Tagesordnungspunkt 23

Zweite Beratung

Hasskriminalität effektiv verfolgen. Auch im Netz!

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/1284

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/2764

(Erste Beratung in der 23. Sitzung des Landtages am 22.06.2022)


Die Berichterstattung übernimmt das Mitglied des Landtages Herr Albrecht. - Herr Albrecht, Sie haben das Wort.


Christian Albrecht (Berichterstatter):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/1284 hat der Landtag in der 23. Sitzung am 22. Juni 2022 zur Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Inneres und Sport beteiligt.

Ziel der Antragsteller war es, die Landesregierung aufzufordern, eine landesweite Strategie zur Bekämpfung von Hasskriminalität on- und offline zu erarbeiten; die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte im Interesse einer zügigen und konsequenten Verfolgung von Hasskriminalität im Internet auszustatten; strukturelle Veränderungen in der Polizeiarbeit für eine effektivere Bekämpfung herbeizuführen und noch einige Punkte mehr.

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz befasste sich erstmal in der 8. Sitzung am 29. Juni 2022 mit diesem Antrag und verständigte sich auf die Durchführung eines Fachgespräches.

Der Einladung zum Fachgespräch für die 11. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz am 23. November 2022 folgten die HateAid gGmbH, der Weiße Ring e. V., die Amadeu Antonio Stiftung, die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet - Niedersachsen, die Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität - Hessen, die Universität Leipzig, der Verein Miteinander und der Verband junger Medienmacher Sachsen-Anhalt e. V. Im Anschluss an dieses umfangreiche Fachgespräch nahm der Ausschuss eine erneute Beratung mit dem Ziel der Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung für die Sitzung am 1. März 2023 in Aussicht.

Zu Beginn der 15. Sitzung am 1. März 2023 machten die Koalitionsfraktionen geltend, zunächst den von der Landesregierung für diese Sitzung in Aussicht gestellten Bericht zu benötigen, um den Vorschlag für eine vorläufige Beschlussempfehlung überarbeiten und dem Ausschuss anschließend vorlegen zu können. Nach erfolgter Berichterstattung durch die Ministerien für Justiz und Verbraucherschutz sowie für Inneres und Sport verständigte sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz darauf, den Antrag in der Sitzung am 3. Mai 2023 erneut aufzurufen.

Zur 17. Sitzung des Ausschusses am 3. Mai 2023 lag ein Vorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für eine vorläufige Beschlussempfehlung vor. Nach einer Berichterstattung der Landesregierung zum aktuellen Stand und dabei insbesondere zu dem zum damaligen Zeitpunkt unmittelbar bevorstehenden Arbeitsbeginn einer Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet bei der Staatsanwaltschaft Halle kam es zu einer intensiven Beratung. In deren Verlauf wurde der Beschlussvorschlag auf Anregung der Koalitionsfraktionen geändert und anschließend mit 7 : 4 : 0 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport verabschiedet.

Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründeten ihre Ablehnung des Beschlussvorschlages damit, Einzelaspekte zwar für unterstützungswürdig zu erachten, diesen jedoch insgesamt als nicht weitreichend genug zu erachten.

Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 21. Sitzung am 11. Mai 2023 mit dem Antrag, der vorläufigen Beschlussempfehlung sowie einem im Vorfeld eingereichten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ziel des Änderungsantrages war eine Ergänzung der vorläufigen Beschlussempfehlung im Sinne des Ursprungsantrages. Letztlich fand dieser bei 3 : 10 : 0 Stimmen keine Mehrheit. Im Ergebnis schloss sich der Ausschuss für Inneres und Sport mit 7 : 6 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Abschließend befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der 18. Sitzung am 7. Juni 2023 mit dem Antrag und bestätigte nach kurzer Beratung seine vorläufige Beschlussempfehlung mit 8 : 5 : 0 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 8/2764 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.