Nadine Koppehel (AfD):
Herr Präsident! Hohes Haus. Die Istanbul-Konvention ist ein wichtiges Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und insbesondere häuslicher Gewalt. Ihre Umsetzung in Sachsen-Anhalt ist von großer Bedeutung, um die Rechte und die Sicherheit aller Frauen und Mädchen zu gewährleisten, die diese benötigen.
Bereits in den letzten Jahren wurden erhebliche Schritte unternommen, um die Istanbul-Konvention in Sachsen-Anhalt umzusetzen. Frauenhäuser stellen einen wichtigen Anlaufpunkt dar. Trotz dieser bereits stetig gestiegenen Anpassungen ist uns bewusst, dass noch viel zu tun ist. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind hartnäckige gesellschaftliche Probleme, die nicht von heute auf morgen gelöst werden können.
Es muss auch ein kritischer Blick auf die derzeitige Migrationspolitik geworfen werden. Wir dürfen nicht ignorieren, dass der Anstieg der Zahl von Gewalttaten insbesondere gegen Frauen und Kinder auch von den aktuellen Entwicklungen in der Migrationspolitik Problematik beeinflusst wird.
Die zunehmende Zuwanderung stellt zweifellos eine Herausforderung dar, die wir nicht übersehen dürfen. Dies schließt die Prävention gegen Gewalt und den Schutz von Frauen und Mädchen ein. Dies erfordert zweifellos eine Überprüfung und dringend eine Anpassung der Migrationspolitik, damit sichergestellt wird, dass die sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht werden.
Unsere Sozialsysteme werden langfristig nicht in der Lage sein, den ständigen Anstieg der Bedürfnisse zu bewältigen. Dies erfordert eine umfassende Betrachtung der Faktoren, die zu Gewalt führen können, einschließlich der Auswirkungen unserer Migrationspolitik und die Bereitschaft, Veränderungen vorzunehmen, um die Sicherheit und das Wohlergehen aller Bürger zu gewährleisten.
Wir müssen die Ursachen bekämpfen und nicht nur die Symptome. Wir stimmen deshalb für die Überweisung. - Danke.
(Beifall bei der AfD)