Tagesordnungspunkt 11
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/2790
(Erste Beratung in der 45. Sitzung des Landtages am 29.06.2023)
Eine Ausschussberatung dazu hat nicht stattgefunden, sodass wir nunmehr erneut über eine Befassung der Ausschüsse befinden können. Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wir treten daher unmittelbar in das Abstimmungsverfahren ein.
(Zuruf von Ulrich Siegmund, AfD)
- Das steht bei mir nicht. Wo sind Sie denn? Sie sind
(Ulrich Siegmund, AfD: Wir möchten reden!)
- Sie möchten jetzt reden? Bei mir steht „ohne Debatte“. Aber wenn Sie Redebedarf haben, dann bitte, Sie haben das Wort.
Margret Wendt (AfD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In der ersten Lesung wurde der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Ziel, Moore, Moorböden, Alleen und Baumreihen in der Landesverfassung besonders zu schützen, von Hannes Loth eingebracht.
Minister Willingmann bezog dazu eine ablehnende Haltung: Mit der Begrifflichkeit des Schutzes der Lebensgrundlagen sind alle Schutzgüter und Ausprägungen derselben abgedeckt.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Zu Recht!)
Allerdings zählte er genau die Argumente auf, die eine separate Aufnahme der benannten Schutzgüter erforderlich machen.
Ja, Herr Minister, der Schutz der Lebensgrundlagen und, wie Sie anfügten, mithin das Klima haben Verfassungsrang. Allerdings sind bei der von Ihnen als Jurist angemerkten Gleichrangigkeit der Verfassungsgüter natürliche Lebensgrundlagen viel zu allgemein gefasst. Dies ist ein Grund, warum ein separates Umweltrecht gefordert wird. Einige Bundesländer, auf die wir verwiesen haben, erkannten dies und definierten einzelne natürliche Lebensbedingungen, wie z. B. Moore und Alleen.
Ein Beispiel: Wie schnell einzelne Schutzgüter ihren Status verlieren können, weil sie übergeordneten, nationalen Interessen entgegenstehen, und die Gleichrangigkeit dann schnell keine Rolle mehr spielt, zeigen die Änderungen der §§ 45b ff. des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach diesen werden die kollisionsgefährdeten Vogelarten auf eine abschließende Liste von n = 15 reduziert. Dem Rest der kollisionsgefährdeten Vogelarten wird dieser Schutz entzogen. Die von Ihnen erwähnte Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz, die konkret mit 84 Millionen € aus dem Umweltministerium untersetzt sind, finanziert kein Pilotvorhaben in Sachsen-Anhalt.
Abschließend dazu noch ein konkretes Beispiel: Das Große Bruch - Aktualisierungsstand vom 30. Juli 2019 - wird vom Landesamt für Umweltschutz als Niedermoorgebiet bezeichnet, in dem sich ein FFH-Gebiet mit Naturschutzgebiet über eine Fläche von 88 ha erstreckt. Ziel der Gebietsentwicklung war bzw. ist - Fragezeichen - die Unterbindung des Torfschwundes zur Sicherung der Moorböden, die Verhinderung des weiteren Absinkens der Grundwasserstände und - jetzt kommt es - der Stopp der Umwandlung von Grünland in Ackerflächen. Zum Verständnis: Wir wollen Grünland vor Ackerland schützen, das seinerzeit nicht vor Industriebebauung und Versiegelung geschützt werden konnte.
Mit Verlaub, Herr Minister, das kennzeichnet den Konflikt, in dem Sie sich befinden. Dieser Konflikt heißt: Kampf um Flächen. Einerseits müssen Sie als Energieminister Flächen für den Windkraftausbau akquirieren, und das nicht zu knapp; anderseits sollen diese Flächen für die nachfolgenden Generationen mit ihrer Vielfalt und ihren Leistungen, die sie für die Gesellschaft erbringen, geschützt werden.
Ein weiteres Beispiel sind die artenarmen Plantagenwälder im Norden, die nun in Ihr Blickfeld gerückt sind. Lassen Sie sich einmal von Ihren Behörden zeigen, wie Seeadler, Rotmilan, Schwarzmilan, Baumfalke und Schwarzstorch im Norden brüten. Der Schwarzstorch steht gar nicht mehr auf der Liste der kollisionsgefährdeten Vogelarten. Kommt er tatsächlich so häufig in Sachsen-Anhalt vor?
Damit komme ich zum Schluss meiner Ausführungen und wende mich direkt an das Hohe Haus: Stimmen Sie unserem Entwurf zu. - Vielen lieben Dank.
(Beifall bei der AfD)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Wendt. - Es gibt eine Frage von Herrn Gürth. - Herr Gürth, stellen Sie bitte Ihre Frage.
Detlef Gürth (CDU):
Es hat sich schon erledigt. Ich habe mich nur gewundert, in der Tagesordnung stand etwas von Verfassungsänderung.
(Zuruf: Mikro! - Weitere Zurufe)
Bei Storch, Moor und Verfassung wusste ich nicht, was der Verfassungsschutz damit zu tun hat.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Alles klar. - Frau Wendt, Sie haben keine Überweisung beantragt? Ich habe nichts dazu gehört. - Eine direkte Abstimmung?
Nach § 25 Satz 2 GO.LT brauchen wir drei Lesungen. Das ist heute die zweite Lesung. Ich habe keinen Überweisungsantrag gehört. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung.