - so weit, so gut. Richtig ist auch die Beschreibung der tatsächlichen Situation, dass wir in Sachsen-Anhalt schon fleißig beim Ausbau der erneuerbaren Energien waren, die Menschen aber wegen höherer Netzentgelte und wenig spürbarer Vorteile vor Ort einem weiteren Ausbau sehr skeptisch gegenüberstehen. Das hat die Landesregierung seit Langem im Blick. Minister Willingmann setzt sich dafür ein, eine gerechtere Verteilung von Netzentgelten hinzubekommen, ein nicht ganz einfaches, wenn auch höchst wichtiges Unterfangen, um die Akzeptanz der Bevölkerung für den weiteren Ausbau zu erlangen. Herr Minister, hierfür haben Sie die volle Rückendeckung der Freien Demokraten. Der Fleißige muss belohnt und darf nicht bestraft werden.
Ein Gesetzentwurf zur Akzeptanzsteigerung ist in Arbeit - wir hörten es. Wir haben damit den Anspruch, rechtssicher zu sein - in unserem Bürokratiedschungel mittlerweile eine echte Herausforderung. Deshalb liegt eben auch noch kein Entwurf der Landesregierung vor, über den wir hier heute beraten könnten.
Für meine Fraktion möchte ich in diesem Zusammenhang festhalten, dass wir die Beteiligung der Kommunen richtig finden.
(Beifall bei der FDP)
Dazu gehört, dass nicht nur die Gemeinde profitiert, auf deren Gemarkung eine Anlage errichtet wurde, sondern auch angrenzende Gemeinden.
Sehr erfreulich finde ich, dass gerade kürzlich zu lesen war, dass die Stadt Osterwieck die Hälfte ihrer Einnahmen aus Windenergie für Vorhaben der Orte im Umkreis von 2,5 km um die Windräder verwenden will und dass die Gemeinde Huy Ähnliches vorhat.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn ein Rechtsrahmen geschaffen würde, der es den Bürgerinnen und Bürgern erlaubte, auch persönlich von Anlagen in ihrer Nachbarschaft zu profitieren, sei es in Form von Ausschüttungen für Gesellschafteranteile und/oder durch günstigere Stromtarife. Schon diese beiden Punkte zeigen, dass hierbei sehr unterschiedliche Rechtsgebiete einbezogen werden müssen. Deshalb ist es richtig, dass sich das Ministerium die notwendige Zeit nimmt, um einen guten Gesetzentwurf vorzulegen. Das ist dann doch deutlich anspruchsvoller, als einen noch nicht einmal beschlossenen Gesetzentwurf eines Nachbarlands zu übernehmen.
(Beifall bei der FDP - Zuruf von Hendrik Lange, DIE LINKE)
Wir Freien Demokraten stehen für den Rechtsstaat, für Technologieoffenheit und für so wenig Staat wie möglich. Gesetzliche Regelungen müssen aus unserer Sicht einer realistischen Folgenabschätzung unterzogen werden. Es zählt am Ende nämlich nicht die gute Absicht, sondern die tatsächliche Wirkung.
Die Landesregierung arbeitet an einem Gesetz, das rechtssicher ist, einem Gesetz, das einen weiten Rahmen setzt, um künftige Entwicklungen nicht abzuwürgen, einem Gesetz, das Menschen motiviert, gern Teil der Energiewende zu werden. Das ist unser Anspruch. In diesem Sinne arbeiten wir an unserem Gesetzentwurf weiter.
Liebe Fraktion DIE LINKE, Sie können sich sicher sein - der Minister hat das schon erwähnt , dass bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes auch Erfahrungen und Ideen aus anderen Ländern eingehend studiert wurden und werden. Deshalb stellen wir uns einer Überweisung des Antrages nicht in den Weg, sehen aber auch keine unbedingte Notwendigkeit dafür. Ich bin mir sicher, dass wir in der Beratung des von der Landesregierung vorzulegenden Gesetzentwurfes die dann vorliegenden Erkenntnisse aus anderen Ländern auch in den Blick nehmen werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP)