Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute Morgen schon einiges gesagt, und die AfD hat jetzt noch einmal darauf hingewiesen, warum wir die Grundsteuerreform überhaupt machen müssen. Die Fakten und Zahlen habe ich genannt.

Ich kann nur zwei Dinge sagen. Betriebsprüfer werden nicht eingesetzt, um Einsprüche zu bearbeiten. Es ist zutreffend, dass wir im Rahmen der Unterrichtung der Bürger sehr stark Personal eingesetzt hatten, damit sie in der Lage waren, die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Aber es nicht zutreffend, dass Betriebsprüfer zurzeit Einsprüche bearbeiten.

(Unruhe)

Ich habe gerade gesagt, dass zurzeit keine Betriebsprüfer eingesetzt werden, um Einsprüche zu bearbeiten. - Das nur vorweg.

Darüber hinaus arbeiten wir - auch das habe ich heute Morgen schon gesagt - systematisch die Einsprüche ab. Tatsächlich bleiben zurzeit die Einsprüche liegen, die mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet worden sind.

Grundsätzlich - ich will es kurz machen - ist es legitim, an geltenden Gesetzen Kritik zu üben. Gleichwohl bleibt festzustellen und festzuhalten, dass der Bundesgesetzgeber mit der Verabschiedung des Gesetzespaketes zur Reform der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht Ende 2019 gesetzten Frist eine geeignete Grundlage geschaffen hat, um die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für die Gemeinden über das Jahr 2019 hinaus zu erhalten.

Es ist allen bekannt, wie hoch die Grundsteuer ist, die unsere Kommunen einnehmen, nämlich 270 Millionen €. Die Einnahmen im Bereich der Grundsteuer B betragen 245 Millionen € und die Einnahmen im Bereich der Grundsteuer A betragen 24 bis 25 Millionen €.

Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang die vereinzelt in der Fachliteratur geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken von der Judikative - ich schaue zur AfD - geteilt werden und ob sich daraus in der Zukunft ein bundesgesetzlicher und ggf. auch ein landesgesetzlicher Anpassungsbedarf ergibt.

Letztendlich wird zu gegebener Zeit das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die bundesgesetzlichen Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungskonform sind. Das fällt nicht - das will ich ganz deutlich sagen - in den Zuständigkeitsbereich eines beauftragen Gutachters, dessen Gutachten im Übrigen in der Fachliteratur auch wiederum auf Kritik stößt.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen - das soll nicht unerwähnt bleiben  , dass gegen das Flächenmodell aus Bayern, das in abgewandelter Form auch in Hessen, Niedersachsen und Hamburg zur Anwendung kommt, zurzeit zwei Popularklagen beim Bayerischen Verfassungsgericht anhängig sind, in denen die Verfassungsmäßigkeit angegriffen wird. Sich hier hinzustellen und zu sagen, das Bundesmodell sei nicht verfassungskonform, die anderen Modelle seien verfassungskonform, das geht wirklich sehr weit. Wir müssen abwarten, was die Gerichte letztlich wirklich sagen.

(Oliver Kirchner, AfD: Und wer vorher mit wem Essen geht! Darauf warten wir auch noch!)

- Ach.

(Oliver Kirchner, AfD: Na ja!)

Meine Damen und Herren! Derzeit kommt ein Modellwechsel aus den genannten faktischen Gründen nicht in Betracht. Von einem Zug, der Fahrt aufgenommen hat, springt man nie in eine unbestimmte Richtung ab.

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)

Erst nach der Bewertung aller Grundstücke zum Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022, die für alle Modelle bis Mitte 2024 dauert, wird nach dem Vorliegen rechtssicherer höchstrichterlicher Entscheidungen zu den unterschiedlichen Modellen letztlich die Überprüfung noch einmal stattfinden, ob wir Änderungen vornehmen werden. Solange wir das nicht haben, wäre jede Änderung aus meiner Sicht nicht zu verantworten. Erst recht ist es nicht zu verantworten auf der Grundlage von Gutachten des einen oder anderen rechtlich Versierten oder weniger rechtlich Versierten. Wir warten einmal ab, was die Judikatur sagt. Ansonsten werden wir jetzt diese Reform so umsetzen, damit auch die Kommunen im Jahr 2025 entsprechende Grundsteuereinnahmen haben. - Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP - Marco Tullner, CDU: Sehr vernünftig!)