Guido Kosmehl (FDP):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, Frau Kollegin, dass der letzte Satz nicht richtig ist. Natürlich muss eine Straftat zunächst einmal mit dem Strafrecht geahndet werden. Aber natürlich hat eine Straftat auch Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel. Das kann nicht anders sein. Also, es kann nicht sein, dass jemand, der hier schutzsuchend oder im Bereich des Asylverfahrens ist und eine schwere Straftat begeht, danach sozusagen weiter ganz normal einen Aufenthaltstitel genießen kann. Das kann nicht sein und das ist auch in keinem anderen Land der Welt so.
Deshalb muss man, glaube ich, beides auseinanderhalten. Wir brauchen eine klare Bekämpfung jeder Straftat. Egal, wer sie begangen hat: Jede Straftat, die begangen wurde, ist eine Straftat zu viel. Und die muss konkret und konsequent geahndet werden.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)
Deshalb sage ich Ihnen: Dabei haben wir in Sachsen-Anhalt auch noch einiges zu tun. Das kann man auch nicht wegdiskutieren. Darüber haben wir hier schon mehrfach gesprochen. Ich weiß, dass das Innenministerium und das Justizministerium erste Maßnahmen ergriffen haben. Aber wir müssen dabei einen langen Atem haben. Wir müssen dabei noch mehr Flagge zeigen, gerade auch in Halle, um diesem Phänomen klar entgegenzutreten, weil hier kein rechtsfreier Raum entstehen darf.
(Zustimmung bei der FDP - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Ja!)
Die Menschen müssen sich hier sicher fühlen können, weil wir hier gemeinsam in einem sicheren Land leben wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Antrag der AfD. Ich will einen Punkt kurz rausgreifen, nämlich Punkt 2. Die Bundesregierung, bestehend aus SPD, GRÜNEN und FDP, und hat sich auf den Weg gemacht, um die rechtlichen Hindernisse, die bei Abschiebungen derzeit existieren, stückweise abzubauen. Wir versuchen verstärkt mit bilateralen Abkommen, Passersatzpapiere zu bekommen, damit Abschiebungen tatsächlich geschehen können. Das Rückführungsabkommen mit Indien muss auch in die Tat umgesetzt werden. Also, da ist schon etwas passiert. Aber das alles geht natürlich nicht von heute auf morgen.
Die letzten 48 Sekunden meiner Redezeit will ich dazu nutzen, um auf einen Punkt von Herrn Schröder einzugehen, der in der Debatte, die gestern geführt wurde, eine Rolle spielte. Das, was Sie gestern bei der Fragestunde gemacht haben - das werden wir sicherlich auch im zuständigen Innenausschuss noch einmal auswerten , war einfach unredlich, weil Sie etwas behauptet haben, was nicht so war. Sie haben behauptet, dass Sie Ihre Frage nicht beantwortet gekriegt haben usw.
Ich sage Ihnen: Sie haben Fragen gestellt, die Ihnen wegen eines laufenden Ermittlungsverfahrens nicht beantwortet werden konnten. Deshalb haben Sie keine Antwort bekommen. Die Konsequenz Ihrer Forderung wäre, dass Sie die Ermittlungen gefährden und damit keine Strafverfolgung stattfinden kann.
(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)
Das wollen Sie doch auch nicht. Deshalb lassen Sie doch den Rechtsstaat ordentlich arbeiten.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)
Dann kommen wir auch zu einer entsprechenden Anklage, wenn die Tat bewiesen worden ist. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, werbe ich dafür, dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. Den Antrag der AfD lehnen wir ab.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Okay. Es gibt eine Intervention von Herrn Schröder. - Herr Schröder, bitte.
Florian Schröder (AfD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ja, Herr Kosmehl, ich will nur klarstellen, dass ich gar nicht groß dazu gekommen bin, Fragen zu stellen; denn die Fragen, die ich stellen wollte, haben Sie gar nicht hören können, denn Sie haben ja den Tagesordnungspunkt sofort abgesetzt. Das möchte ich klarstellen.
(Beifall bei der AfD - Oliver Kirchner, AfD: Jawohl!)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Kosmehl, bitte.
Guido Kosmehl (FDP):
Wir haben den Tagesordnungspunkt aufgerufen und Sie haben sozusagen einen Kurzbericht bekommen. Dann wollten Sie weitere Fragen stellen. Dann gab es den Hinweis, dass weitere Fragen nicht beantwortet werden können, weil die Vertreter des Justizministeriums nicht anwesend waren. Das ist wichtig, weil wir dann eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft brauchen. Die ist nämlich die Ermittlungsführerin. Ihre Fragen zielten genau darauf, die Ermittlungen zu gefährden. Das ist nicht das erste Mal, dass Sie das so machen.
Wenn Sie einfach einmal versuchen, juristischen Rat einzuholen, dann würden Sie auch zur Kenntnis nehmen, dass man über laufende Ermittlungen nicht berichtet, weil das Ermittlungen gefährden kann. Am Ende kommt dabei heraus, dass wir die Strafverfolgung nicht machen können. Aber wir wollen doch die Strafverfolgung machen, weil Straftaten bestraft gehören, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)
In Ihrem Wissensdrang schießen Sie das einfach über das Ziel hinaus. Wenn Sie das akzeptieren würden, wären wir einen Schritt weiter.
(Zustimmung bei der FDP)