Sebastian Striegel (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Waffenrecht liegt in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes; nur der Vollzug ist Angelegenheit der Länder. Eine Anhörung zum Waffenrecht im Innenausschuss durchzuführen, musste deshalb zum Ziel haben, konkrete Hausaufgaben für unser Land herauszuarbeiten.
Denn wir sind davon überzeugt: Wenn wir auf der Ebene des Bundes spiegeln sollen, welchen Reformbedarf wir sehen, dann benötigen wir zunächst auch Kenntnisse zur Arbeitsweise und auch zu etwaigen Defiziten bei unseren Waffenbehörden. Dass sie vorhanden sind, ist, glaube ich, spätestens seit den Vorgängen in Bad Lauchstädt evident. Herr Kosmehl hat das bereits betont.
Um es vorwegzunehmen: Ich hoffe, es liegt bereits einiges auf dem Tisch der Ministerin. Es wird hoffentlich abgearbeitet. Denn die Hausaufgaben sind doch herausfordernd und dringlich. Fangen wir bei der Entwaffnung von Rechtsextremisten an. In Sachsen-Anhalt besitzen 122 Rechtsextreme legal Waffen; illegale Waffen in irgendwelchen Kellern sind noch nicht einmal mit eingerechnet.
122 Personen, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einordnet, davon 14 allein in unserer Landeshauptstadt Magdeburg. Damit liegt das Land Sachsen-Anhalt im Ländervergleich und die Stadt Magdeburg im Vergleich der kreisfreien Städte und Landkreise an einsamer Spitze. Das ist eine Gefahr für die Menschen in unserem Land.
Hinzu kommen noch 13 Reichsbürger, die ganz legal mehr als 100 erlaubnispflichtige Waffen besitzen. Hierzu muss dringend etwas passieren. Andere Bundesländer zeigen, dass es gelingen kann, Nazis und Verfassungsfeinde konsequent zu entwaffnen. Machen Sie Ihre Hausaufgaben, Frau Ministerin!
Auch bei den Kontrollen durch die unteren Waffenbehörden muss dringend mehr geschehen. Anlasslose Kontrollen bleiben das zentrale Instrument, um eine mangelnde Zuverlässigkeit bei einer Person festzustellen. Wenn wir dem jedoch die Zahlen des Jahres 2022 zugrunde legen, dann wird deutlich, dass in Sachsen-Anhalt eine Person im Schnitt alle 125 Jahre anlasslos kontrolliert wird. Ich sage es einmal so: Bei dieser Kontrolldichte können wir es dann auch gleich lassen. - Das ist Kapitulation.
Wir können diese chronische Überforderung der unteren Waffenbehörden seit einiger Zeit beobachten. Die unteren Waffenbehörden müssen endlich so ausgestattet werden, dass sie arbeitsfähig sind. Wenn wir hierbei nicht bald eine erhebliche Verbesserung erreichen, dann müssen wir uns auch über strukturelle Reformen Gedanken machen. Die Landesregierung kann sich hierbei nicht aus der Verantwortung stehlen und ist in der Verantwortung, auf eine wirksame Behördenarbeit zu drängen.
Das Waffenrecht bleibt eine schwierige gesetzliche Materie, die es dem Anwender und der Anwenderin nicht einfach macht. Eine Überarbeitung wäre insofern wünschenswert. Dass die Landesregierung nun auf der Ebene des Bundes sich für eine Überprüfung des Waffenrechts einsetzen und auch weiteren Änderungsbedarf im Rahmen der Befassung der Arbeitsgruppe der Länder ermitteln soll, bleibt unbenommen. Wir werden uns bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. - Herzlichen Dank.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)