Dorothea Frederking (GRÜNE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Von mehreren Seiten wurde dieser Vierte Medienänderungsstaatsvertrag deshalb gelobt, weil er so schnell auf den Weg gebracht wurde und weil man damit auf Missstände reagiert habe.
Gerade nach den Skandalen sind die Bemühungen um Verbesserungen bei Transparenz, Compliance, aber auch Interessenskollisionen bei den Mitgliedern der Aufsichtsgremien wichtig. Der Staatsvertrag bleibt aber hinter den Erwartungen an schon seit Langem diskutierte Reformen zurück. Deshalb hatten der Vertreter der Fraktion DIE LINKE Herr Gebhardt und ich im April auf eine Stellungnahme des Ausschusses gedrängt, die aber leider keinen Eingang in den vorliegenden Gesetzentwurf gefunden hat.
Als GRÜNE haben wir darüber hinaus dafür plädiert, dass alle entgeltlichen Nebentätigkeiten von Intendanten und Direktorinnen transparent veröffentlicht werden und nicht nur diejenigen, die im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen.
(Zustimmung von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)
Für uns GRÜNE wären für alle Rundfunkanstalten einheitliche Compliance-Regelungen wichtig gewesen. Diese hätten mehr Schlagkraft und sie hätten Synergieeffekte mit sich gebracht, als wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio jeweils ein eigenes Management aufbauen. Es geht dabei tatsächlich um Managementsysteme, um administrative Vorgänge, um Organisationsvorgänge.
(Guido Kosmehl, FDP: Bei Compliance?)
Das kann man auch über unabhängige Unternehmen hinweg machen.
Ich möchte noch auf die CDU-Fraktion eingehen, die aktuell auf großen Plakaten behauptet, sich für etwas stark zu machen. Sie macht sich leider einen schlanken Fuß, wenn es konkret wird und sie gefordert ist, etwas in den Staatsverträgen zu regeln, wohin es gehört.
(Guido Kosmehl, FDP: Haben Sie doch mitgemacht!)
Das nenne ich Populismus statt Einsatz.
(Markus Kurze, CDU: Oh!)
Schon beim MDR-Staatsvertrag standen Sie nicht an unserer Seite, als wir die sehr hohen Gehälter der Führungsebene begrenzen wollten.
(Guido Kosmehl, FDP: Aha!)
Beim Vierten Medienänderungsstaatsvertrag mussten wir Sie zum Jagen tragen,
(Markus Kurze, CDU, lacht)
sodass sich in der Stellungnahme ein klares Bekenntnis zu einer Gehaltsdeckelung findet. Dass diese tatsächlich auch realisiert werden kann, zeigt ausgerechnet der von Skandalen erschütterte RBB. Die neue Intendantin bekommt ein jährliches Grundgehalt in Höhe von 220 000 €, also 18 000 € im Monat, orientiert am Gehalt einer Ministerpräsidentin, immerhin eine Senkung um 37 % im Vergleich zu den 350 000 € ihrer Vorvorgängerin.
(Tobias Rausch, AfD: Ja, aber was die anderen verdienen!)
Es geht also doch, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit herzustellen. Das ist gerade wichtig für diejenigen, die das Ganze mit ihrem monatlichen Beitrag in Höhe von 18,36 € finanzieren. Es ist auch ein Baustein für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
In diesem Sinne möchte ich mich den Worten meines Vorredners Herrn Kosmehl anschließen: Wir brauchen grundlegende Reformen. Sie müssen von den Staatskanzleien und Landtagen auf den Weg gebracht werden; denn sie entscheiden über Auftrag und Struktur. - Vielen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)