Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vorausschicken darf ich, dass ich zu beiden Anträgen für die Landesregierung sprechen werde. Mit dem Herrn Kollegen Willingmann ist die vertretungsweise Übernahme seines Redeparts abgestimmt.
(Olaf Meister, GRÜNE, und Dr. Katja Pähle, SPD, lachen)
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Selbstverständlich sind Phasen starker oder gar extremer Hitze mit gesundheitlichen Gefahren verbunden, vor allem wenn die körperliche Anpassungsfähigkeit an die Hitze eingeschränkt ist oder Menschen nicht selbstständig entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen können. Besonders vulnerabel sind daher alleinstehende ältere, chronisch kranke und/oder pflegebedürftige Menschen, Säuglinge und Kleinkinder. Aber auch Schwangere sowie Menschen, die im Freien arbeiten oder Sport treiben, können stärker von Hitze betroffen sein.
Das Thema ist von hoher Bedeutung und bildet deshalb einen Schwerpunkt der diesjährigen Landesgesundheitskonferenz am 21. September 2023, zu der ich Sie alle herzlich einlade.
Seit Langem wird auf der Homepage meines Hauses ausführlich über die gesundheitlichen Gefahren von Hitze und über geeignete individuelle Präventionsmaßnahmen informiert. Allerdings wird die Belastung durch sommerliche Hitze häufig noch unterschätzt. Dabei sollten die etablierten Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes nicht weniger ernst genommen werden als dessen Warnungen vor Sturm, Hagel oder Gewitter.
Mit dem Hitzeschutzplan des Bundesgesundheitsministeriums werden die nationalen Bestrebungen verstärkt. Eine zusätzliche Kampagne auf der Landesebene läuft eher Gefahr, die konzertierten Aktionen durch eine Informationssättigung in ihrer Wirkung zu schmälern.
Mein Haus hat gemeinsam mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und weiteren Partnern einen Muster-Hitzeaktionsplan für Pflegeeinrichtungen erarbeitet. Mit praktischen Beispielen sollen Orientierung und Hilfestellungen gegeben werden für die Aufstellung von Hitzeaktionsplänen vor Ort. Einrichtungen, die hierbei vorangehen, können sich bereits verschiedener Förderprogramme bedienen. Das Land wird den Schutz vulnerabler Personen in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe mit nicht unerheblichen Mitteln fördern.
An dieser Stelle ist auch zu sagen: Die Verbesserung der Lüftungssituation und der Einsatz von Klimatechnik sollen das Ansteckungsrisiko der Bewohnerinnen und Bewohner verringern; deswegen haben wir es über das Corona-Sondervermögen gezogen. Aber, Frau Sziborra-Seidlitz, wir erreichen damit nicht nur, dass das Ansteckungsrisiko vermindert wird, wir können auch der Hitzebelastung damit entgegenwirken.
Nun komme ich zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Einführung eines Sonderförderprogramms für kommunale Trinkbrunnen. Sie wissen und Sie haben es auch schon genannt: Gemäß unserem Wasserhaushaltsgesetz gehört die öffentliche Wasserversorgung seit jeher zur Daseinsvorsorge und unterliegt somit den Kommunen. Es gibt eine Neuerung durch Artikel 16 der EU-Trinkwasserrichtlinie des Europäischen Parlaments; damit wird sozusagen die Möglichkeit geschaffen, dass man Trinkwasser bereitstellen kann.
Der Grundsatz der Daseinsvorsorge wird dahin gehend angepasst, dass Leitungswasser jetzt auch an öffentlichen Orten über Innen- und Außenanlagen bereitgestellt werden kann, sobald dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten wie Klima und Geografie verhältnismäßig ist. Es verpflichtet auch die Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung zur Erfüllung dieser Anforderungen.
Sie haben es selbst schon gesagt: Viele Kommunen haben zusammen mit ihren Stadtwerken bereits Trinkbrunnen geschaffen. Sie haben das sowohl im öffentlichen wie auch im restlichen Bereich schon getan. Ich kann mich erinnern, dass unsere Gesundheitsvereinigung sehr aktiv war, um insbesondere Trinkbrunnen in Kitas und Grundschulen zu etablieren. Diese gibt es dort jetzt.
Aber es gibt eben auch einfachere Maßnahmen, die jetzt in den Verwaltungen und überall dort, wo öffentliches Leben ist, umgesetzt werden. Man kann eben auch mit einfachen Möglichkeiten, nämlich - salopp gesagt - mit dem Wasserhahn helfen und dort Wasser zur Verfügung stellen.
Deswegen meinen wir: Ein Sonderförderprogramm wäre nicht notwendig. Ich weiß, dass fast alle im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge und in den Kommunen schon Klimaschutzbeauftragte haben, die dafür sorgen, dass in ihren Bereichen auch Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird. Daher meinen wir, dass ein Extra-Landesprogramm nicht erforderlich ist.
Herr Vorsitzender, ich habe die Zeit nicht ganz eingehalten, aber beide Anträge in drei Minuten zu behandeln, ohne ein paar wesentliche Punkte zu erwähnen, das war mir nicht möglich. Ich bitte um Entschuldigung.
(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
(Zustimmung bei der SPD)