Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Vielen Dank, ich kann das Grüne sehen. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf zum KiFöG habe ich jetzt nicht an Murmeltiere gedacht, sondern eher so an „Dinner for One“, alljährlich zu Silvester mit der bekannten Frage „The same procedure as last year?“ und der bekannten Antwort „The same procedure as every year, James!“.
Denn so scheint es auch die Landesregierung an dieser Stelle zu halten. Die Forderung, zentrale Aspekte des KiFöG, die Sonderförderung für Kitas mit besonderen Bedarfen, die praxisintegrierte Ausbildung, die deutliche Entlastung von Mehrkindfamilien, die Unterstützung der Fachberatung - all dies wird immer nur scheibchenweise Jahr für Jahr garantiert. Das haben wir schon im Jahr 2022 kritisiert und das kritisiere ich auch heute.
Stehen Sie doch bitte an dieser Stelle zu Ihrem eigenen Koalitionsvertrag, der klar feststellt: Auch unabhängig von Bundesmitteln sollen die genannten Vorhaben fortgesetzt werden. Warum entfristen Sie diese nicht endlich im Gesetz? Warum schaffen Sie nicht Erwartungssicherung bei den Trägern, bei den Fachkräften und bei den Eltern? Sonst werden wir uns weiterhin von Haushalt zu Haushalt hangeln. Das ist eben nicht optimal. Dabei könnte und müsste man als Land deutlich größere Verlässlichkeit zeigen.
Positiv hervorheben möchte ich aber die Aufstockung des Personals in den Kitas mit besonderem Förderbedarf gemäß § 23. Aus den 37 zusätzlichen Stellen bis Ende dieses Jahres werden 50 zusätzliche Stellen im Jahr 2024. Als wir den § 23 mit seiner Sonderförderung für bestimmte besonders herausgeforderte Einrichtungen in der vorherigen Legislatur eingeführt haben, war genau das Anliegen der GRÜNEN, damit einen Hebel zu installieren und peu à peu den Personalschlüssel gezielt und bedarfsbezogen zu verbessern. Dass dies mehrfach gelungen ist, freut mich an dieser Stelle außerordentlich; dafür vielen Dank.
Wir begrüßen auch die leichte Absenkung der Zugangshürden für das Fachpersonal in den Beruf. Die Erzieherinnenausbildung als staatlich anerkannte Ausbildung und damit gemäß dem deutschen Qualifizierungsrahmen ein Bachelorabschluss gleichwertig, sollte unmittelbar für den Berufseinstieg ausreichen. Auch dies ist ein sinnvolles kleines Rädchen, dass es zu drehen gilt und das Sie drehen. Auch dafür vielen Dank.
Dieser überschaubare Gesetzentwurf enthält also etwas Licht und etwas Schatten. Natürlich wollen wir ihn wieder überweisen und zügig im Plenum beraten. Im kommenden Jahr zum nächsten Haushalt werden wir wahrscheinlich leider wieder fast die identische Debatte führen. Also, packen Sie Ihre Reden nicht zu weit weg, am besten auf Wiedervorlage. - Vielen Dank
(Beifall bei den GRÜNEN)